Hallo in die Runde!
Erstmal: bin niegel-nagel-neu hier und hoffe,
ihr könnt mir helfen.....
Folgende Situation:
Vater, geschieden und wiederverheiratet,
2 leibliche Kinder, 1 dann adoptiertes mit der neuen Ehefrau.
Da mein Vater sehr krank ist, regelt er derzeit seinen "Nachlaß".
Er hatte mit seinen leiblichen 2 Kindern jahrlelang keine Kontakt, - übliche Streitigkeiten....
Der "Verkehrswert" des Hauses wurde von seinem Notar mit 80.000,-€ festgesetzt.
(DA wissen wir 2 Kinder nicht, ob das seine Richtigkeit hat..???).
Unser Pflichtteil beläuft sich ja auf 8,33%, da wir 3 Kinder insgesamt sind, - soweit ich informiert bin.
(Ehefrau: 50%, 3 Kinder: je 16,66% und davon die Hälfte = 8,33% Pflichtteil)
Nun wäre das bei 80.000 des Verkehrswert des Hauses um die 6.600,-€, - er hat uns beiden aber ein Schreiben über den Notar zugesandt, welches wir
"Zur Kenntnisnahme" erhielten und welches selbige Summe auch erwähnt (6.600,-€);
aber wo uns beiden sofort 5000,-€ überwiesen werden soll, - und wo wir jetzt gegenzeichnen sollen.
Nun finde ich, wie man sich denken kann:
die ganze Art (per Brief und "zur Kenntnisnahme...") schon völlig daneben,
so wie auch, dass wir jeder nicht die "volle Summe" von 6600,-€ erhalten sollen sondern stattdessen 5000,-€.
Und das ihr hier keine "Seelsorge" macht...ist mir schon klar!
Aber ich finde die Art und Weise so daneben,
dass ich mich zum einen frage:
1.
Ist der "Verkehrswert" des Hauses korrekt berrechnet,
- oder kann/könnte er das auch zugunsten des "Erbes" mittels des Notars nach unten geschönt haben?
und
2.
Ist das üblich, dass die Pflichtteilsumme bei Direktauszahlung noch gekürzt wird,
hier: um die 25% weniger???
Mir ist klar,
dass die Beantwortung der 1. Frage im Grunde Einsicht in die Wertermittlung des Hauses verlangt,
und muß der Notar die dem Pflichtteilsberechtigten kostenlos gewähren?
Wie ihr seht:
es handelt sich hier ja nun wirklich nicht um große Summen und die familiäre Geschichte war nicht besonders schön...
Deswegen weiß ich auch garnicht,
wie ich mich jetzt verhalten sollte...
Was ist jurisitisch ratsam?
Soll ich/ sollen wir auf die Auszahlung der gesamten Summe von 6.600,-€ bestehen?
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Schönen Dank im Voraus,
L G
N(schatten
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-- Editiert am 15.02.2011 20:41
Pflichtteil-Auszahlung wird gekürzt!
#Der "Verkehrswert" des Hauses wurde von seinem Notar mit 80.000,-€ festgesetzt.
(DA wissen wir 2 Kinder nicht, ob das seine Richtigkeit hat..???).#
Der Wert kann richtig sein oder auch nicht. Rechtsverbindlich ist dieser Wert jedenfalls nicht.
#Unser Pflichtteil beläuft sich ja auf 8,33%, da wir 3 Kinder insgesamt sind, - soweit ich informiert bin.
(Ehefrau: 50%, 3 Kinder: je 16,66% und davon die Hälfte = 8,33% Pflichtteil)#
Einen Pflichtteilsanspruch gibt es erst, wenn der Vater gestorben ist!
Ist der Vater Alleineigentümer des Hauses?
Nun wäre das bei 80.000 des Verkehrswert des Hauses um die 6.600,-€, - er hat uns beiden aber ein Schreiben über den Notar zugesandt, welches wir
"Zur Kenntnisnahme" erhielten und welches selbige Summe auch erwähnt (6.600,-€);
aber wo uns beiden sofort 5000,-€ überwiesen werden soll, - und wo wir jetzt gegenzeichnen sollen.#
Soll denn hier beim Notar "gegengezeichnet" werden (evtl.Pflichtteilsverzicht)?
