Pflichtanteil im falle des Haus-Verkaufs für mich?

25. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)
Pflichtanteil im falle des Haus-Verkaufs für mich?

Hallo,

ich wohne mit meinem Stiefvater(!) in seinem Haus. Meine Mutter ist letztes Jahr gestorben. Ich habe eine Vertragliche Wohnung im 1. Geschoss.

Meine Mutter und mein Stiefvater waren Verheiratet... meine Mutter übernahm den Namen meines Stiefvaters und ich somit später den Namen meiner Mutter, also auch den meines Stiefvaters. Vaterschaft wurde seinerseits aber nicht anerkannt damals. Sind auf dem Papier also nicht weiter verwand. Er hat noch eine Tochter mit meiner Mutter. Ist also meine Halbschwester.


Jetzt die Frage:

Würde mein Stiefvater das Haus verkaufen - steht mir dann ein Pflichtanteil (also Geld) zu?
Meine Mutter lebt ja nun nicht mehr. Da müsste ich als jüngstes Kind ('84) doch auch einen Teil des Geldes bekommen, oder wie ist das so geregelt?

Hat es irgendeine Auswirkung das ich das 1. OG als Wohnung habe?

Falls es hilfreich ist... ich glaube das damals ein Stuttgarter oder Berliner (weiß nicht mehr) Testament gemacht wurde bevor meine Mutter starb.

Vielen Dank für jede Hilfe.
Gruß:)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.07.2010 13:27:44
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo,

na ihm gehört es doch.

vielleicht hab ich mich mit vaterschaft falsch ausgedrückt.. jedenfalls gibt es da doch eine regelung ob man ein fremdes kind auch irgendwie als eigenes anerkennt oder sowas? irgendwas hat er mir mal gesagt. möcht ich aber jetzt ungern nachfragen.. fest steht das wir auf dem papier scheinbar nix gemeinsam haben bis auf den Hausnamen. Und das meine Mutter seine Frau war.

Müsste in Falle eines verkaufs doch auch ein Teil für mich rausspringen?!

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Meine Mutter und mein Stiefvater waren Verheiratet... meine Mutter übernahm den Namen meines Stiefvaters und ich somit später den Namen meiner Mutter, also auch den meines Stiefvaters.#
Das nennt man Einbenennung.

#jedenfalls gibt es da doch eine regelung ob man ein fremdes kind auch irgendwie als eigenes anerkennt oder sowas?#
Das wäre dann eine Adoption.

#Ich wohne mit meinem Stiefvater(!) in seinem Haus#
#na ihm gehört es doch.#
Also ist dein Stiefvater Alleineigentümer des Hauses (und war es schon vor dem Tod deiner Mutter)?

#Müsste in Falle eines verkaufs doch auch ein Teil für mich rausspringen?! #
Nein, im obigen Fall nicht.


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#4
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

und warum sollte für mich nichts rausspringen? es gibt doch den pflichtanteil vom erbe.
Schließlich bin ich doch der sohn seiner frau. und er mein Stiefvater.

-- Editiert am 25.07.2010 20:48

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

#und warum sollte für mich nichts rausspringen?#
Weil dir aus einem Verkauf des Hauses nichts zusteht, wenn dein Stiefvater schon immer Alleineigentümer ist/war.

#es gibt doch den pflichtanteil vom erbe.#
Das Haus hat aber nichts mit dem Nachlass deiner Mutter zu tun.

#Schließlich bin ich doch der sohn seiner frau. und er mein Stiefvater.#
Du hast bei deinem Stiefvater kein gesetzlicher Erb- oder Pflichtteilsrecht.

Ob du nach deiner Mutter geerbt hast oder du "nur" einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs) hast, kommt darauf an, ob ein Testament vorhanden ist und was darin verfügt wurde.

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#6
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

ich meine die haben ein berliner testament gemacht.
Ich bin doch ein nahestehender verwandter, es muss doch irgendwie da was zu holen sein.

was ist denn wenn mein stiefvater stirbt? wer bekommt dann was? seine tochter oder ich auch was?

kann ich das irgendwo genauer nachlesen wie das geregelt ist? ist ja nicht so einfach....

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein Erb- oder Pflichtteilsanspruch setzt immer den Todeiner Person voraus. Beim Verkauf eines Hauses stirbt aber niemand und daher können in diesem Zusammenhang auch keine Pflichtteilsansprüche entstehen.

Zunächst einmal solltest Du klären, ob Du im Testament ggf. alsSchlusserbe genannt wirst.Dann würdest Du nach dem Tod Deines Stiefvaters erben.

Ist das nicht der Fall, dann hast Du nach dem Tod Deiner Mutter 3 Jahre Zeit, den Pflichtteil zu fordern, unabhängig davon, ob das Haus in der Zwischenzeit verkauft wird oder nicht. Außerdem setzt das voraus, dass Deiner Mutter das Haus mindestens teilweise gehört hat. Wenn das Haus von vorneherein im Alleineigentum Deines Stiefvaters stnad, dan hast Du keine Ansprüche.

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-- Editiert am 25.07.2010 22:31

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#8
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

hallo,

den pflichtteil fordern? das heißt wenn das haus verkauft wird, könnte ich den pflichtteil bekommen? ist das alles kompliziert :)

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

#das heißt wenn das haus verkauft wird, könnte ich den pflichtteil bekommen?#
Nein, das heißt es nicht! :schock:

Hast du eigentlich die Antworten gelesen?

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#10
 Von 
lew187
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 50x hilfreich)

ja, aber scheinbar habe ich es noch nicht verstanden? ich sagte ja bereits... ist kompliziert...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.07.2010 13:28:25
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 41x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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