Pflichterbteil - Enterbung - Vorgehensweise - Beantragung????

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
bunny911
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichterbteil - Enterbung - Vorgehensweise - Beantragung????

Wie gehe ich vor um meinen Pflicht - Erbteil - Anspruch kund zu tun, zu beantragen??
Wo beantrage ich?
Wie beantrage ich?
Wo erfahre ich welche Summe mir zu steht??

Es eilt

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
libulla
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 13x hilfreich)

1. auf jedenfall einen Anwalt nehmen !
2. Als Pflichteilberechtigter bekommst du nur Auskunft von den Erben.
3. Wenn du ungefähr einschätzen kannst wie hoch das Erbe ist, wäge ab, ob du mit dem Anwalt auf Stundenbasis ( ca. 220,00 Euro/Std ) abrechnest oder nach der Gebührenordnung ( am besten einen Kostenrechner downloaden) , hier auf dieser Seite, unter :Downloads Co. Kosten, Gebühren.
Alleiniger Ansprechpartner ist der Erbe. Du hast natürlich Rechte, die wirst du wahrscheinlich alle einklagen müssen, auf deine Kosten.
Dein Pflichtteil beträgt die Hälfte von deinem Erbteil( wärest du Erbe).Vom Erbe werden noch alle Verbindlickeiten abgezogen ( offene Rechnungen , Kosten für Beerdigung, Kosten der Gemeinde, usw.Der Erbe nennt dir beides : Nachlass und offene Rechnungen usw.Die brühmten Schenkungen während der letzten 10 Jahre wirst du wahrscheinlich nie erfahren, es sei denn du klagst auf deine Kosten. Lass da die Finger weg - zu kostspielig. Du hast sozusagen keine Rechte. Wenn du wissen willst, was alles auf dich zukommt melde dich bei mir.
Gerne antworte ich ausführlicher unter : gerdbassa@freenet.de

-- Editiert von libulla am 15.10.2007 08:49:45

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#2
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Man kann auch die Aufnahme des Nachlasses durch einen Notar verlangen. Es ist aber immer zu empfehlen, im Freundes- und Verwandtenkreis eigene Recherchen über die Vermögenswerte des erblassers, indbesondere über erfolgte Schenkungen, anzustellen.

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