#Ist der "Verkehrswert" des Hauses korrekt berrechnet,
- oder kann/könnte er das auch zugunsten des "Erbes" mittels des Notars nach unten geschönt haben?#
s.o.
#Ist das üblich, dass die Pflichtteilsumme bei Direktauszahlung noch gekürzt wird,
hier: um die 25% weniger???#
Hier handelt es sich um eine freiwillige Zahlung. Wie hoch der Pflichtteilsanspruch ist, ergibt sich erst im Fall des Todes.
#.. muß der Notar die dem Pflichtteilsberechtigten kostenlos gewähren?#
Der Notar ermittelt keinen Wert, ggf. wird dieser zur Kostenberechnung geschätzt.
#Soll ich/ sollen wir auf die Auszahlung der gesamten Summe von 6.600,-€ bestehen?#
Zu Lebzeiten deines Vaters hast du keinen Anspruch auf irgendwas!
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" "
"Einen Pflichtteilsanspruch gibt es erst, wenn der Vater gestorben ist!"
Ja, stimmt!
Deswegen denke ich, es handelt sich hier um diesen sogenannten "Pflichtteilsverzicht" ....
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"Soll denn hier beim Notar "gegengezeichnet" werden (evtl.Pflichtteilsverzicht)?"
Ja,
habe gerade nochmal nachgeguckt,
- da steht drüber:
"Pflichtteilsverzichtvertrag"
Unser vater will wohl nicht,
dass nach seinem Ableben der Rechtsstreit um den tatsächlichen Pflichtteil losgeht...nehme ich an...
Aber ist es denn ratsam,
sich jetzt darauf einzulassen,
oder sollten wir die Summe noch auf die 6.600,-€ erhöhen lassen,
- oder auf den ganzen Pflichtteils-Verzichtvertrag
verzichten?
-DANKE übrigens!
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"Wer die Wahrheit sagt,
braucht ein schnelles Pferd.
Buffallo Bill"
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#Aber ist es denn ratsam, sich jetzt darauf einzulassen,
oder sollten wir die Summe noch auf die 6.600,-€ erhöhen lassen,- oder auf den ganzen Pflichtteils-Verzichtvertrag
verzichten?#
Sorry, aber das kann dir hier keiner beantworten. Das musst du schon selbst entscheiden.
Manchmal gilt: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
-- Editiert am 15.02.2011 22:00
.
Hm,
verstehe...was du meinst.....;)
Aber ums Geld gehts mir dabei eigentlich nicht so,
- als vielmehr darum:
dass er (mein Vater) und -im Grunde- dessen neue Frau (samt adoptiertem Sohn) sich auf DIESE ART da..rauschleichen will....Mit so einem "Plichtteilsverzichts-vertrag" zur....:
"Kenntnisnahme..."
Bin ich genauso traurig..wie aber eben auch:
ERBOST! drüber.
Und dann wird die (ohnehin ja sehr kleine!) Summe noch runtergedrückt!
Das macht sauer.
(*ich seh schon...wird doch n`Fall fürn Seelsorger..*;)
)
Deswegen der Gedanke,
ob wir 2 Kinder nicht auf einen neuen Pflichtteilsverzichts-Vertrag pochen sollten,
in dem dann wenigstens die 6.600,-€ drin stehen.....
Kann man das denn, juristisch:
Einen NEUEN,
-um diese Summe berichtigten-
Pflichtteilsverzichts-Vertrag verlangen?
z.B. ....
-Danke nochmal-
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"Wer die Wahrheit sagt,
braucht ein schnelles Pferd.
Buffallo Bill"
-- Editiert am 15.02.2011 22:11
-- Editiert am 15.02.2011 22:12
-- Editiert am 15.02.2011 22:14
#Einen -um diese Summe berichtigten-
Pflichtteilsverzichts-Vertrag verlangen?#
Ich hatte bereits geschrieben, dass du zu Lebzeiten keinen Anspruch hast. Verlangen kannst du gar nichts!
Entweder du nimmst die angebotenen EUR 5000 und gut ist oder die unterschreibst den Vertrag nicht und machst ggf. im Todesfall deinen Pflichtteilsanspruch geltend. Ob und wieviel du dann erhälst steht in den Sternen.
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" "
Ich finde sehr lobenswert, das euer Vater sich frühzeitig um die Regelung des Nachlasses bemüht und das Haus für seine Frau erhalten will. Der Vater eines Arbeitskollegen hat dies nicht gemacht, da gab es dann Streit unter den Kindern, weil einer seinen Pflichtteil ausgezahlt haben wollte. Der dadurch erzwungene Verkauf des Hauses und der Rauswurf der Mutter aus dem Haus konnte nur knapp verhindert werden.
Zum Wert des Hauses möchte ich anmerken, das ein Haus mit zunehmenden Alter nicht wertvoller wird, d.h. wenn ihr jetzt nicht auf das Angebot eingeht, kann beim Tod des Vaters in x Jahren das Haus deutlich weniger wert sein als heute.
Beim Angebot von 5.000 Euro solltet ihr nachfragen, wie mit der Differenz von 1.600 Euro verfahren werden soll.
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" Ich finde sehr lobenswert, das euer Vater sich frühzeitig um die Regelung des Nachlasses bemüht und das Haus für seine Frau erhalten will. Der Vater eines Arbeitskollegen hat dies nicht gemacht, da gab es dann Streit unter den Kindern, weil einer seinen Pflichtteil ausgezahlt haben wollte. Der dadurch erzwungene Verkauf des Hauses und der Rauswurf der Mutter aus dem Haus konnte nur knapp verhindert werden.
Zum Wert des Hauses möchte ich anmerken, das ein Haus mit zunehmenden Alter nicht wertvoller wird, d.h. wenn ihr jetzt nicht auf das Angebot eingeht, kann beim Tod des Vaters in x Jahren das Haus deutlich weniger wert sein als heute.
Beim Angebot von 5.000 Euro solltet ihr nachfragen, wie mit der Differenz von 1.600 Euro verfahren werden soll. "
Ja,
da hast du Recht: gut und vernünftig,
auch lobenswert finde ich das auch,
kümmert mensch sich zu: LEBzeiten um sowas.
Sowieso, aber auch, - um Ärger zu vermeiden....
Klar, sind wir uns einig.
Allerdings...wie das dann immer so ist,
gabs bei uns in der "Familie" sehr viel....Leid.
Und im KONTEXT damit ist es mir wie ein Schlag ins Gesicht:
da nur ein: Schreiben zu bekommen
"Zur Kenntnisnahme..." ....in dem dann dieser Pflichtanteil noch runter-gedrückt wird.....
Naja, sach ja: Fall fürn Seelsorger.
Und eben genau DAMIT will ich ihn nicht davon kommen lassen.....auch...weil er die ohnehin kleine Summe noch drückt.
Und die jetztige Frau bekommt nicht nur das Haus, - sondern ist auch mittels einer Lebensversicherung von ihm abgesichert.
Zudem es sich ja bei DEM Anteil von max. 6.600,-€ nicht um eine Summe handelt...deretwegen sie das/unser Haus verkaufen müßte....ne?
(was ich im Übrigen, würd es sich um wesentl. mehr handeln...auch nicht wöllte...)
Aber hier sind es entweder die im Pflichtteils-Verzichtsvertrag genannten 5000,-€,
oder eben die 6.600,-€.......nicht die Welt also....
Es ist das Prozedere...was..kränkend ist....wenn seine Kinder dann dabei feststellen:
dass diese kleine Summe noch gemindert wird....
Kann man verstehen...oder?
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"Wer die Wahrheit sagt,
braucht ein schnelles Pferd.
Buffallo Bill"
-- Editiert am 15.02.2011 22:37
Wenn ihr nicht wollt, dann macht jetzt nichts, zwingen kann euch niemand. Möglicherweise ist in x Jahren der Pflichtteil weniger als 6.600 Euro, aber wie du schon sagst: nicht die Welt...
Die Entscheidung kann euch keiner abnehmen.
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""
Ich denke auch, dass hier vor allem der Streit ums Erbe und ein evtl. Verkauf des Hauses wegen der Pflichtteilsforderungen vermieden werden soll. Eine sehr sinnvolle Regelung.
Was mich allerdings stört, ist der Anspruch, der hier gestellt wird. Warum sollten Erben eigentlich überhaupt einen Anspruch haben an einem Vermögen, das sie selbst nicht erarbeitet haben? Ich sehe das ganze Erbrecht eher so, dass, wenn Erbmasse da ist, geregelt sein muss, wie sie verteilt wird. Aber daraus lässt sich doch kein Anspruch herleiten, dass man möglichst viel Erbe zu bekommen hat.
