Pflichterbteil senken

19. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
dankesehr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichterbteil senken

Ausgangslage: Meine Großtante ist im Oktober 2017 verstorben. Bereits im August 2016 wurde ihre Liegenschaft mit komplettem Inventar mittels Übergabevertrag an mich überschrieben. Ihr einziger Sohn ist aufgrund von Alkoholkonsum stark verschuldet und hat dadurch auch sein nebenan erbautes Haus verloren. Dieses Haus konnte mein Großvater jedoch durch die Zwangsversteigerung wieder erwerben. Nach dem Tod meiner Großtante ließ ich ihren Sohn weitere 6 Monate in dem Haus leben, bis er schließlich in eine Wohnung zog. Nun bekam ich vor kurzem einen Brief seines Rechtsanwaltes, in dem er seinen Pflichterbteil (30.000€) fordert.
Nun meine Frage: Lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten, um den Preis zu senken? Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich ohne Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt beauftrage? Soll ich persönlich (ohne Anwalt) mit seinem Rechtsanwalt einen Termin vereinbaren um die geforderte Geldsumme zu senken (bin jedoch rechtlich nicht gut informiert)?
Vielen Dank im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten, um den Preis zu senken?


Nur wenn der Gesamtwert des Nachlasses einschließlich der in 2016 übertragenen Liegenschaft weniger als 60.000€ beträgt.

Zitat:
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich ohne Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt beauftrage?


Mit Anwaltskosten in Höhe von etwa 1.400€. Außerdem würde ich damit rechnen, dass die Höhe der Forderung von der Gegenseite genauer geprüft wird und der Sohn dann feststellt, dass ihm nicht 30.000€ sondern >100.000€ (meine Schätzung) zustehen.

Zitat:
Soll ich persönlich (ohne Anwalt) mit seinem Rechtsanwalt einen Termin vereinbaren um die geforderte Geldsumme zu senken (bin jedoch rechtlich nicht gut informiert)?


Ich würde die Summe einfach bezahlen.

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