Tag!
Ich habe eine kleine Frage und zwar folgende:
Meine Freundin und ich wollen das Elternhaus meiner Freundin ausbauen! Die Geschwister sollen eine Abtretungerklärung für Ihren Pflichteil unterschreiben, da wir sonst einen großen Betrag nach dem Tode der Eltern an die weiteren 5 Kinder auszahlen müssten und das finanziell nicht geht mit Kredit für Haus und so....
Frage: Ist das Richtig so oder andere Ideen und wie ist es mit den Eltern (klar die bekommen Lebenslanges Wohnrecht unten) und der noch zu Hause lebende Sohn soll aber keines bekommen, da hier das Verhältnis nicht so toll ist, leider!
Geht das so?
Wie kann ich mich absichern, damit meine Freundin mich nicht nach 2 Jahres rauswirft ohne etwas in der Hand?
Bitte um schnelle Antwort da die Zeit leider drängt!
Danke euch!!!
Pflichteil / Haus bauen
Ich kann da nur zu fachkundiger Hilfe raten. Welchen Vorteil hätten denn die Geschwister, wenn sie unterschreiben. Tatsache ist doch, dass denen mindestens der Pflichteil zusteht.
Gegenüber der Freundin kannst Du Dich absichern, in dem Du einen (zinslosen ?) Darlehensvertrag machst über die zugeschossenen Kosten. Die Rückzahlung des Darlehens muss bei Auszug erfolgen. Theoretisch kannst Du dann die eingebrachte Muskel-Eigenleistung als Miete ansehen und das reingesteckte Geld wird bei Auszug fällig, egal ob Du gehtst oder sie dich rausschmeisst. Aber: einen Anspruch haben und ihn auch durchsetzen zu können sind zweierlei.
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"Chylla"
Hallo Chylla,
auf was muss man bei einem solchen zinslosen Darlehensvertrag achten (steuerlich oder rechtlich)?
Die Rückzahlung des Darlehens soll entweder bei Trennungsauseinandersetzung oder bei Tod erfolgen. Bei Tod wegen erbrechtlichen Folgen.
Hab ein ähnliches Problem.
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Also steuerlich ist das ganze einfach zu beantworten: Da keine Zinsen gezahlt werden ist nichts zu versteuern, man hat ja keine Einnahmen.
Rechtlich ist die Sache kniffliger. Unter
http://www.vorlagen.de/detail/-qs-id-vc-1013 kann man sich einen Mustervertrag runterladen 6,90 Euro und in Word abändern (könnt euch ja zusammentun und teilen). Es gibt da auch noch andere Adressen im Internet. Problem ist immer, dass wenn nicht zurückgezahlt wird, man nur über Pfändungen an das Geld kommt. Und auch nur, wenn dem Schuldner monatlich mehr als 1000 Euro zur Verfügung stehen, denn das ist der nicht pfändbare Betrag. Ich persönlich würde bei einem zinslosen Darlehen in etwa folgende Klausel reinmachen: Das Darlehen ist zur Rückzahlung fällig 4 Wochen nachdem der Auszug erfolgte und der Darlehensgeber beim Einwohnermeldeamt die Adresse geändert hat (dann hat man einen festen Termin, und niemand kann sagen, der Auszug war nicht entgültig). Ist der Schuldner mit der Rückzahlung in Verzug, verzinst sich das Darlehen ab diesem Zeitpunkt mit X Prozent.
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"Chylla"
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