Pflichtanteil berechnen/abzüge,Frist

30. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go529265-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil berechnen/abzüge,Frist

Ich möchte mich schonmal vorab bedanken für alle Antworten.

Jetzt zu meinem anliegen, mein Großvater ist im September verstorben.Mein Vater und ich sind als Erben im Testament ernannt worden,mein Onkel (der Bruder meines Vaters,und älteste Sohn meines Opas)wird auf den Pflichtteil beschränkt.

Am 8.11.2019 Hat mein Vater Post vom Anwalt meines Onkels bekommen (ich übrigens nich) der um ein Bestandsverzeichnis bittet (Nachlassgegenstände,Nachlassverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten die durch den Tod entstanden sind),sowie sämtliche Schenkungen der letzte 10 Jahre.
Zählen dazu auch Geburtstage,Weihnachten,Geburt und Hochzeit ?

Darüber hinaus wäre mein Vater verpflichtet sämtliche Lebensversicherungen des Erblassers und Verträge zu gunsten Dritter die bei seinem Tod noch bestanden haben mitzuteilen.Zählen dazu auch die Lebensversicherungen die,die Beerdigung Finzanziert haben ?

Jetzt würde ich nochmal gerne aufs Bestandsverzeichnis zurück kommen was wir ja erstellen müssen laut seinem Anwalt.Im Brief steht das sein Mandat (Mein Onkel) sich das Recht vorbehält, zur Aufnahme des Bestandsverzeichnisses hinzugezogen zu werden,macht es derzeit aber noch nicht geltend.
Müssen wir das jetzt erstellen (Sind beide berufstätig,dazu wohne ich derzeit noch über 100km entfernt und habe kein Auto,mein Onkel ist Rentner und hätte genügend Zeit).

Jetzt steht hier und ich zitiere "Vor dem geschildertem Hintergrund stellen wir ihnen frei, eine angemessene Abschlagszahlung in Höhe von 15000€ zu leisten.
Was bedeutet das ? Er willl 15000€ und die sache ist durch oder wie soll ich das verstehen ?
Frist bis zum 2.12.2019 ink 5% Verzugszinsen (Weniger als 4 Wochen hätten wir Zeit,und das als Berufstätige)

Desweiteren ist im nachlass eine Immobilie angegeben wo ich (der enkel) ein Lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht bekomme (Mit Grundbucheintrag)

Außerdem steht im Testament und ich zitiere wieder "Meine Immobilie in ********* eingetrage im Grundbuch des Amtsgerichts **** von*** Blatt****,soll auf die Dauer von 20 Jahren nach meinem Tod durch die Erbengemeinschaft unauseinandergesetzt gehalten werden.Solange ist der Anspruch des einzelnen Miteerben in Bezug auf die Auseinandersetzung bezüglich des Grundstückes ausgeschlossen.Nur dann,wenn sämtliche Miterben bezüglich einer Auseinandersetzung auch hinsichtlich des Grundbesitzes zustimmen, soll ihnen dies gestattet sein.

So wir haben jetzt 30000€ auf der Bank (Auto und andere sachen im wert von ca 12000-20000€) aber da muss erstmal alles geschätzt und verkauft werden) und einen Kredit auf der Bank in höhe von 5000€ der bezahlt werden muss.Grabkosten in höhe von ca 2000€ müssen auch noch bezahlt werden. Dazu noch viele kleine Rechnungen wie Strom,Wasser,Gas,Zeitung,Telefon usw...


Was steht meinem Onkel jetzt von diesen 30000€ zu ? Kann ich Grabkosten und die anderen kleineren Rechnungen die noch liefen von dem was meinem Onkel zu steht abziehen ?

Wie sieht es mit dem Haus aus, hat er jetzt sofort anspruch auf Auszahlung eines gewissen prozentualen wert des Hauses?


Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48670 Beiträge, 17150x hilfreich)

Zitat:
Zählen dazu auch Geburtstage, Weihnachten,Geburt und Hochzeit?


Nein, wenn die Geschenke zum Anlass angemessen waren.

Zitat:
Zählen dazu auch die Lebensversicherungen die,die Beerdigung Finzanziert haben ?


Ja, die Beerdigungskosten können aber abgezogen werden.

Zitat:
Was bedeutet das ? Er willl 15000€ und die sache ist durch oder wie soll ich das verstehen ?


Nein, es handelt sich dabei um eine Abschlagszahlung, auf die dann keine Verzugszinsen anfallen.

Zitat:
Desweiteren ist im nachlass eine Immobilie angegeben wo ich (der enkel) ein Lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht bekomme (Mit Grundbucheintrag)


Ich hoffe, dass Ihr bereits ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben habt oder wie habt Ihr Euch vorgestellt den Wert zu ermitteln?

Wohnrecht und Auseinandersetzungsverbot mindern den Wert übrigens nicht.

