Hallo,
mein Vater und meine Stiefmutter haben im Rahmen eines Berliner Testaments mich als Haupterben eingesetzt und meinem Bruder nur den Pflichtanteil zugesprochen. Mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben und meine Stiefmutter jetzt vor kurzem. Bekommt mein Bruder jetzt 25% vom kompletten Erbe, oder nur den Pflichtanteil von der Hälfte (die meines Vaters), also insgesamt 12,5% vom gesamten Erbe.
Vielen Dank im Voraus. Ich hoffe das ich die Frage verständlich gestellt habe.
Pflichtanteil bei einem Berliner Testament bei einem Stiefelternteil
15. August 2019
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Frage vom 15. August 2019 | 22:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil bei einem Berliner Testament bei einem Stiefelternteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. August 2019 | 22:41
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Dein Bruder hat einen Pflichtteilsanspruch auf den Tod des Vaters (1/8 in bar). Diesen Anspruch muss /kann er innerhalb von drei Jahren (nach dem Tod des Vaters) geltend machen. Hierzu hat er also nur noch ein Jahr Zeit. Maßgeblich ist der Nachlass des Vaters.
Zitat:Bekommt mein Bruder jetzt 25% vom kompletten Erbe, oder nur den Pflichtanteil von der Hälfte (die meines Vaters), also insgesamt 12,5% vom gesamten Erbe.
Die Annahme, dass jedem Ehegatten die Hälfte des Vermögens "gehört", ist falsch. Beim gesetzlichen Güterstand gibt es kein gemeinsames Vermögen.
-- Editiert von cruncc1 am 15.08.2019 22:44
#2
Antwort vom 16. August 2019 | 00:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Zitat:also insgesamt 12,5% vom gesamten Erbe.
Er bekommt nur 12,5% (=1/8) vom Nachlass Deines Vaters. Wenn der Wert des Nachlasses zufällig der Hälfte des Gesamtvermögens entspricht, dann bekommt er also nur 6,25% des Gesamtvermögens.
Die 3-Jahresfrist für die Einforderung des Pflichtteils läuft zudem bereits seit dem Tod Deines Vaters.
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