Hallo!
Nehmen wir mal an eine Großmutter stirbt mit 93 Jahren ist seit dem Krieg ohne Mann und hat 4 Kinder.
Mit 3 Kindern hat sie seit 30 Jahren eigentlich keinen Kontakt und 1 Kind lebt mit ihr in einer Wohnung zusammen.
Jetzt setzt sie, die mit ihr lebende Tochter, als allein Erbin ein und verstirbt.
Mir ist klar, dass die anderen 3 Kinder ein Pflichtteilsanspruch haben, also die Hälfte von ihrem "normalen" Erbe.
Wie sieht es aber eigentlich mit den Enkeln aus, haben die auch einen Pflichtteilsanspruch?
Danke für Eure Antworten
Pflichtanteil für Enkel von der Oma?
11. November 2004
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Frage vom 11. November 2004 | 14:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil für Enkel von der Oma?
#1
Antwort vom 11. November 2004 | 14:34
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
Enkel? die kriegen nur was, wenn keine Kinder mehr sind.
#2
Antwort vom 11. November 2004 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (49836 Beiträge, 17467x hilfreich)
@Jogibaer
Das ist nur halbrichtig.
Nur Kinder verstorbener Kinder sind erbberechtigt und auch pflichtteilsberechtigt. Enkel können also auch erben, wenn einige Kinder noch leben (deren Onkel oder Tanten).
Im konkreten Fall haben die Enkel keinen Erbanspruch und auch keinen Pflichtteilsanspruch, da alle Kinder der Großmutter noch leben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. November 2004 | 11:21
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
ich habe es auch auf diesen Fall bezogen gehabt!
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