Pflichtanteil -der Kinder-

4. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
aivil
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil -der Kinder-

[color=blue]Hallo alle zusammen,

Mein Vater hat vor 2Jahren sein Stück Land seiner Schwester geschenkt, mit Grundbucheintragung und alles was dazu gehört. Er sagte zu mir das er das getan hat, weil er jetzt in Hartz4 gerutscht ist und ja nichts besitzen darf. Ich habe mit meiner Tante und ihrem Mann gesprochen und gesagt das ich gerne das Grundstück auf meinen Namen schreiben würde und auch für die Kosten selbstverständlich aufkommen werde. Was sie natürlich ablehnte.

Jetzt meine Frage:
1. Ist es ratsam zum Anwalt zu gehen und meinen Pflichtanteil einzuklagen?

2.Hab ich überhaupt ein Anspruch darauf?

3. Das Grundstück hatte vor 5Jahren ein Wert um die 65.000€(mittlerweile mehr)- kann ich auch ohne Dokumente dagegen vorgehen?[/color]


Ich danke euch schon mal, für evtl. Hilfe :) ...

Gruß aivil



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Das freut den Steuerzahler.
Ihr Vater ist gesetzlich verpflichtet, das Geschenk
von seiner Schwester zurück zu verlangen, da er in finanzielle Not geraten ist.Er kann nicht sein Vermögen verschenken und dann der Allgemeinheit zur Last fallen.

Nur sterben macht Erben. Einen Pflichtteilsanspruch haben Sie somit nicht.


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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2360x hilfreich)

Ich schließe mich an.

Der Vater muss das Grundstück gemäß § 528 BGB zurückverlangen und für sich selbst verwerten. Tut er es nicht, hat er keinen Anspruch auf soziale Leistungen.

Drüber hinaus kommt auch ein Sozialhilfebetrug in Betracht, für den sich die Staatsanwaltschaft siher interessiert.


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"justice"

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