Pflichtteil Erbe

3. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)
Pflichtteil Erbe

Guten Abend!

Angenommen der Vater zweier Söhne hat sich scheiden lassen und lebt mit seiner neuen Frau, die er geheiratet hat und dem Kind, dass aus dieser Beziehung entstanden ist im gemeinsamen Eigenheim.

Was ist nun, wenn der Vater sterben sollte. Welchen Pflichtteil bekommen die Söhne aus 1. Ehe?

Kann es sein, dass er sein "Vermögen", das er hat auch auf seine Frau oder Tochter "umschreiben" lässt und somit seine Söhne leer ausgehen bzw. um ihr Erbe gebracht werden?

Gibts sonst anderweitig eine Möglichkeit, wie sie "leer" ausgehen?

Danke schonmal


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13 Antworten
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#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Moin

Es kommt auf das Testament drauf an.
Seine neue Frau hat ja erstmal 50% des Erbes.
Alle Kinder die von deinem Vater sind, teilen sich die restlichen 50%.

Aber, nehmen wir an die beiden setzen ein Berliner Testament auf.
Die Ehefrau erbt 100% des Erbes.
Verstirbt die Frau, dann erben auch nur ihre Kinder.
Ihr seht dann gar nichts mehr.

Aber da kommt es wirklich auf die Formulierung des Berliner Testamentes drauf an.

Bei meinen Eltern (beide leibliche Eltern) stehen halt noch Zusatzklauseln mit drin.
Das bestimmt, dass wir Kinder (namentlich im Testament erwähnt) nach Ihrem ableben zu gleichen teilen erben.

Das wäre der sicherste weg.


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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zunächst einmal muss man mit den Begriffen aufpassen. Pflichtteil und Erbteil sind zwei verschiedene Sachen. Den Pflichtteil bekommt jemand, der testamentarisch enterbt worden ist. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob ein Testament vorhanden ist. Wenn kein Testament vorhanden sind, dann erbt die Ehefrau 1/2 und die drei leiblichen Kinder je 1/6.

Der Pflichtteil jedes Kindes beträgt somit 1/12.

Schenkungen unter Ehegatten beeinflussen den Pflichtteil nicht, Schenkungen an Kinder dagegen schon.

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#3
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

ja und wie verhält sich das, wenn es nicht die leibliche mutter ist?

also beim berliner.

die kinder sind auch nicht adoptiert seitens der stiefmutter.

dann hätten doch die kinder des vaters theoretisch keine verbindung mehr zum erbe.
wenn die stiefmutter serben sollte.

sie wäre doch alleinige eigentümerin.

dann könnten doch nur ihre eigene kinder alles erben.

oder gibt es da dann eine gesetzliche regelung zu, dass die kinder des vaters von dessen ursprünglichen eigentum erben?

ausser jetzt die klauseln im testament.
gehen wir davon aus das es nur ein gegenseitiges beerbares testament ist.

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ein Berliner Testament verhindert nicht, das den Söhnen beim versterben des Vaters der Pflichtteil zusteht, der dann auch sofort in bar zu zahlen ist.
Das Berliner soll eigentlich nur verhindern, das Kinder beim Versterben eines Elternteils sofort ihr Erbe verlangen. Für den Fall wird das jeweilge Erbe auf den Pflichtteil reduziert, ohne Forderung erhät der Erbe nach dem Tod des zweiten Elternteils seinen gesetzlichen Erbteil. Die Gier nach mehr soll also ein wenig gestutzt werden.
berliner Testament ist definitiv nicht für Patchworkfamilien.

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#5
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

wieso ist das berliner testament nix für patchworkfamilien, wenn es doch nur die auszahlung des pflichtteils verzögert?

also kann man sagen, dass den kindern aus 1. ehe jedem 1/12 des erbes zusteht?!

was passiert aber, wenn die aktuelle frau des erblassers vor ihm stirbt? teilen sich dann die kinder von ihm das erbe zu 3. in gleichen teilen? was wenn die kinder aus 1. ehe nicht im testament genannt sind? wie sieht es dann mit dem pflichtteil aus?

und wie definiert man eigentlich das erbe bzw den besitz wovon man den pflichtteil errechnet? ist das der komplette besitz des ehepaars? oder gibts da auch noch hintertürchen?

danke

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
wieso ist das berliner testament nix für patchworkfamilien, wenn es doch nur die auszahlung des pflichtteils verzögert?


Pflichtteilsansprüche gibt es nur gegenüber dem leiblichen Elternteil. Patchworkfamilien sollten sich daher im Rahmen der Testamentserstellung genau über die entstehenden Rechtsfolgen beraten lassen.

quote:
also kann man sagen, dass den kindern aus 1. ehe jedem 1/12 des erbes zusteht?!


