Pflichteil Retten ??

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Quattroman
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 24x hilfreich)
Pflichteil Retten ??

Hallo zusamm
Also ich hätte da ein paar Fragen zum Thema Pflichtteil.

Mein Opa ist 2001 Verstorben.
Meine Großeltern haben sich laut Testament welches 1979 gemacht wurde als gegenseitigen Alleinerben eingesezt.

Laut Testament sollen nach dem Leztversterbenen die Ehelichen Kinder ( 3 ) Alleinerben werden zu gleichen teilen.
Weiter steht in dem Testament folgendes :

Sollte im Zeitpunkt des Todes des Erstversterbenen von uns mehrerer gemeinsame ehlichen Abkömlinge bzw. deren Abkömlinge vorhanden sein und sollten einer oder mehrerer der im §2 dieses Vertrages eingesezten Erben bzw. Ersatz Erben dann Pflichtteilsansprüche mit Erfolg erheben so sollen er bzw. sie auch von der Erbfolge nach Leztversterbenen ausgeschloßen sein.

Mein Vater war 1986 verstorben. So würde ja laut Testatment also meine beiden Tanten sowie mein Bruder und ich Erben. ( Erbfolge nach Stämmen )

Wenn ich nun mein Pflichtteil geltend machen würde ( Oma lebt noch ) wie würde der Erbteil berechnet werden ? Also Vermögen zum Zeitpunkt des Todes meines Opas oder das was jezt noch von über ist ?
Wenn ich mit erfolg meine Pflichtteil bekommen würde würde ich somit ja wenn ich es richtig verstanden habe von der Erbfolge ausgeschloßen werden.
Habe ich dennoch anspruch auf den Pflichteil von meiner Oma ?

Normalerweise währe dieses Thema garnicht Diskutabel aber ich habe erfahren das einer meiner Tanten dabei ist allles was nicht Niet und Nagelfest ist an ihre eigenen Kinder zu verteilen.
Und bevor garnichts mehr vorhanden ist würde ich zumindest versuchen wollen mein Teil der mir zu steht zu bekommen.
Das Problem ist auch das eben diese Besagte Tante eine Generalvollmacht besizt also über das gesammte Vermögen walten und schalten kann.

Über eine Hilfe währe bzw. Tips währe ich echt Dankbar

Gruß
Quattroman





4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Du kannst gar keinen Pflichtteil mehr geltend machen, da der Opa schon seit mehr als 3 Jahren verstorben ist.

quote:
aber ich habe erfahren das einer meiner Tanten dabei ist allles was nicht Niet und Nagelfest ist an ihre eigenen Kinder zu verteilen.


Mach sie doch mal darauf aufmerksam, dass das den Straftatbestand der Untreue oder der Unterschlagung erfüllen kann. Wenn Du das Verhalten der Tante beweisen kannst, dann kannst Du sie deswegen anzeigen. Die Tante darf mit ihrer Generalvollmacht keine Verfügungen zu eigenen Gunsten oder zu Gunsten ihrer Kinder treffen.

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#2
 Von 
ht36
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 21x hilfreich)

an hh

wenn in der Generalvollmacht eine Befreiung vom §181 BGB enthalten ist, ist deine Aussage nicht mehr haltbar. Es wäre daher zu prüfen, in welchem Umfang eine Generalvollamcht erteilt wurde. Dazu müsste der ganze Text der Vollmacht dem TE bekannt sein, wovon ich aber nicht ausgehe.

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#3
 Von 
ojweb
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine generelle Frage ist: Brauche ich einen Anwalt, um meinen Pflichtteil einzufordern?

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

#Eine generelle Frage ist: Brauche ich einen Anwalt, um meinen Pflichtteil einzufordern?#

Nein, ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich.

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