Pflichtanteil übertragen?

23. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
amilo1979
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil übertragen?

Hallo!

Bei einem für mich etwas heiklen Thema hätte ich gern mal eure Meinung!

Also es geht ums Erben, genauer um das abtreten des Pflichtanteils.
Zur Situation.

Mein Mutter hat sich vor sagen wir mal 25 Jahren von meinem Vater getrennt.

Sie hat dann irgendwann danach wieder geheiratet und drei weitere Kinder bekommen. Wir mit mir vier Kinder sind bei meiner Mutter und meinem Stiefvater aufgewachsen.

Nun sind wir alle erwachsen und unsere Eltern, mein Stiefvater und meine Mutter, wollen die Zukunft absichern.
Absichern deshalb, sollte einer von beiden sterben, dann würde das Erbe (Pflichtteil) an den Ehepartner und die Kinder gehen. Nun sollen wir Kinder beim Rechtsanwalt unterschreiben das wir auf unseren Pflichtanteil zugunsten des lebenden Elternteil verzichten. Sollte dieses Elternteil dann ableben würde das Erbe dann auf die Kinder nach Pflichtanteil verteilt.

Soweit ist alles klar, nun ist es aber so, dass ich bei meinem Stiefvater gar nicht Erbberechtigt bin. Er hat mich damals nicht adoptiert, ich bin nur bei ihm und meiner Mutter aufgewachsen, habe aber den Namen meines Vater´s behalten.

Sollte nun meine Mutter vor meinem Stiefvater sterben, gehen die Pflichtteile von den Kinder an meinen Stiefvater, wie mit den Unterschriften ermöglicht! Was ist nun wenn mein Stiefvater irgendwann verstirbt und alles aufgeteilt wird, dann bin ich bei meinem Stiefvater nicht erbberechtigt, oder?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Richtig, du bist nach Deinem Stiefvater nicht erbberechtigt.

Da Deine Eltern vorhaben, sich gegenseitig nach dem ersten Erbfall durch Pflichtteilsverzichtserklärungen abzusichern und ein entsprechendes gegenseitiges Testament zu verfügen, wahrscheinlich mit allen Kinden (hier wäre auch die namentliche Benennung) als Schlusserben, muss ein Notar ran.
Nicht für das Testament, aber für die Verzichtserklärungen.
Wenn er schon dabei ist, sollte auch das Testament errichtet werden, das spart euch später als Erbengemeinschaft den Erbschein.
Und die Beratung gibt es kostenfrei dazu.
Sei ehrlich und frage ruhig nach, so wie Du es hier auch getan hast.

Übrigens schließt das nicht Deinen Anspruch auf eine Erbschaft bzw. Pflichtteil nach Deinem leiblichen Vater aus.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ein Testament reicht hier als Absicherung nicht aus, da er jederzeit einseitig geändert werden kann.

Es sollte daher zwischen allen Beteiligten ein Erbvertrag abgeschlossen werden. Darin kann dann auch festgelegt werden, dass Du gegenüber Deinem Stiefvater erbberechtigt bist, sollte er zuletzt versterben. Vielleicht handelt es sich aber auch schon um so einen Erbvertrag, den Du unterschreiben sollst.

Pflichtteil und gesetzlicher Erbteil sind übrigens zwei verschiedene Dinge. Du meinst augenscheinlich jeweils den gesetzlichen Erbteil, wenn Du "Pflichtteil" schreibst. Ich weise deshalb darauf hin, weil man in so einem Forum wie diesem schnell völlig falsche Antworten erhält, wenn man Rechtsbegriffe falsch verwendet.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ich gebe Dir noch einen Tipp mit:
Den ersten Termin beim Notar solltest Du dazu benutzen, Dir die gedachte Erbkonstruktion erklären zu lassen und Deuine Fragen dazu zu stellen.
Dann schlafe mal eine Nacht drüber.
Niemand kann von dir verlangen, dass Du so eine wichtige Entscheidung triffst, ohne dass Du genau verstanden hast, worum es geht.
Ist ja kein Brötchenkauf.

Wenn Du dann Erklärungen brauchst, guck hier wieder rein und stelle Deine Fragen.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amilo1979
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich wollte mich erstmal bei euch für die vielen Tips bedanken!
Bin gerade Beruflich unterwegs und habe leider keine Zeit genau die Antworten zu lesen, werde ich aber am WE ausführlich nachholen und dann gegebenenfalls noch Zielführender nachfragen!
Eins brennt mir aber doch noch unter den Fingern, ist eher moralischer Natur, mir fällt es schwer das Thema offen mit meinen Eltern zu besprechen!
Ich möchte nicht als Geld gierig gelten, aber trotzdem möchte ich schon das alles so geklärt wird das ich es auch verstehe!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Eins brennt mir aber doch noch unter den Fingern, ist eher moralischer Natur, mir fällt es schwer das Thema offen mit meinen Eltern zu besprechen!
Ich möchte nicht als Geld gierig gelten, aber trotzdem möchte ich schon das alles so geklärt wird das ich es auch verstehe!


Genau das solltest Du auch so sagen.
Deshalb ist es gut, wenn du Deine Fragen an bzw. bei dem Notar stellst.
Dann hören alle Deine Frage und die Antworten, die es darauf gibt.
Immerhin ist Deine Situation auch eine andere, als die der gemeinsamen Kinder.
Schreibe Dir ruhig die Fragen auf, die Dir am Herzen liegen.
Es ist einfach zu wichtig, um es nicht zu verstehen, was da passiert.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

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