Pflichterbe - Kann Sohn Verkauf der Wohnung, die als meine Alterssicherung gedacht war, einfordern?

5. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
klaugue
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichterbe - Kann Sohn Verkauf der Wohnung, die als meine Alterssicherung gedacht war, einfordern?

Der Sohn meines verstorbenen Mannes verlagt von mir die Auszahlung des gerichtlich festgelegten Pflichterbeanteils. Gegenwärtig habe ich aber nicht das erforderliche Barvermögen. Eine Eigentumswohnung ist noch nicht abbezahlt. Kann der Sohn den Verkauf der Wohnung, welche als meine Alterssicherung gedacht war, einfordern?

-----------------
" "

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ist es für Dich nicht möglich, ein Darlehen auf die Wohnung aufzunehmen?

Ansonsten kommt noch eine Stundung gemäß § 2331a BGB in Frage.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2331a.html

Wie stellst Du Dir denn die Auszahlung des Pflichtteils vor?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klaugue
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,
danke für den Hinweis. Ich werde mit der Bank einen weiteren Kredit aushandeln. Ich glaube das kann funktionieren, da es nur um 7 T€ geht.
Vielen Dank
klaugue

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und falls die Bank dir tatsächlich kein Geld gibt - ja, dann könnte es im äußersten Fall dazu kommen, dass du die Wohnung verkaufen musst, um den Sohn auszubezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen