Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Ehegatte A (Mann)
Ehegatte B (Frau)
Haben 1 gemeinsames Kind X
Ehegatte A hat ein Kind Y aus einer vorherigen Ehe
Es wurde ein Testament auferlegt:
- Gemeinschaftliches Testament der Ehegatten
- Wechselseititge Berufung, dass der Überlebende aus der Ehe allleiniger Vollerbe ist und bei gemeinsamen Tod (oder wenn der Zweite Ehegatte verstirbt) Kind X alleinig in die Erbfolge eintritt (gemeinsamer Erbe)
Was ist der Pflichtteil für Kind Y, wenn:
A zuerst stirbt
B zuerst stirbt
A und B gemeinsam sterben
Kind X wird beim versterben der Eltern keinen Pflichtteil o.ä. geltend machen sondern erst beim versterben beider Eltern alles (verfügbare) übernehmen
Vielen Dank!
Pflichtteil, 1 Kind aus früherer Ehe "enterbt"
17. April 2024
Thema abonnieren
Frage vom 17. April 2024 | 19:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil, 1 Kind aus früherer Ehe "enterbt"
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. April 2024 | 19:24
Von
Status: Lehrling (1335 Beiträge, 150x hilfreich)
ZitatWas ist der Pflichtteil für Kind Y, wenn: :
A zuerst stirbt
B zuerst stirbt
Wenn A zuerst stirbt, sollte Y seinen Pflichtteil einfordern. Das ist nämlich nur eine begrenzte Zeit möglich und nach dem Tod von B besteht eh kein Pflichtteilsanspruch für Y.
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (nur Geldanspruch) und bemisst sich an den Vermögenswerten des A zum Zeitpunkt seines Todes.
ZitatA und B gemeinsam sterben :
Selbst wenn A und B zusammen verunglücken, wäre es extrem unwahrscheinlich, dass beide exakt zur gleichen Zeit versterben.
#2
Antwort vom 17. April 2024 | 19:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils :
Danke, das wäre dann in der Konstellation wie viel? 1/3 (je B, X, Y) oder anders gewichtet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. April 2024 | 20:23
Von
Status: Richter (8245 Beiträge, 4559x hilfreich)
ZitatDanke, das wäre dann in der Konstellation wie viel? 1/3 (je B, X, Y) oder anders gewichtet? :
Gemäß gesetzlicher Erbfolge würde B zur Hälfte und X und Y je ein Viertel erben. Y hätte somit einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 in bar.
Der Pflichtteilsanspruch kann/muss innerhalb von drei Jahren gegenüber dem/den Erben geltend gemacht werden.
Beim Tod von B hat Y keinen Pflichtteilsanspruch.
-- Editiert von User am 17. April 2024 20:24
#4
Antwort vom 17. April 2024 | 20:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Super besten dank!
Wie sieht es mit Schenkungen während der Lebzeit aus?
B (nicht A!) war eingetragene Eigentümerin einer Immobilie und hat sie notariell auf X übertragen (Schenkung). Hier gilt für die Lebzeit von A und B ein Nutzungsrecht. Gilt die Schenkung aufgrund der gemeinsamen Ehe zu 50% als von A an X geschenkt?
#5
Antwort vom 17. April 2024 | 20:58
Von
Status: Richter (8245 Beiträge, 4559x hilfreich)
ZitatB (nicht A!) war eingetragene Eigentümerin einer Immobilie und hat sie notariell auf X übertragen (Schenkung). Hier gilt für die Lebzeit von A und B ein Nutzungsrecht. Gilt die Schenkung aufgrund der gemeinsamen Ehe zu 50% als von A an X geschenkt? :
Nein. Wenn B Eigentümer der Immobilie ist, gehört diese auch nur B.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Vermögen. Jeder hat und behält sein Vermögen.
#6
Antwort vom 18. April 2024 | 10:18
Von
Status: Unbeschreiblich (48401 Beiträge, 17074x hilfreich)
ZitatWas ist der Pflichtteil für Kind Y, wenn: :
A zuerst stirbt
1/8 des Vermögens von A
ZitatB zuerst stirbt :
Nach dem Tod von A 1/4 des Vermögens von A, wobei zu beachten ist, dass zum Vermögen von A dann auch die zuvor erlangte Erbschaft von B gehört.
ZitatA und B gemeinsam sterben :
1/8 des Vermögens von A
ZitatB (nicht A!) war eingetragene Eigentümerin einer Immobilie und hat sie notariell auf X übertragen (Schenkung). Hier gilt für die Lebzeit von A und B ein Nutzungsrecht. Gilt die Schenkung aufgrund der gemeinsamen Ehe zu 50% als von A an X geschenkt? :
Nein, daher hat Y daraus keine Ansprüche.
ZitatSelbst wenn A und B zusammen verunglücken, wäre es extrem unwahrscheinlich, dass beide exakt zur gleichen Zeit versterben. :
Nein, das ist nicht extrem unwahrscheinlich, denn A und B gelten als gleichzeitig verstorben, wenn nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, wer zuerst verstorben ist. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Beide bereits am Unfallort verstorben sind.
#7
Antwort vom 16. Juli 2024 | 14:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wenn A und B gleichzeitig sterben, so hat Kind Y einen Anspruch von 1/4 Pflichtteil. Allerdings nur aus dem Nachlass des Vaters. Es muss also streng unterschieden werden, was Eigentum von A und was Eigentum von B zum Zeitpunkt des Erbfalls war. Geltendmachung des Pflichtteils erfolgt beim Alleinerben Kind X.
Und jetzt?
Schon
276.671
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten