Hier der Fall:
Amerikanischer Staatsbürger A (lebt in Deutschland) adoptierte in Deutschland einen Sohn B seiner ersten Ehefrau.
A stirbt und hat in seinem Testament den Adoptivsohn B enterbt. Erben sind seine Frau und seine beiden leiblichen Kinder aus zweiter Ehe.
Fragen:
1. Welchen Anspruch hat B, d.h. das Recht welchen Landes wird hier angewendet?
2. Nach deutschem Recht steht B ein Pflichteil zu. Wie hoch wäre dieser Pflichteil?
3. Falls amerikanisches Recht angewendet wird, besteht dort auch ein Pflichteilsanspruch für B?
Tausend Dank für Eure Hilfe!!!
Pflichtanteilsanspruch - enterbter Adoptivsohn
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
--- editiert vom Admin
Danke Chavah! Es wurde ein Testament nach deutschem Recht gemacht. Welche Ansprüche hat B? Danke für Deine Hilfe!!!
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Der Pflichtteil des Adoptivsohns beträgt 1/12 des Nachlasswerts, da sein Erbteil bei gesetzlicher Erbfolge 1/6 beträgt:
Witwe 1/2, Kinder jeweils 1/6.
also, wenn deutsches Recht Anwendung findet, hat B einen Pflichtteilsanspuch, oder?
Alleinerbin ist per Testament Ehefrau C. Die 2 leiblichen Kinder D und E sowie der Adoptivsohn B sind per Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden. Wie hoch ist der Pflichteilsanspruch von B, D, E?
Hallo Nataly,
danke für Deine schnelle Hilfe!
Laut Testamant wurden:
- die 3 Kinder enterbt
- die Witwe wurde als Alleinerbin bestimmt
Kann es sein, dass die Kinder 1/16 vom Nachlasswert bekommen (Pflichteilsanspruch)?? Das wären dann bei einem Nachlasswert von 300.000 Euro 25.000 per Kind? Ist das korrekt?
Tausend Dank!
Stefan:
Im ersten Posting hattest du geschrieben:
"Erben sind seine Frau und seine beiden leiblichen Kinder aus zweiter Ehe."
Jetzt schreibst du aber, dass nur die Frau Erbin ist (Alleinerbin).
Unter diesen Umständen haben alle drei Kinder gegenüber der Mutter einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Der Pflichtteil der Kinder beträgt 1/4 des Nachlasswertes, bei einem Nachlass von 300.000 EUR also 75.000 EUR; für jedes Kind demnach 25.000 EUR.
Danke Nataly für Deine kompetenten Ausführungen.
Bin gerade aber etwas verwirrt!? Geht man in diesem Fall nicht von 50% reguläre Erbmasse aus, wenn die Witwe Alleinerbin ist???
Also sofern die Eheleute in "Gütergemeinschaft" gelebt haben, wären bei 150TSD (1/2 von 300TSD) 1/12 gleich 12.500,--€. Stimmt die Rechnung????
"sofern die Eheleute in Gütergemeinschaft gelebt haben"
Jetzt bin ich aber verwirrt, ständig kommen neue Infos. Die Eheleute haben in Gütergemeinschaft gelebt? Das würde aber voraussetzen, dass ein Ehevertrag vor dem Notar abgeschlossen wurde. Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, dann haben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt.
Was trifft nun zu?
Hi Nataly, die Eheleute haben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemein- schaft gelebt!
Sieht die ganze Sache dann anders aus?
Bei Zugewinngemeinschaft betragen die gesetzlichen Erbquoten (also ohne Testament):
Witwe 1/2 = 150.000 EUR
Sohn A: 1/6 = 50.000 EUR
Sohn B: 1/6 = 50.000 EUR
Sohn C: 1/6 = 50.000 EUR
Durch das Testament (Witwe = Alleinerbin) verändert sich das wie folgt:
Witwe Erbteil 225.000 EUR
Sohn A: Pflichtteilsanspruch 25.000 EUR
Sohn B: Pflichtteilsanspruch 25.000 EUR
Sohn C: Pflichtteilsanspruch 25.000 EUR
Hallo Stefan111,
zunächst wünsche ich Ihnen ein gutes Neues Jahr 2008.
Ich bin Fernsehproduzent und suche für ein neues Format für einen Öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Fälle aus NRW , in denen es um Probleme mit Erbschaft, Testament etc. geht. Die Fälle sollen in einem Fernsehbeitrag dargestellt werden, anschließend erfolgt eine konkrete Beratung zum Fall durch einen Erbrechts-Experten.
Wenn Sie sich vorstellen könen, Ihren Fall in einem Fernsehbeitrag darzustellen und mit Hilfe eines Erbrecht-Experten zu lösen
würde ich mich freuen, wenn Sie mich einmal anrufen würden.
Herzliche Grüße
Michael Schomers
Tel: 0173 / 519 66 99
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"M.Schomers"
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