Meine Frau hat bereits 1990 von Ihren Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge das Haus übertragen bekommen, allerdings mit lebenslangem Wohnrecht der Eltern.
Der Bruder meiner Frau hat schon vorher auch von seinen Eltern das zweite Haus geschenkt bekommen.
Der Vater meiner Frau ist schon 1991 verstorben.
Aus gesundheitlichen Gründen(Schlaganfall meiner Frau 2000/ Schlaganfall meiner Schwiegermutter 2003) mußte meine Frau Anfang 2004 das Haus verkaufen. Zur Abtretung des Wohnrechts hat meine Frau ca. die Hälfte des Verkaufserlöses an Ihre Mutter gezahlt. Ihre Mutter ist allerdings 2 Monate nach der Zahlung verstorben.
Bei der Testamentseröffnung mußten wir feststellen, dass meine Frau aus völlig zweifelhaften Gründen enterbt wurde.
Das meiner Frau ein Pflichtteil zusteht ist klar, aber was ist mit dem Geld, welches meine Frau erst vor 2 Monaten gezahlt hat, das Wohnrecht war personengebunden und nicht übertragbar.
Außerdem weigert sich der Bruder meiner Frau als testamentarischer Erbe auch nur den Pflichtteil zu zahlen.
Was kann man tun - gibt es Erfahrungen in dieser Richtung?
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"o.s."
Pflichtteil, Wohnrecht etc.
3. Juli 2004
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Frage vom 3. Juli 2004 | 14:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil, Wohnrecht etc.
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. Juli 2004 | 15:46
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 271x hilfreich)
Was heißt Erfahrungen ??? Die rechtliche Lage ist relativ eindeutig und dies bedeutet, daß Ihre Mutter sehr wohl das Recht hatte, Sie mit oder ohne oder mit zweifelhaften Gründen testamentarisch zu benachteiligen.
Und das bedeutet wohl, daß Sie vom Erbe (einschließlich des vorhandenen Restes aus der Ablösesumme) nichts erhalten, allerdings einen Pflichtteilsanspruch gegen Ihren Bruder haben.
Und den müssen Sie notfalls einklagen.
Wolfgang
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