Wenn jemand in einem Erbvertrag den ein Ehepaar aufgestetzt hat, als anteilieger Erbe(50%) eingesetzt wird und nach dem versterben des einen Erblassers nun seinen Pflichtteil geltend macht, diesen auch zugesprochen bekommt , aber formell (Notariell niedergeschrieben) die Erbschaft nicht ausschlägt, ist er dann nach dem ableben des 2 Erblassers trotzdem noch erberechtigt??
-----------------
"Schwabel"
Pflichtteil / Erbausschlagung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Um das beurteilen zu können, müsstest Du den genauen Text hier widergeben.
Handelt es sich um eine Formulierung entsprechend des Berliner Testamentes?
Ist derjenige nun als Erbe eingesetzt oder bekommt er den Pflichtteil? Wenn er nicht als Erbe eingesetzt wurde, dann kann er auch kein Erbe ausschlagen.
Hier nun eine genauere Definition.
1.) Der eine Erbe hat nach dem Ableben des 1.Erblassers(Vater) gegenüber der Stiefmutter den Pflichtteil geltend gemacht, da die Erblasser sich gegenseitig als Erben einegsetzt haben. Laut Erbvertrag wurde die aufgeführten Erben erst nach Ableben beider Erblasser als Erben eingesetzt. Dies veranlasste den eien Erben wie o.g. seien Pflichtteil einzufordern, den er auch bekamm.
Hat der o.g. Erbe dann noch einen weitern Anspruch auf die Erbmasse nach dem ableben des 2.Erblassers(Stiefmutter)? Oder sind mit dem Pflichtteil alle Erbansprüche abgegolten.?
Bedarf es einer bestimmten vertraglichen Form mit dem Hinweis, das nach Auszahlung des Pflichteils alle Erbansprüche erloschen sind ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ein Kind hat gegenüber seinen leiblichen Eltern immer mindestens den Pflichtteilsanspruch.
Gegenüber der Stiefmutter besteht aber kein gesetzlicher Erbanspruch und auch kein Pflichtteilsanspruch.
Im Berliner Testament wird typischerweise eine Klausel aufgenommen, die besagt, dass derjenige, der gegenüber dem Erstversterbenden den Pflichtteil fordert, von dem Zweitversterbenden auch nur den Pflichtteil erhält.
Daher würde ich sagen, dass ohne spezielle Regelungen eines solchen Falles die Erbansprüche bestehen bleiben.
In Deinem speziellen Fall ist z.B. noch zu klären, ob die Stiefmutter in der Verfügung über das Erbe frei ist, oder ob sie gebunden ist. Im ersteren Fall könnte sie ein neues Testament aufsetzen, mit dem derjenige, der den Pflichtteil erhalten hat, nunmehr enterbt wird.
Da bei diesen Dingen die genaue Wortwahl wichtig ist, sollte zu einer abschließenden Beurteilung ein Notar oder ein Anwalt befragt werden.
Wahrscheinlich muss die Stiefmutter ein neues Testament aufsetzen, mit der die gewollten Regelungen klar gestellt werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten