Pflichtteil Enkel - haben Enkel auch Erbansprüche?

18. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Yosy82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Enkel - haben Enkel auch Erbansprüche?

Hallo,
grüße Euch...
Bin neu hier, mein Name ist Tanja und ich habe da mal eine rein Hypothetische Frage!
Ein Opa ist seid fast 10 Jahren tod. Enkelin (zum Zeitpunkt des todes noch 17) hat nie das Testament gesehen, weiß also auch nicht genau was drin steht. Sie weiß nur das alle 4 Kinder von Ihm (darunter auch ihre Mutter) das Erbe abgetreten haben und alles seine Frau, die Oma bekommen hat. Stünde ihr als eine seiner Enkel/innen eigendlich nicht auch aber ein Pflichtteil zu???

Wäre nett wenn mir das einer beantworten könnte...

Liebe Grüße Tanja


P.S Wer Rechtschreibfehler entdeckt darf sie gerne behalten ;o)





-- Editiert am 18.04.2009 16:32

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ein Pflichtteil steht (im weitesten Sinne) der Enkelin zu.
Aber die dem Erblasser (Opa) Näherstehenden (Kinder) schließen die Entfernteren (Enkel) aus, d.h. wenn die Tochter des Erblassers (also deine Mutter) beim Erbfall lebt, schließt dies dich (also Enkelin) aus.

Beispielsweise hat ein Erblasser drei Söhne, davon ist einer verstorben. Pflichtteilsberechtigt sind die beiden lebenden Söhne sowie die Kinder des verstorbenen Sohns. Ein Kind des lebenden Sohns ist nicht pflichtteilsberechtigt.

gruß azrael

-- Editiert am 18.04.2009 18:39

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Stünde ihr als eine seiner Enkel/innen eigendlich nicht auch aber ein Pflichtteil zu???#
Kurz und knapp: Nein.

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#3
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn Deine Mutter vor Deiner Oma versterben würde, dann würdest Du an ihre Stelle treten und hättest auch einen Pflichtteilsanspruch. Solange Deine Mutter noch lebt, hast Du keine Ansprüche.

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#5
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

quote:
Sie weiß nur das alle 4 Kinder von Ihm (darunter auch ihre Mutter) das Erbe abgetreten haben und alles seine Frau, die Oma bekommen hat.


Da steht doch, dass alle das Erbe ABGETRETEN haben!

Also wären dann die nächsten in der Reihe dran.

LG M

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Abgetreten und ausgeschlagen ist nicht das Gleiche.

Man nur dann ein Erbe abtreten (=verschenken), wenn man es vorher angenommen hat. Wer jedoch ein Erbe ausschlägt, der nimmt es gar nicht erst an.

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#8
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@hh

Ach da gibt es Unterschiede. Danke, wieder was gelernt.
Ich dachte nur die TE hätte sich etwas ungelenk ausgedrückt.

LG M

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