Im Übrigen ist das Ganze ja nur ein Angebot: man kann es annehmen oder es lassen.
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" "
"Was mich allerdings stört, ist der Anspruch, der hier gestellt wird.
Warum sollten Erben eigentlich überhaupt einen Anspruch haben an einem Vermögen, das sie selbst nicht erarbeitet haben? "
Tja,
woher willst du das wissen?
Gibt durchaus Familien...wo alle zusammenarbeiten oder zusammen über Jahre etwas aufgebaut haben, oder das Haus umbauen oder, oder....Oder ihr eigenes Erspartes reinsteckten.....
Da ist ja alles möglich.
"Ich sehe das ganze Erbrecht eher so, dass, wenn Erbmasse da ist, geregelt sein muss, wie sie verteilt wird."
Ja,
und das wird es in Deutschland ja auch:
nach der GESETZLICHEN Erbfolge.
Und demnach sind da leibliche Kinder immer mit drin.
Ob jetzt mit ihrem gesetzlichen Erbteil,
oder dem sogen. Pflichtteil.
Nur, dass der Pflichtteil nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht.
Wenn du das gerne geändert hättest,
(und da gibt es weiß Gott so Einiges mehr in Deutschland!),
- dann starte eine Petition im Deutschen Bundestag.
Ich glaube aber nicht...dass du da großen Erfolg mit hast!
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"Wer die Wahrheit sagt,
braucht ein schnelles Pferd.
Buffallo Bill"
Zur Ergänzung:
Habe mich jetzt in diversen Rechtsforen belesen,
und mein Bruder hat seinen Anwalt kontaktiert:
Man soll in KEINEM Fall einen solchen
"Pflichtteilsverzichtvertrag" unterzeichnen,
- da der in 99% der Fälle daraufhin ausgelegt ist,
die (in dem Fall leiblichen) Kinder auszutricksen, sprich
deutlich unter Wert auszuzahlen.
Und einmal unterschrieben, kann der Verzicht auf den erblichen Pflichtteil dann nicht mehr eingeklagt werden.
Zudem war der Anwalt doch schon sehr skeptisch, dass es sich bei dem Haus und Grundstück....etc.,
nur um eine solche kleine Summe handeln soll (5000,-€).
Wir lehnen es also beide ab und sehen ja dann später...was passieren wird.
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"Wer die Wahrheit sagt,
braucht ein schnelles Pferd.
Buffallo Bill"
Hallo,
Ob das Haus 80.000 € Wert ist - da kann ich evtl weiterhelefen.
Wie groß ist das Grundstück ?
Wie Gross die Nutzfläche ?
und ganz wichtig wo sehet es ?
In einer Stadt,Kleinstadt oder Dorf.
Wenn du ein Haus mit 100qm Nutzfläche auf Sylt hast bist du Miilionär, wenn es in sagen wir mal negenborn steht im Solling dann ist es 10.000 € Wert , da kann man derzeit ein Haus mit 2000qm Garten und 450qm Nutzfläche kaufen für 30.000 € - deshalb sind Immobilienpreise immer so eine Sache.
Und da euch nur ca. 16 % dann gehören kann es noch biliger werden als 5000 € denn wird das Haus verkauft für nur 60.000 €ur bekommt ihr nur 4300 € pro Nase.
Den die Frau könnte das Haus ja erwerben bei einer Versteigerung.
Deshalb würde ich die 5000 € nicht so schnell ausschlagen das kann auch nach hintenlos gehen.
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Hi!
Ach,das ist es ja: so genau weiß ich das nicht mehr....wohnte vor 25 Jahren da.....
Wohnfläche sind so um die 120m² rum,
Grundstück so 500m² rum,
in einer Kleinstadt im Rheinland.
Tja,
da hilft ja nur eine amtliche Schätzung/Gutachter,
um den tatsächlichen Verkehrswert auszumachen.
Und da es sich um SO wenig handelt, derzeit ja 5000,-€ beim
PflichtteilsVERZICHT, und diese Wertschätzung/Verkehrswert ja OHNEHIN nach dem Tode meines Vaters stattfinden wird,
- aber dann halt offiziell ,
und AB DA erst auch eine Rechtsschutzversicherung alles bezahlt,- wenn wir den Pflichtteil einklagen (vorher, also "prophylaktisch zahlt sie ja nicht),
- finde ich es insgesamt logischer, als auch ANGEMESSENER...dass alles erst zu tun,
wenn mein Vater tot ist.
