Pflichtanteile/

4. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Schnuffeli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtanteile/

Im Oktober 2014 erhielten wir drei Geschwister den Pflichtanteil von unseren Vater. Jetzt ist unsere Mutter verstorben und es geht auch hier um den Pflichtanteil, da sie ihren Lebensgefährten laut Testament als Alleinerbe eingetragen hat. Er hat beim zuständigen Gericht den Erbschein beantragt um sein Erbe zu bekommen.
Jetzt liegt dieser im Krankenhaus im Coma. Wir hatten alle keinen besonderen guten Kontakt zu ihm. Wir bekommen keinerlei Information . Sein Schwerstbehinderter Sohn hat nur kurz bescheid gesagt aber auch zu ihm oder dessen Betreuer können wir keinen Kontakt auf nehmen.
Was können wir jetzt machen um an unseren Pflichtanteil ran zu kommen?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

durch das Testament der Mutter - dessen genauer Wortlaut hier nicht bekannt ist und auch nicht, ob es durch einen Notar bestätigt wurde - könnte es so sein, dass sie enterbt wurden.

Wurde das Testament der Mutter handschriftlich verfasst, könnten Fehler enthalten sein, die zur Nichtigkeit führen könnten.

Lassen Sie das Testamtent Ihrer Mutter durch einen sachverständigen Rechtsanwalt für Erbrecht prüfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schnuffeli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antwort.
Das Testament ist handschriftlich geschrieben.bzw sind es drei. Das erste 1992 das zweite ist ein Anhang davon und das Dritte ist von 1994. Darin sind wir als Erben ausgeschlossen.worden. Ein formloses handgeschriebenes Stück Papier ohne Stempel vom Notar. Es geht hier aber auch nicht um das Erbe im ganzem sondern um die Pflichtanteile da ein kleineres Vermögen vorhanden ist.
Wie schon erwähnt liegt der Alleinerbe im Coma und wir wissen jetzt nicht ob wir dem Nachlassgericht darüber in Kenntnis setzten müssen oder ob durch die Eröffnung der Testament sowie die Beantragung des Erbscheins- alles automatisch weiter geht.
Wenn man sich hier einen Anwalt hinzu nimmt und diese natürlich mit einer Spende in Anspruch nimmt. Ist diese Spende dann nur für eine Antwort oder für alle Fragen die im Nachhinein auftreten können?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7996 Beiträge, 4497x hilfreich)

quote:
Das Testament ist handschriftlich geschrieben.bzw sind es drei. Das erste 1992 das zweite ist ein Anhang davon und das Dritte ist von 1994.

Sind das jeweils Einzeltestaments der Mutter oder gibt es ein gemeinschaftliches Testament mit dem vorverstorbenen Vater?
quote:
Was können wir jetzt machen um an unseren Pflichtanteil ran zu kommen?


Beim Amtsgericht kann eine Betreuung beantragt werden (sofern keine Generalvollmacht erteilt wurde).
quote:
...und wir wissen jetzt nicht ob wir dem Nachlassgericht darüber in Kenntnis setzten müssen oder ob durch die Eröffnung der Testament sowie die Beantragung des Erbscheins- alles automatisch weiter geht.

Was soll den "automatisch" weiter gehen? Der Erbschein wird ggf. erteilt und dem Antragsteller übersandt. Damit ist die Aufgabe des Nachlassgerichts beendet.

-- Editiert cruncc1 am 06.01.2015 21:47

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnuffeli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist ein Einzeltestament auf einem ganz normalen Blatt . Bei dem zweiten wie geschrieben hat sie ein Anhang dazu gemacht. Das steht auch oben drüber.
Das dritte beginnt mit dem Worten mein letzter Wille dann ihr Name

Eine Generalvollmacht liegt nicht vor.

Beim Amtsgericht kann ich ja mal an rufen um mich dort zu erkundigen.

Lieben Dank für den Hinweis

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