Hallo,
Person A wuchs nicht bei den leiblichen Eltern auf.
Vormund hatte das Jugendamt.
Person A hatte noch nie Kontakt zum Vater, soll aber wahrscheinlich Erstgeborener sein, und Halbbrüder haben.
1. Würde Person A denn überhaupt durch Behörden informiert werden, wenn der Vater ableben würde?
2. Was wenn der Vater im Ausland ablebt?
3. Wo kann sich Person A behördlich zum Vater/mögliches Erbe informieren?
4. Wird der Vater über die gemachte Informationsauskunft von Person A informiert?
5. Könnte Person A auch Schulden erben?
MfG
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Pflichtanteil vom unbekannten Vater
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



zu 1.: Möglich, eine Information erfolgt aber nicht in jedem Fall.
zu 2.: Das kommt darauf an, in welchem Land er lebt.
zu 3.: gar nicht. Im Regelfall haben die Behörden die Informationen nicht und wenn sie sie haben, dürfen sie sie nicht herausgeben.
zu 4.: Siehe 3.
zu 5.: Ja
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Da Du ein Recht darauf hast, Deinen Vater zu kennen, ist das Jugendamt bzw. Standesamt verpflichtet, Dir den Namen und die Meldeadresse mitzuteilen.
Dein Vater erfährt nichts von der Melderegisterauskunft.
Die kannst Du auch selbst anfordern, wenn Du Namen und Geburtsdatum und mind. eine Adresse Deines Vaters hast. Geht aber nur bedingt für Auslandsaufenthalte.
Vom Tod des Vaters wirst Du nicht "automatisch" informiert.
Wenn ein Verwandter aus dem Umkreis Deines Vaters weiß, dass Du existierst und Deinen Namen und Verwandtschaftsverhältnis angibt, könnte es sein, dass Du Nachricht erhältst.
Ja, Du könntest auch Schulden erben.
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"Lukas 7,23"
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Was stimmt denn nun zu Frage 3?
Bisherige Antworten sind widersprüchlich.
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Beide Antworten sind korrekt. Ich meinte nur die Auskunft zu den Vermögensverhältnissen.
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-- Editiert am 03.04.2010 07:10
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