Pflichteilanspruch kurz vor Verjährung

8. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 103x hilfreich)
Pflichteilanspruch kurz vor Verjährung

Hallo Forenmitglieder,
Vor rund 3 Jahren ist mein Erzeuger gestorben. Der Pflichtteilanspruch endet am 31.12.2025.
Seine Frau ist Alleinerbe, ich hab meinen Pflichtteilanspruch.
Nach ca. 1 Jahr nach dem Tot hatten wir uns mal getroffen und Sie hat mir ein Nachlassverzeichnis übergeben.
Wollte aber noch etwas Zeit um das Geld zusammenzubekommen.
Konten alle 0€, Sammlungen oder teure Gegenstände gibt's nicht, über Schenkungen in den letzten 10 Jahren gabs auch keine Auflistung.
Lediglich das Haus + 3 Grundstücke sind im Nachlassverzeichnis eingetragen. Wert 61.000€
Wenn man aber im Internet über die Bodenrichtwerte vom Land gehe, komme ich bei weit mehr raus. Auch das Haus mit Grundstück hat laut eines Immobilienmaklers eine Wert von etwa 110.000€.
Sie will alles ohne Anwalt machen weil sich sonst alles verteuert und Sie hat eh kein Geld.
Wir wollen uns nun nochmal treffen in 2 Wochen.
Schreibe ich Ihr eine Zahlungsaufforderung von meinen 25% Pflichtteil auf die 61.000€ oder kann ich auch eine Zahlungsaufforderung von 25% Pflichtteil auf zb. 100.000€ schreiben?
Die Zahlungsaufforderung muss definitiv noch vor dem 31.12.2025 an Sie gesendet werden, ist das richtig? Einschreiben per Post zb. ?
Ist eine Zahlungsaufforderung mit 61.000€ dann gesetzlich richtig und nicht anfechtbar von ihr und wie verhält es sich, wenn ich 100.000€ als Vorlage nehme. Ist dann der Pflichteilanspruch weg oder nur die Summe über Ihrem Nachlassverzeichnis?
Ich würde mich über Antworten freuen.
LG
Michael




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.01.2026 18:14:29
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von DonTeblare):
Lediglich das Haus + 3 Grundstücke sind im Nachlassverzeichnis eingetragen. Wert 61.000€
Wenn man aber im Internet über die Bodenrichtwerte vom Land gehe, komme ich bei weit mehr raus. Auch das Haus mit Grundstück hat laut eines Immobilienmaklers eine Wert von etwa 110.000€.


Ich würde an deiner Stelle den Pflichtteil allgemein fordern und gleichzeitig die Festlegung der Höhe der Immobilienbewertung in Frage stellen. Das ganze schriftlich nachweisbar.
Mit der Forderung unterbrichst du die Verjährung, sollte es zu Streitigkeiten mit der Schuldnerin kommen.

Eine Immobilienbewertung macht die Immo-Abteilung der örtlichen Bank für wenige hundert EUR, wenn nicht sogar kostenlos im Rahmen der Erbschaft (so war es bei uns). Dieser ist neutral und hat vor Gericht im Zweifelsfall Bestand. Aufgrund dieser Wertfeststellung läßt sich das Nachlassverzeichnis korrigieren und der Pflichtteil korrekt berechnen.


-- Editiert von User am 8. November 2025 12:43

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat (von DonTeblare):
Die Zahlungsaufforderung muss definitiv noch vor dem 31.12.2025 an Sie gesendet werden, ist das richtig? Einschreiben per Post zb. ?

Es ist eine Klage vor dem 31.12.2025 erforderlich. Eine Zahlungsaufforderung reicht nicht.

Ob die bisherigen Diskussionen als Verhandlungen gewertet werden, die die Verjährung hemmen mag anhand der Sachverhaltsdarstellung nicht beurteilen, vermute aber nein.

Alternativ verzichtet die Frau schriftlich auf die Einrede der Verjährung.

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