Weil es mir sowieso zum Einen als UNanständig anmutet,
das alles jetzt zu machen,
- als auch sowieso diesen PflichtteilsVERZICHT da anzunehmen,weil wir beiden Geschwister da doch arg den Verdacht haben,übern Tisch gezogen zu werden.
Weil, wieso drängt er da jetzt aufeinmal so drauf???
Und reduziert noch von 6.600,-€ (8,33% Pflichtteil/3 Kinder)auf 5000,-€?
"Moralisch" betrachtet:
Er ENTerbt seine LEIBLICHEN Kinder (!!!),
diese bekommen dann ohnehin nur noch den Pflichtteil (sprich die Hälfte des Erbes),
und dieser wiederum soll jetzt per PflichtteislVERZICHTSvertrag nochmals reduziert werden,
- wo ohnehin der vorgeschlagene Verkehrswert des Hauses dubios und nicht nachvollziehbar ist.
Zudem gehört zur sogen. Erbmasse nicht nur das Haus.
JEDER Jurist und mein Verstand raten mir dabei ab!
Und rückgängig machen läßt sich das, einmal unterschrieben, nicht mehr.
Fälle gibt es da im Web genug...
Evtl. "Verlust"/ Risiko: derzeit 5000,-€,
und das geh ich da gerne ein....zumal mich,
wenn ich ehrlich bin, VORHER (das) Geld nicht interessierte...: aber JETZT schon!
Durch diese üble Art und Weise: Pflichtteilsverzichtvertrag kommentarlos per Post;
----> ist nicht nur SEHR KRÄNKEND und mißachtend,
als dass es auch äußerst skeptisch werden läßt!
Ins "eigene Fleisch geschnitten" würd ich sagen.
Auch im übertragenen Sinne.
.
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"Wer die Wahrheit sagt,
braucht ein schnelles Pferd.
Buffallo Bill"
-- Editiert am 17.02.2011 15:20
-- Editiert am 17.02.2011 15:21
So wie du schreibst wird das Haus wohl nicht mehr Wert sein als 80.000 € - was meinst du mit noch mehr Erbmasse ?
Bei der Einrichtung wird wohl nicht allzuviel dazu kommen da ja die Ehefrau mit ihm Haushalt lebt das ist dann schwierig was zu bekommen.
Klar, ist es nicht einfach wenn man keinen guten Kontakt hat und sich dann über den Tisch gezogen fühlt nur wenn dir um Geld geht sollte du einen Gegenvorschlag machen vielleicht 6000 oder 7000 €. Mal sehen was die Gegenseite sagt - denn wenn im Haus Reparaturen Anfallen wie Heizung,dach etc. oder Rohleitungen da es sich um ein älteres Haus handelt könnte es halt auch sein das du am Ende in die Röhre guckst.
Und wenn du vor Gericht auf einen Verkauf drängst kann du auch bösse Überraschungen erleben beim Wert, den bei einer Versteigerung erhält man immer weniger als der Verkehrswert des Obejekts.
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--- editiert vom Admin
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"denn wenn im Haus Reparaturen Anfallen wie Heizung,dach etc. oder Rohleitungen da es sich um ein älteres Haus handelt könnte es halt auch sein das du am Ende in die Röhre guckst."
Reperaturen mindern nicht den Wert einer Immobilie,
sondern steigern ihn.
Ist mir aber eh egal!
"Und wenn du vor Gericht auf einen Verkauf drängst kann du auch bösse Überraschungen erleben beim Wert, den bei einer Versteigerung erhält man immer weniger als der Verkehrswert des Obejekts."
Ist nicht Bestandteil des sogen. Pflichtteils.
_____________________________________
Die Erbmasse ist nicht nur das Haus und Grundstück,
sondern auch Ersparnisse, Konten, Auto etc.
Erbmasse bei Zugewinngemeinschaft:
http://www.123recht.net/Erbmasse-bei-Zugewinngemeinschaft-__f69972.html
__________________________________
Und, nein,
wir (ICH) haben NICHT vor....die neue Frau/ dann Witwe meines Vaters "aus dem Haus zu klagen".
