Pflichtanteil - muss ich ihn jetzt auszahlen, zu Lebzeiten der Eltern oder erst nach deren Tode?

28. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Moni-Anne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil - muss ich ihn jetzt auszahlen, zu Lebzeiten der Eltern oder erst nach deren Tode?

Hallo an alle User!!!

Ich habe eine Frage:
Ich wohne mit meinem Mann in dem Haus meiner Eltern.
(Mein Vater wohnt auch dort,ist alkoholkrank.Meine Mutter ist ausgezogen). Es leben also beide noch!
Nun möchten wir (mein Mann und ich) in dem Haus umbauen.
Ich habe aber noch einen Bruder, muss ich ihn jetzt schon auszahlen, zu Lebzeiten der Eltern oder erst nach deren Tode?
Wenn ich das Haus von den Eltern jetzt´´geschenkt´´ bekommen würde, hat mein Bruder dann gar keine Pflichtansprüche mehr ??
Ich will jetzt ja viel Geld in das Haus investieren.
Wie mache ich es am Besten, das mein Bruder keinen Anspruch jetzt oder später nach dem Tod hat?
Was soll ich ihm sagen, wenn er dahinter kommen sollte,
habe keinen guten Kontakt zu ihm!
Ich werde ja sowieso vorher-vor dem Umbau- noch einen Anwalt kontaktieren müssen, zur Sicherheit und zur Abklärung.
Meine Eltern möchten, daß ich das Haus bekomme!
Über Erfahrungen und Anregungen würde ich mich sehr freuen!!

Frundliche Grüße
Moni

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Das Haus umbauen würde ich nur, wenn ich auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bin, da es sich ansonsten quasi um ein Geschenk an den tatsächlichen Eigentümer (Deine Eltern) handelt.

Deine Eltern sind frei in ihrer Entscheidung, was sie mit ihrem Vermögen machen, d.h. sie können das Haus ohne jemand anderen zu fragen an Dich verschenken. Ob das Deinem Bruder gegenüber fair ist, ist eine andere Sache. Rechtlich kann er nichts dagegen machen.

Falls ein Elternteil oder sogar beide innerhalb der nächsten 10 Jahre (nach der Schenkung) versterben, steht Deinem Bruder u.U. ein Pflichtteilergänzungsanspruch zu. Der Pflichtteil wird dann unter Einbeziehung der Schenkung berechnet. Wenn dieser Pflichtteil nicht aus dem übrig bleibenden Erbe beglichen werden kann, dann müsst ihr die Differenz an Deinen Bruder zahlen.

Deinem Vater bzw. Deinen Eltern würde ich empfehlen, sich ein Wohnrecht in das Grundbuch eintragen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Moni-Anne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, für die schnelle Antwort!!!
Für den Fall, dass ich dann im Grundbuch stehe:
kann mein Bruder das irgendwie herausfinden,
ohne das ich davon weiß.
Ich weiß nur, dass man beim Einwohnermeldeamt die Adresse geg. eine Gebühr bekommen kann.
Kann man auch die Hauseigentümer öffentlich irgendwie herausbekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ja, das geht, indem man sich einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt geben lässt (kostet auch Gebühren).

0x Hilfreiche Antwort

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