Opa stirbt, Oma lebt noch und ist als Vorerbin eingesetzt.
Opa hatte zwei Söhne A und B.
A hat einen Sohn C und B hat zwei Söhne D und E.
C ist Nacherbe.
Da B bereits verstorben ist stehen D und E ja der Pflichtteil zu, in Höhe des halben gesetzlichen Erbeteils.
Wie hoch ist denn der gesetzliche Erbteil für den E ?
Pflichtteil Enkel? Gesetzliche Erbteil?
8. November 2007
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Frage vom 8. November 2007 | 12:35
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 29x hilfreich)
Pflichtteil Enkel? Gesetzliche Erbteil?
#1
Antwort vom 8. November 2007 | 13:20
Von
Status: Unbeschreiblich (50280 Beiträge, 17594x hilfreich)
Die gesetzliche Erbfolge wäre:
Oma 50%
Sohn A 25%
Enkel D 12,5%
Enkel E 12,5%
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, daher stehen den Enkeln D und E je 6,25% des Nachlasses von Opa als Pflichtteil zu.
Ich gehe dabei davon aus, dass Oma und Opa im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
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