Allerdings handelt es sich ja hier, laut EIGENEN Angaben meines Vaters NUR um:
6.600,-€, pro leibl. Kind,die er noch auf 5000,-€ reduzieren will.
Und nehmen wir mal rein hypothetisch an,
es wäre tasächlich (geschätzt dann) beim Versterben das Doppelte:
so wären das dann 20.000,-€, (für BEIDE leiblichen Kinder zusammen)
und dafür muß NIEMAD ein/sein Haus verkaufen!
Zumal die Witwe/neue Frau meines Vaters dessen recht gute Rente bekommen wird,
(sie selbst ist noch jung UND: erwerbstätig),
ihren EIGENEN Sohn als Mieter in dem Haus wohnen läß,
und Sparverträge, Lebensversicherung, Haus und Grund und letztlich ja ohnehin ALLES bekommt.
FALLS sie für die ja immer noch: kleine Summe
einen kleinen Kredit aufnehmen müßte.....so sehe ich da kein Problem.
___________________________
Wie gesagt:
Ich bin doch nicht mir den -derzeitigen- 5000,-€
"erpressbar"!
Und wir eigenen Kinder sind ja eh schon ENTerbt, geprellt um unser Erbe,
auf dem üblichen Weg ("Berliner Testament"), so, dass uns nur der Pflichtteil zusteht,
Und durch das Ganze, - mir höchst widerwärtige - Prozedere jetzt: wo er sogar noch den Pflichtteil mindern will,
-----> komme ich überhaupt erst auf den Gedanken, bzw. bin gezwungen worden...mich damit zu beschäftigen.
Und alles insgesamt (Brief vom Notar und NICHTS persönlich!)kränkt nicht nur,
- sondern macht uns beide zu Recht....äußerst skeptisch.
Hätt nicht sein müssen.
Und jetzt sitz ichs auch aus.
.
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"Wer die Wahrheit sagt,
braucht ein schnelles Pferd.
Buffallo Bill"
.
-- Editiert am 17.02.2011 16:58
-- Editiert am 17.02.2011 17:01
-- Editiert am 17.02.2011 17:04
-- Editiert am 17.02.2011 17:06
quote:
Wie gesagt:
Ich bin doch nicht mir den -derzeitigen- 5000,-€
"erpressbar"!
Eines musst du aber auch noch bedenken:
Im Moment hast du gar kein Geld. Wann der Pflichtteil tatsächlich fliesst ist offen.
Um richtig zu rechnen müsstest du also die 5.000 EUR ab heute aufzinsen. Mit 2,5 % gerechnet hättest du nach 10 Jahren etwa 6.500 EUR, bei höherer Verzinsung entsprechend früher. Wenn du risikobereit bist (Aktien) kann sich das durchaus rentieren. Kann aber auch schief gehen.
Ob sich das "rentiert" hängt davon ab, wann der ErbL stirbt. Der verzichtet umgekehrt i.Ü. auf den Ertrag des Kapitals, wenn er heute schon schenkt. Muß man auch sehen.
-----------------
""
"Im Moment hast du gar kein Geld. Wann der Pflichtteil tatsächlich fliesst ist offen."
Ich BRAUCHE
auch kein....Geld.
Und da das Prozedere, "PflichtteilsVERZICHTvertrag",
und der kleine "Verkehrswert" des Hauses uns gelinde gesagt, komisch anmutet,
- spricht einiges dafür, dass es letztlich deutlich mehr ist.
Klar, kann bisdahin alles verprasst sein,
oder sonstwas passieren,
- da aber die jetztige Frau meines Vaters und deren Sohn dort wohnen bleiben wollen,
in den 2 getrennten Wohnungen...ist das sehr unwarscheinlich.
_____________________________
Wäre er/ sie da ganz anders rangegangen:
mit einem persönlichen treffen und der tatsächlichen Offenlegung des "Verkehrswert" des Hauses,
.....hätte man gesprochen...
- sähe es wohl auch bei mir anders aus.
Aber so?
Diese Art und Weise?
WER würde da denn nicht skeptisch?
(Fernab noch von der persönl. Kränkung).
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"Wer die Wahrheit sagt,
braucht ein schnelles Pferd.
Buffallo Bill"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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