Guten Tag,
wir nehmen mal folgenden Sachverhalt an.
Die Eltern M und V haben 2 gemeinsame Kinder A und B.
Aufgrund verschiedenster Differenzen ist Kind A ausgezogen, Kind B wohnt weiterhin im Haus der Eltern.
Jetzt möchten die Eltern die Erbschaft vor ihrem Tod klären, auch wenn bis dahin sicherlich noch locker 10-20 Jahren vergehen.
Die Eltern weisen verschiedenes Vermögen auf, dazu zählen 2 Häuser (Wohn- und Ferienhaus), Goldbarren im Tresor, Schmuck und andere Wertanlagen.
Aufgrund des schlechten Verhältnissen des Vaters V zum Kind A würde er dieses gerne enterben und den Pflichtteil soweit wie möglich verringern. Eine Enterbung kommt aufgrund fehlender Begründung nicht in Frage, daher muss V andere Mittel ergreifen.
Seine Idee ist es, sowohl das Wohnhaus (zu dem ebenso ein Geschäft gehört) als auch das Ferienhaus noch zu Lebzeiten an das Kind B zu übertragen.
Frage: Welche Möglichkeiten stehen dem Elternteil V zur Verfügung? Kann das Kind A die ergriffenen Maßnahmen von V anfechten bzw. verhindern?
Pflichtanteil umgehen - Kind A ausschließen
5. Februar 2024
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Frage vom 5. Februar 2024 | 08:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil umgehen - Kind A ausschließen
#1
Antwort vom 5. Februar 2024 | 12:56
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Zitat :Frage: Welche Möglichkeiten stehen dem Elternteil V zur Verfügung? Kann das Kind A die ergriffenen Maßnahmen von V anfechten bzw. verhindern?
Nein.
Sofern die Eltern noch länger als 10 Jahre leben und sich kein Nießbrauchsrecht oder umfassendes Wohnrecht vorbehalten haben, geht A bzgl. der erfolgten Schenkung leer aus.
#2
Antwort vom 5. Februar 2024 | 14:37
Von
Status: Unbeschreiblich (49953 Beiträge, 17510x hilfreich)
Zitat :Sofern die Eltern noch länger als 10 Jahre leben und sich kein Nießbrauchsrecht oder umfassendes Wohnrecht vorbehalten haben, geht A bzgl. der erfolgten Schenkung leer aus.
Das ist rchtig. Wenn sich die Eltern dann noch mit Kind B verkrachen, haben sie nichts mehr. Es kann schon reichen, dass dem beschenkten Kind irgendetwas Unvorhergesehenes zustößt und dann das Haus weg ist.
Wollen die Eltern wirklich ihren ruhigen Lebensabend aufs Spiel setzen um Kind A zu bestrafen?
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#3
Antwort vom 16. Juli 2024 | 16:38
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 6x hilfreich)
Hier kommt der Pflichtteilsergänzungsanspruch zum Tragen. Kind A kann nichts gegen das Geschenk an Kind B unternehmen. Nach zehn Jahren besteht kein Ergänzungsanspruch mehr. Bis dahin gilt eine 10%-Abschmelzung für jedes volle Jahr. Also nach einem Jahr zählt das Geschenk noch zu 90% mit, nach zwei Jahren zu 80 % usw.
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