Pflichtteil, wenn kein Testament vorhanden ist

26. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Aleks1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil, wenn kein Testament vorhanden ist

Hallo,

vor gut sechs Jahren verstarb meine Mutter. Soweit ich informiert bin, ist von ihr kein Testament vorhanden. Mein Vater lebt noch und ich bin das einzige Kind. Wie hoch ist mein Erbanteil oder besser wie hoch ist mein Pflichtteil, wenn ich ihn jetzt in Anspruch nehmen würde? Verfällt der Anspruch auf den Pflichtteil? Wonach richtet sich eigentlich die Berechnung des Pflichtteils?

Vielen Dank im voraus....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dr.genius-devime
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

Ohne Testament oder sonstige letztwillige Verfügung tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Erben sind der einzige Abkömmling aber auch der Ehegatte; dabei gilt: neben Abkömmlingen des Erblassers erbt der Ehegatte 1/4, bei Zugewinngemeinschaft 1/2, bei Gütertrennung neben einem Kind ebenfalls 1/2. Jeder Miterbe kann grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen.

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#2
 Von 
Aleks1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort. Nun noch eine andere Frage: Gibt es darüber irgendwo ein Urteil, auf das ich mich darauf berufen kann??? Leider hat mein Vater gleich nach dem Tod meiner Mutter ihren persönlichen Besitz vernichtet, sei es Klamotten oder ähnliches, was ich als Erinnerung an sie hätte aufbewahren können. Kann ich als einziger Abkömmling (also Kind) auch finanziell von ihr Erben?

Vielen Dank schon mal im voraus..


Aleks

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