Pflichtteil Enkel? Gesetzliche Erbteil?

8. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
Pflichtteil Enkel? Gesetzliche Erbteil?

Opa stirbt, Oma lebt noch und ist als Vorerbin eingesetzt.

Opa hatte zwei Söhne A und B.

A hat einen Sohn C und B hat zwei Söhne D und E.

C ist Nacherbe.

Da B bereits verstorben ist stehen D und E ja der Pflichtteil zu, in Höhe des halben gesetzlichen Erbeteils.

Wie hoch ist denn der gesetzliche Erbteil für den E ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die gesetzliche Erbfolge wäre:
Oma 50%
Sohn A 25%
Enkel D 12,5%
Enkel E 12,5%

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, daher stehen den Enkeln D und E je 6,25% des Nachlasses von Opa als Pflichtteil zu.

Ich gehe dabei davon aus, dass Oma und Opa im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

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