Pflichtanteil von Verstorbenem Erben

7. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Frau_Recht
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 22x hilfreich)
Pflichtanteil von Verstorbenem Erben

Guten Tag,

meine Frage betrifft den Pflichtanteil. Mein Grossvater (mütterlicher Seits) ist vor 1,5 Jahren verstorben. Meine Mutter machte den Anspruch auf Ihren Pflichtanteil schriftlich geltend. Doch sie hat ihn nie ausbezahlt bekommen. Plötzlich verstarb meine Mutter vor 9 Monaten.

Meine Frage: Geht der von meiner Mutter geltend gemachte Pflichteil jetzt in die meine Gesamterbmasse (von meiner Mutter an mich) mit ein oder wird ein Pflichtanteil gesondert behandelt? Ich haben nämlich mein Erbe ausgeschlagen, weil sie hoch verschuldet war.

Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit den Besten Grüssen



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"Kerstin"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ja, der Pflichtteilsanspruch ist vererblich - er ist auch noch nicht verjährt (1,5 Jahre).
Sie müssen halt schauen, ob mit dem Pflichtteilsanspruch alle Schulden der Mutter getilgt werden können und trotzdem noch was übrig bleibt.

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
Frau_Recht
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo nochmal!

Ich wollte wissen, ob der Pflichtteil (meines Großvaters müttl. Seits) in die Erbmasse meiner daraufhin verstorbenen Mutter miteinfliesst oder nicht?

Sie war hoch verschuldet - Deshalb HABEN wir bereits das Erbe ausgeschlagen.

Gesamterbmasse oder Gesondertes Erbe?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese, mir wichtigste Frage, beantworten würden.

Viele Grüsse


-----------------
"Kerstin"

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Kerstin,

hatte ich dann falsch verstanden, sorry.

Meiner Ansicht nach gehört der Pflichtteil zur Gesamterbmasse. Bin mir da aber nicht ganz sicher und habe jetzt nichts dazu finden können.

Gruß
MCNeubert

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