Hallo,
Opa ist verstorben. Berliner Testament wurde Oma als Alleinerbe eingesetzt.
A und B sollen nach Ableben von Oma zu je 50% erben. C (meine verstorbene Mutter) wurde somit enterbt bzw.
mein Bruder und ich (Enkel) können nur den Pflichtteil geltend machen.
A und C haben zu Lebzeiten je 2 Grundstücke bekommen. Wobei A beide Grundstücke kostenfrei bekommen hat und C ein Grundstück kostenfrei und mein Bruder das 2. Grundstück für ca. 10.000€ gekauft hat.
B hat unabhängig vom Alleinerbe der Oma mit Ableben von Opa ein Sparkonto 20.000€ und ein Grundstück (mittlerweile für 100.000€ verkauft) geerbt.
Frage: Fallen das verkaufte Grundstück und das Sparkonto sowie das zum Todeszeitpunkt noch vorhandene Vermögen (Summe x) in den Pflichtanteil der mir zusteht?
120.000€ + (Summe x) = 1/12
oder
60.000€ (da Hälfte Oma angerechnet wird) + (Summe x) = 1/12
Oder liege ich ganz falsch?
Danke im Voraus.
Pflichtteil Enkel
19. März 2023
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Frage vom 19. März 2023 | 21:18
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 7x hilfreich)
Pflichtteil Enkel
#1
Antwort vom 19. März 2023 | 22:04
Von
Status: Richter (8579 Beiträge, 4662x hilfreich)
Der Pflichtteilsanspruch wird aus dem Reinnachlass des Opas berechnet (Guthaben minus Schulden). Wer was geerbt hat, ist für die Berechnung des Pflichtteils nicht relevant.
Das Vermögen von Oma spielt hierbei keine Rolle. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Vermögen.
-- Editiert von User am 19. März 2023 22:07
#2
Antwort vom 19. März 2023 | 22:32
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 7x hilfreich)
Zitat :Das Vermögen von Oma spielt hierbei keine Rolle. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es kein gemeinsames Vermögen.
Bedeutet das ich kann den Erlös des verkauften Grundstücks + Sparkonto zur Hälfte für die Berechnung meines Pflichtteils hernehmen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. März 2023 | 00:07
Von
Status: Unbeschreiblich (49743 Beiträge, 17455x hilfreich)
Zitat :Frage: Fallen das verkaufte Grundstück und das Sparkonto sowie das zum Todeszeitpunkt noch vorhandene Vermögen (Summe x) in den Pflichtanteil der mir zusteht?
Nein.
Zitat :Oder liege ich ganz falsch?
Ja
Der Nachlass ist das, was dem Opa zum Zeitpunkt seines Todes gehört hat. Das Vermögen der Oma gehört also nicht dazu.
Wenn Oma und Opa drei Kinder hatten (A, B und C) und C bereits verstorben ist, und zwei Kinder D und E hatte, dann beträgt der Pflichtteil jedes Enkels 1/24 am Nachlass des Opas.
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