Pflichtanteil bei Schenkungen an andere Geschwister

26. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Anaria01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtanteil bei Schenkungen an andere Geschwister

Folgender Sachverhalt:

Mein Vater hat eine Firma, wir sind 4 Kinder. Nun wollen meine 2 Brüder die Firma übernehmen und ich soll ausbezahlt werden.

Vor 15 Jahren hat mein Vater ein Grundstück verkauft und das Geld 400.000 EUR zu gleichen Teilen an meine Brüder (die jetzt auch die Firma übernehmen wollen) aufgeteilt. Jeder Bruder hat also 200.000 EUR erhalten. Meine Schwester erhielt 190.000 EUR (sie hat damit eine Wohnung gekauft), dafür wurde ein Firmenkredit aufgenommen und dieser Kredit ist während der letzten 15 Jahre aus den laufenden Geschäftserträgen zurückgezahlt worden.

Nun soll auch ich ausbezahlt werden, bei der Berechnung meines Pflichtteiles will meine Familie aber die bereits getätigten Schenkungen an meine Geschwister nicht berücksichtigen (dadurch verringert sich natürlich mein Pflichtteil).
Besonders bei der Schenkung via Geschäftskredit stellen sie sich auf den Standpunkt, dass dies nicht auf das Gesamtvermögen aufgeschlagen werden darf, da dies ja aus dem laufenden Ertrag finanziert wurde.

Ich bin der Meinung, dass dies sehr wohl berücksichtigt werden muss, da das Geld/Wert ja vorhanden wäre, wenn man damit ja z.b. eine Maschine gekauft hätte oder das auf ein Sparbuch gelegt hätte.

Wer hat Recht ?

-- Editier von Anaria01 am 26.11.2015 22:29

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Anaria01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, mein Vater ist nicht verstorben. Er will (auf Drängen meiner Brüder) die Firma (inkl. allen Werten) an meine Brüder rechtlich überschreiben - also schenken.
Das Problem ist, dass damals bei dem Grundstückverkauf das einzige verkauft und verschenkt wurde, dass in der Firma bzw. Eigentum meines Vaters an veräusserbarem Wert vorhanden war, ohne die Substanz der Firma anzugreifen.

Mein Vater besitzt noch ein Einfamilienhaus, das er bewohnt, dies soll nach seinem Tode ebenfalls an meine Brüder gehen. Meine Schwester betrachten sie als ausbezahlt und von mir möchten meine Brüder - mit dem Argument es ist ja kein Geld da und die Firma will man ja schliesslich nicht zerschlagen - einen KOMPLETTEN Erbverzicht zu Lebzeiten meiner Brüder.

Also ich würde erst NACH dem Ableben meines Vaters UND nach dem Ableben meiner Brüder (haha meine Brüder sind jünger als ich) meinen "Pflichtteil" erhalten. Defacto also für mich eine Komplettenterbung, ich würde von allem Besitz meines Vaters NULL Cent erhalten. Weder Pflichtteil noch sonst irgendwas.

Mir ist zwar schon klar, das jeder sein eigenes Geld verschenken kann, wie er lustig ist - und ich hätte auch keinerlei Problem damit würde mein Vater für sich selbst alles verpulvern und sich ein schönes Restleben machen, aber so???

Und bevor hier noch Spekulationen über ein möglicherweise schlechtes Eltern-Kind-Verhältnis aufkommt. Ich hatte immer regelmässigen wöchentlichen/monatlichen Kontakt mit meinem Vater und eigentlich ein sehr gutes Verhältnis, auch zu meinen Geschwistern - dachte ich zumindest.

Im Zuge der neuen Gesetzeslage per 1.1.2016 in Österreich bzgl. Erbschaftssteuer, soll nun alles vorher überschrieben werden, da jetzt als Schenkung dies alles noch deutlich billiger wäre als später als Erbschaft.

Nur ich versteh grad die Welt nicht mehr, dass ich mal einfach so mit einem leeren Händedruck abgefunden werde.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt zur Hilfe holen, ich kann deine Sorgen gut verstehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Im Zuge der neuen Gesetzeslage per 1.1.2016 in Österreich bzgl. Erbschaftssteuer..

Vll solltest Du Dich in einem österreichischen Forum erkundigen. Dass sich hier jemand damit auskennt, wage ich zu bezweifeln.. ;)

-- Editiert von cruncc1 am 27.11.2015 18:17

1x Hilfreiche Antwort

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