Hallo,
grüße Euch...
Bin neu hier, mein Name ist Tanja und ich habe da mal eine rein Hypothetische Frage!
Ein Opa ist seid fast 10 Jahren tod. Enkelin (zum Zeitpunkt des todes noch 17) hat nie das Testament gesehen, weiß also auch nicht genau was drin steht. Sie weiß nur das alle 4 Kinder von Ihm (darunter auch ihre Mutter) das Erbe abgetreten haben und alles seine Frau, die Oma bekommen hat. Stünde ihr als eine seiner Enkel/innen eigendlich nicht auch aber ein Pflichtteil zu???
Wäre nett wenn mir das einer beantworten könnte...
Liebe Grüße Tanja
P.S Wer Rechtschreibfehler entdeckt darf sie gerne behalten ;o)
-- Editiert am 18.04.2009 16:32
Pflichtteil Enkel - haben Enkel auch Erbansprüche?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ein Pflichtteil steht (im weitesten Sinne) der Enkelin zu.
Aber die dem Erblasser (Opa) Näherstehenden (Kinder) schließen die Entfernteren (Enkel) aus, d.h. wenn die Tochter des Erblassers (also deine Mutter) beim Erbfall lebt, schließt dies dich (also Enkelin) aus.
Beispielsweise hat ein Erblasser drei Söhne, davon ist einer verstorben. Pflichtteilsberechtigt sind die beiden lebenden Söhne sowie die Kinder des verstorbenen Sohns. Ein Kind des lebenden Sohns ist nicht pflichtteilsberechtigt.
gruß azrael
-- Editiert am 18.04.2009 18:39
#Stünde ihr als eine seiner Enkel/innen eigendlich nicht auch aber ein Pflichtteil zu???#
Kurz und knapp: Nein.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
Wenn Deine Mutter vor Deiner Oma versterben würde, dann würdest Du an ihre Stelle treten und hättest auch einen Pflichtteilsanspruch. Solange Deine Mutter noch lebt, hast Du keine Ansprüche.
--- editiert vom Admin
quote:
Sie weiß nur das alle 4 Kinder von Ihm (darunter auch ihre Mutter) das Erbe abgetreten haben und alles seine Frau, die Oma bekommen hat.
Da steht doch, dass alle das Erbe ABGETRETEN haben!
Also wären dann die nächsten in der Reihe dran.
LG M
Abgetreten und ausgeschlagen ist nicht das Gleiche.
Man nur dann ein Erbe abtreten (=verschenken), wenn man es vorher angenommen hat. Wer jedoch ein Erbe ausschlägt, der nimmt es gar nicht erst an.
@hh
Ach da gibt es Unterschiede. Danke, wieder was gelernt.
Ich dachte nur die TE hätte sich etwas ungelenk ausgedrückt.
LG M
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten