Pflichtanteil für Enkel von der Oma?

11. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Naples Florida
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil für Enkel von der Oma?

Hallo!

Nehmen wir mal an eine Großmutter stirbt mit 93 Jahren ist seit dem Krieg ohne Mann und hat 4 Kinder.

Mit 3 Kindern hat sie seit 30 Jahren eigentlich keinen Kontakt und 1 Kind lebt mit ihr in einer Wohnung zusammen.

Jetzt setzt sie, die mit ihr lebende Tochter, als allein Erbin ein und verstirbt.
Mir ist klar, dass die anderen 3 Kinder ein Pflichtteilsanspruch haben, also die Hälfte von ihrem "normalen" Erbe.

Wie sieht es aber eigentlich mit den Enkeln aus, haben die auch einen Pflichtteilsanspruch?


Danke für Eure Antworten




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

Enkel? die kriegen nur was, wenn keine Kinder mehr sind.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49836 Beiträge, 17467x hilfreich)

@Jogibaer
Das ist nur halbrichtig.

Nur Kinder verstorbener Kinder sind erbberechtigt und auch pflichtteilsberechtigt. Enkel können also auch erben, wenn einige Kinder noch leben (deren Onkel oder Tanten).

Im konkreten Fall haben die Enkel keinen Erbanspruch und auch keinen Pflichtteilsanspruch, da alle Kinder der Großmutter noch leben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

ich habe es auch auf diesen Fall bezogen gehabt! ;)

0x Hilfreiche Antwort

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