Ja, wenn es ein testament gibt, in dem die Ehefrau als Alleinerbin eingesetz wurde. Ohne Testament erben die Kinder je 1/6.

quote:
was passiert aber, wenn die aktuelle frau des erblassers vor ihm stirbt? teilen sich dann die kinder von ihm das erbe zu 3. in gleichen teilen? was wenn die kinder aus 1. ehe nicht im testament genannt sind? wie sieht es dann mit dem pflichtteil aus?


Wenn die Frau zuerst stirbt, dann erhöht sich der Pflichtteil auf 1/6 pro Kind.

quote:
und wie definiert man eigentlich das erbe bzw den besitz wovon man den pflichtteil errechnet?


Alles, was dem Verstorbenen gehört, bzw. auf seinen Namen läuft. Gemeinschaftliche Dinge gehören zur Hälfte dazu. Nicht dazu gehört das Vermögen des Ehegatten.

Um Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten zu verhindern, gibt es dann noch Sonderregelungen, wie z.B. den Pflichtteilergänzungsanspruch.

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#7
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

>Alles, was dem Verstorbenen gehört, bzw. auf seinen Namen läuft. Gemeinschaftliche >Dinge gehören zur Hälfte dazu. Nicht dazu gehört das Vermögen des Ehegatten.
>Um Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten zu verhindern, gibt es dann >noch Sonderregelungen, wie z.B. den Pflichtteilergänzungsanspruch.

Und wie weit reicht die Sonderregelung der "Vermögensverschiebung" bzw. der Pflichtteilergänzungsanspruch zurück? Also ich meine wäre es möglich, dass der Vater das gemeinsame Haus und sein Vermögen irgendwann auf die Tochter/Frau überschreiben lässt?

Danke schonmal
K



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

>Pflichtteil Erbe
>Alles, was dem Verstorbenen gehört, bzw. auf seinen Namen läuft. Gemeinschaftliche >Dinge gehören zur Hälfte dazu. Nicht dazu gehört das Vermögen des Ehegatten.
>Um Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten zu verhindern, gibt es dann >noch Sonderregelungen, wie z.B. den Pflichtteilergänzungsanspruch.
Und wie weit reicht die Sonderregelung der "Vermögensverschiebung" bzw. der Pflichtteilergänzungsanspruch zurück? Also ich meine wäre es möglich, dass der Vater das gemeinsame Haus und sein Vermögen irgendwann auf die Tochter/Frau überschreiben lässt?
Danke schonmal
K

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7996 Beiträge, 4497x hilfreich)

Also ich meine wäre es möglich, dass der Vater das gemeinsame Haus und sein Vermögen irgendwann auf die Tochter/Frau überschreiben lässt?
Ja, das ist möglich.

Der Vater kann mit seinem Vermögen tun und lassen was er will!

Ansprüche haben die Kinder ggf. nach dem Tod des Vaters.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Bei Übertragungen des Vermögens an die Tochter geht dieser Teil in die Berechnung des Pflichtteils ein, jedoch jedes Jahr mit 10% weniger, so dass nach 10 Jahren keine Anrechnung mehr stattfindet.

Bei Übertragungen an den Ehegatten gibt es diese Regelung nicht, bzw. sie greift erst ab der Scheidung. Schenkungen unter Ehegatten werden also zeitlich unbegrenzt in voller Höhe einbezogen.

Die Überschreibung selbst kann aber nicht verhindert werden.

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#11
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

ok, ich fasse nochmal kurz zusammen.

wenn kein testament vorhanden ist, bekommen die 3 kinder jeweils 1/6 des erbes.

wenn die beiden söhne "enterbt" wurden, bekommen sie 1/12 des erbes.

wenn die frau vor dem mann stirbt bekommen sie auch 1/6...was ich aber nicht ganz verstehe. ist damit der pflichtteil gemeint?

wenn der vater sein gesamtes vermögen der tochter schenken sollte, gehen die söhne nach 10 jahren leer aus?

danke schonmal

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#12
 Von 
kenblock
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 9x hilfreich)

up

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
wenn die frau vor dem mann stirbt bekommen sie auch 1/6...was ich aber nicht ganz verstehe. ist damit der pflichtteil gemeint?


Ja, der Pflichtteil ist gemeint. Der gesetzliche Erbteil würde 1/3 betragen.

quote:
wenn der vater sein gesamtes vermögen der tochter schenken sollte, gehen die söhne nach 10 jahren leer aus?


Ja, wenn der Mann sich kein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht vorbehält.

Die Tochter würde dann aufgrund ihres hohen Vermögens keine Sozialleistungen mehr erhalten, müsste im Zweifel das Haus verkaufen, mindestens aber eine angemessene Miete von den Eltern nehmen. Der Mann geht also ein sehr hohes Risiko ein, das Haus ohne eigenes Verschulden zu verlieren.

Und wenn sich Eltern und Tochter verkrachen (so was soll vorkommen), dann kann die Tochter ihre Eltern einfach aus dem Haus werfen. Wenn die Eltern unentgeltlich im Haus wohnen, dann haben sie weniger Rechte als ein Mieter.

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