Pflichtanteil bei Schenkungen an Enkel nach Vorerbe an Kinder

25. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
UserAnon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil bei Schenkungen an Enkel nach Vorerbe an Kinder

Hallo, ich habe Fragen zu folgender Konstellation:

Person A schenkt seinen beiden Töchtern B und C zu Lebzeiten jeweils ein Haus. (Beide im Wert von ca. 400k).

Bei Tochter B wurde ein lebenslanges Wohnrecht im Rahmen der Schenkung festgehalten und vereinbart, dass das Haus als vorzeitiges Erbe zählt.

Bei Tochter C kann angenommen werden, dass ebenfalls ein vorzeitiges Erbe vereinbart wurde, jedoch ist dieser Fakt nicht gewiss.

Da Person A nun pflegebedürftig ist, kümmert sich Tochter B und deren Tochter um Person A.

Die Tochter von B (Enkelin) erhielt vor einem Jahr eine Schenkung in Höhe von 20.000 Euro und erhält seitdem monatlich ca. 1500 Euro durch Person A. Die 20.000 Euro wurden in einem Schenkungsvertrag festgehalten. Die monatlichen 1500 Euro bekommt die Enkelin monatlich in bar.

Zudem wurde die Enkelin als Alleinerbe im Testament eingesetzt.

Nun stellen sich folgende Fragen:

Besteht durch Tochter C ein Recht auf einen Pflichtanteil von den 20.000 Euro und den monatlichen 1500 Euro?
Welche Möglichkeiten bestehen für Tochter C, um Geld beim Ableben von Person A durch Tochter B und deren Kind zu erhalten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von UserAnon):
Besteht durch Tochter C ein Recht auf einen Pflichtanteil von den 20.000 Euro und den monatlichen 1500 Euro?

Zu Lebzeiten des Vaters? Nein!

Zitat (von UserAnon):
Welche Möglichkeiten bestehen für Tochter C, um Geld beim Ableben von Person A durch Tochter B und deren Kind zu erhalten?

Die Frage ist erstmal, ob es überhaupt Ansprüche gibt. Gut möglich, dass das an C verschenkte Haus schon den Pflichtteil darstellt.

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