Der Sohn meines verstorbenen Mannes verlagt von mir die Auszahlung des gerichtlich festgelegten Pflichterbeanteils. Gegenwärtig habe ich aber nicht das erforderliche Barvermögen. Eine Eigentumswohnung ist noch nicht abbezahlt. Kann der Sohn den Verkauf der Wohnung, welche als meine Alterssicherung gedacht war, einfordern?
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Pflichterbe - Kann Sohn Verkauf der Wohnung, die als meine Alterssicherung gedacht war, einfordern?
5. Februar 2008
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Frage vom 5. Februar 2008 | 07:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichterbe - Kann Sohn Verkauf der Wohnung, die als meine Alterssicherung gedacht war, einfordern?
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#1
Antwort vom 5. Februar 2008 | 09:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47617 Beiträge, 16830x hilfreich)
Ist es für Dich nicht möglich, ein Darlehen auf die Wohnung aufzunehmen?
Ansonsten kommt noch eine Stundung gemäß § 2331a BGB
in Frage.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2331a.html
Wie stellst Du Dir denn die Auszahlung des Pflichtteils vor?
#2
Antwort vom 6. Februar 2008 | 07:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo hh,
danke für den Hinweis. Ich werde mit der Bank einen weiteren Kredit aushandeln. Ich glaube das kann funktionieren, da es nur um 7 T€ geht.
Vielen Dank
klaugue
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#3
Antwort vom 6. Februar 2008 | 10:35
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2926x hilfreich)
Und falls die Bank dir tatsächlich kein Geld gibt - ja, dann könnte es im äußersten Fall dazu kommen, dass du die Wohnung verkaufen musst, um den Sohn auszubezahlen.
Und jetzt?
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