Mutter und drei Kinder haben ein (vermietetes)Haus geerbt, die betagte Mutter besitzt ein Drittel und das Nutzungsrecht, die drei Kinder besitzen zwei Drittel zusammen. Die Mutter ist zum Teil pflegebedürftig und voll auf die Miteinnahmen angewiesen.
Die beiden Töchter kümmern sich um die Mutter und bezahlen eventuelle Reparaturen am Haus, der Sohn tut nichts. Was können die Töchter gegen den Bruder unternehmen?
Müssen Sie, damit sie ihre Kosten beim Ableben der Mutter gegenverrechnen können, alles protokollieren? Wie wird Zeit bewertet?
Pflichten der Erben
27. Juni 2008
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Frage vom 27. Juni 2008 | 09:39
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
Pflichten der Erben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2008 | 15:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Töchter müssen schon konkrete Forderungen an den Sohn stellen. Ansonsten kann es passieren, dass ihre Forderungen verjähren.
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