Pflichteil umgehen?

11. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Monaco123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichteil umgehen?

Hallo,

meine Großmutter, zu der ich lange keinen Kontakt hatte, ist kürzlich verstorben. Sie hinterlässt ein stattliches Vermögen und 2 Kinder. Eines davon ist mein Vater, zu dem ich ebenfalls keinen Kontakt habe, da er nur mein juristischer Vater und nicht mein leiblicher Vater ist.
Er ist Langzeitarbeitsloser gewesen, mittlerweile in Rente und hat Schulden. Meine Mutter wird seit der Scheidung von meinem Vater von Sozialhilfe unterstützt. Ich gehe davon aus, dass er enterbt wird und nur einen Pflichtteil bekommt.

Nun zu meinen Fragen:

1. Kann mein Vater seinen Pflichtteil nicht fordern und somit entgegenwirken, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachgehen muss und dass ich, als sein Alleinerbe, widerrum einen Anspruch auf einen Pflichteil von seinem Vermögen geltend machen kann?

2. Falls mein Vater seinen Pflichtteil nicht fordert - habe ich dann als nächster Erbe in der Ordnung dann nur Anspruch wenn er innerhalb von den 3 Jahren Verjährungsfrist verstirbt? Was passiert dann mit dem Geld?

3. Kann mein Vater den Pflichteil freiwillig an mich weitergeben?


Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tandoori
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, soweit ich weiss kann man den Pflichtteil nicht weitergeben und damit eine Generation uebergehen. Es ist richtig, dass man vom Pflichtteil nicht "enterbt" werden kann, sprich, der Vater wird den Pflichtteil von der Grossmutter erben, ganz gleich wie es finanziell um ihn steht. Allerdings aendert sich damit seine finanzielle Situation, hat das automatisch Auswirkungen auf seine Leistungsbezuege (Sozialhilfe...). Das hat aber primaer nix mit der Erbschaft zu tun, das ist hinterher das Problem des Vaters. "Umgehen" kann man den Pflichtteil insofern, als das man das Erbe (ganz gleich, welches, Pflichtteil, Alleinerbe, Vermaechtnis etc.) ausschlaegt,d.h. nicht annimmt. Dieses Recht hat man immer (mit gewissen Fristen ab Testamentseroeffnung).Mit ist aber nicht klar, warum er das machen sollte, normalerweise schlaegt man ein Erbe, dass im "Haben" ist, nicht aus. Ich wuerde klaeren, wie die Erbfolge dann "weiterrutscht", wenn er das Erbe ausschlaegt. Bei Verwandten (z.B. Vater/Sohn - Vorsicht: bei den neuen Hartz Gesetzen kann auch auf das Vermoegen von Kindern zurueckgegriffen werden. Sprich, wenn der Sohn erbt, muss er damit moeglicherweise den Vater unterstuetzen). Was das freiwillig weitergeben angeht: Dein Vater kann Dir das Geld schenken, aber das geht steuerlich pro Jahr nur fuer bestimmte Summen.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2934x hilfreich)

Vielleicht schlägt der Vater das Erbe nicht aus und fordert den Pflichtteil auch nicht ein?
Der Vater muss dir keine Auskunft geben (ihr habt ja sowieso keinen Kontakt), was er tut.
Solange dein Vater lebt, hast du keine Ansprüche (Erbmässig gesehen), die du an ihn stellen kannst. Auch deine Mutter nicht.

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