Hallo,
vor zwei Wochen ist meine Großmutter gestorben, mit der ich seit dem Tod meines Vaters (ihres Sohnes) zerstritten war. Von ihrem Tod habe ich durch Zufall von Bekannten erfahren, da die ganze Verwandschaft väterlicher seits mit mir nicht mehr kommuniziert.
Meine Frage ist nun, besteht Anspruch auf einen Pflichtteil, obwohl der zweite Sohn (mein Onkel) noch lebt? (Mein Opa ist schon länger tod).
Meine Oma hinterließ ein Haus+Grundstück.
Wird man vom Nachlassgericht, oder von wem auch immer über die Erbschaft informiert oder muß man sich da selbst darum kümmern?
Mein Onkel wird bestimmt so tun, als gäbe es mich gar nicht mehr und wird folglich auch nicht meine Adresse angeben....
Können Sie mir da Auskunft geben?
MfG, Nickel
Pflichtteil, wenn Großeltern gestorben sind?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo,
soweit mir bekannt ist, müssten Sie (und falls vorhanden auch Ihre Geschwister) als sog. Abkömmling erbberechtigt sein. Selbst wenn Sie per Testament "enterbt" worden sind, müsste Ihnen ein Pfichtteil zustehen. Wenn kein öffentliches Testament vorhanden ist, wird Ihr Onkel evtl. bereits einen Erbschein beantragt haben. Dort müssten dann eigentlich auch Sie als in Frage kommender Erbe aufgeführt worden sein und dann vom Nachlaßgericht informiert werden. Ich würde mich auf jeden Fall umgehend mit dem Nachlaßgericht am Wohnort Ihrer Großmutter in Verbindung setzen!
Mein Vater ist vor drei Jahren gestorben und hinterließ alles seiner zweiten Frau, meiner Stiefmutter. Jetzt ist auch meine Großmuter gestorben. In ihrem ersten Testament setzte sie meinen Vater als Alleinerben ein. In ihrem zweiten und letzten Testament meinen Onkel. Falls wir, die Enkel, etwas erben sollten, bekommt das Erbe automatisch dann meine Stiefmutter, die mein Vater ja als Alleinerbin einsetzte?
Tausend Dank im voraus
Und jetzt?
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