Zitat:
Frist bis zum 2.12.2019 ink 5% Verzugszinsen (Weniger als 4 Wochen hätten wir Zeit,und das als Berufstätige)


4 Wochen ist eine angemessene Frist. Danach sind auf den Pflichtteil 4,12% Verzugszinsen fällig.

Wenn schon klar ist, dass der Pflichtteil deutlich höher als die 15.000€ ausfällt, könnt Ihr auch einen höheren Abschlag leisten um die Verzugszinsen möglichst niedrig zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8335 Beiträge, 4582x hilfreich)

Zitat:
Am 8.11.2019 Hat mein Vater Post vom Anwalt meines Onkels bekommen (ich übrigens nich)...

Der Pflichtteilsberechtigte kann sich soszusagen "aussuchen" bei welchem Erben er die Forderung geltend macht.
Zitat:
Darüber hinaus wäre mein Vater verpflichtet sämtliche Lebensversicherungen des Erblassers und Verträge zu gunsten Dritter die bei seinem Tod noch bestanden haben mitzuteilen

Die Ausszahlungen zählen nicht zum Nachlass. Allerdings können die Beiträge geltend gemacht werden.
Zitat:
Zählen dazu auch die Lebensversicherungen die,die Beerdigung Finzanziert haben ?

Ja.
Zitat:
Müssen wir das jetzt erstellen (Sind beide berufstätig,dazu wohne ich derzeit noch über 100km entfernt und habe kein Auto,mein Onkel ist Rentner und hätte genügend Zeit).

Ja, der Pflichtteilsberechtigte kann ein Nachlassverzichnis fordern. Dieser kann auch verlangen, dass die Richtigkeit an Eides Statt versichert wird oder er kann ein notarielles Nachlassverzeichnis fordern. Man sollte also tunlichst koorperieren und das Nachlassverzeichnis so schnell wie möglich fertigen.
Zitat:
Außerdem steht im Testament und ich zitiere wieder "Meine Immobilie in ********* eingetrage im Grundbuch des Amtsgerichts **** von*** Blatt****,soll auf die Dauer von 20 Jahren nach meinem Tod durch die Erbengemeinschaft unauseinandergesetzt gehalten werden.Solange ist der Anspruch des einzelnen Miteerben in Bezug auf die Auseinandersetzung bezüglich des Grundstückes ausgeschlossen.Nur dann,wenn sämtliche Miterben bezüglich einer Auseinandersetzung auch hinsichtlich des Grundbesitzes zustimmen, soll ihnen dies gestattet sein.

Das spielt für den Pflichtteilsanspruch keine Rolle.
Zitat:
Wie sieht es mit dem Haus aus, hat er jetzt sofort anspruch auf Auszahlung eines gewissen prozentualen wert des Hauses?

Man sollte sich möglichst mit dem Pflichtteilsberechtigten eine Einigung erzielen.

-- Editiert von cruncc1 am 30.11.2019 21:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go529265-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Man sollte sich möglichst mit dem Pflichtteilsberechtigten eine Einigung erzielen.

Schwierig wenn er jeglichen Kontakt meidet.

Sagen wir das Haus hat einen Wert von 125000€ und mein Onkel würde 25% als Pflichtteilberechtigen davon zustehen,wir dürften das Haus aber nicht verkaufen weil wir uns nicht einig sind.
Was passiert jetzt? Müssen wir mein Onkel trotzdem auszahlen (obwohl wir das Geld dafür nicht haben)?


Zitat (von hh):
Nein, es handelt sich dabei um eine Abschlagszahlung, auf die dann keine Verzugszinsen anfallen.

Was bedeutet Abschlagszahlung in diesem Fall ? Und woher kommen die 15000€? Er wusste ja nicht wie viel auf dem Konto ist.

Werde mir aufjedenfall ein Anwalt nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48670 Beiträge, 17150x hilfreich)

Zitat:
Schwierig wenn er jeglichen Kontakt meidet.


Er hat einen Anwalt, den man kontaktieren kann.

Zitat:
Was passiert jetzt? Müssen wir mein Onkel trotzdem auszahlen (obwohl wir das Geld dafür nicht haben)?


Ja, woher Ihr das Geld nehmt ist Euer Problem.

Zitat:
Was bedeutet Abschlagszahlung in diesem Fall ?


Du kannst es auch Anzahlung nennen. Sollte der ermittelte Pflichtteil z.B. 32.000€ betragen, dann müssen die restlichen 17.000€ bezahlt werden, wenn die genaue Höhe des Pflichtteils feststeht. Ab dem 02.12. fallen auf noch nicht geleistete Zahlungen 4,12% Zinsen (=5% über dem Basiszinssatz) an. Die Abschlagzahlung kann also eine erhebliche Zinsersparnis bringen.

Zitat:
Und woher kommen die 15000€?


Die Höhe des Wertes hat wahrscheinlich keinen bestimmten Grund. Es dürfte keine Problem sein, mit dem Anwalt einen anderen Betrag auszuhandeln.

Zitat:
Werde mir aufjedenfall ein Anwalt nehmen.


Das ist durchaus sinnvoll, auch wenn man bedenken sollte, dass der Anwalt in diesem Fall etwa 1.500€ kostet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 281.184 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.513 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen