Pflichtteil / Erbengemeinschaft

18. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schneckelenchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil / Erbengemeinschaft

Hallöchen,

eine Frage beschäftigt mich schon seit Tagen. Hier mal die Vorgeschichte...

Die Eltern waren beide zu gleichen Teilen an der Eigentumswohnung berechtigt. Der Mann ist 1998 verstorben. Die Tochter hat seinen Erbanteil angetreten. Die Frau wohnte weiterhin in der Wohnung. Die Tochter wurde ins Grundbuch 2001 mit eingetragen. Ehefrau hatte 501/100.000 Miteigentum, die Tochter 17/100.00.

2001 wurde die Wohnung verkauft. Mit dem Verkauf der Wohnung wurde das Restdarlehn ausgeglichen. Jetzt hatte die Frau 60.000 .- und die Tochter 30.000.- Euro. Jeder hat ja seinen Anteil erhalten.

Sie haben sich entschlossen ein Haus zu kaufen. Die 90.000 Euro sollten als Anzahlung für das neue Haus sein. Der Restliche Kaufsumme wurde über ein Darlehn finanziert.

Die Frau hat das gesamte Geld 90.000.- auf das Konto des Schwiegersohnes überwiesen, der dann auch Hauseigentümer war. Sie hat in dem Haus eine Wohnung bekommen, mit Mietvertrag und eine mündliche Zusage für lebenslanges Wohnrecht inkl. Pflege durch ihre Tochter.
Der Sohn der Frau (also der Stiefbruder der Tochter) zog auch in das Haus (auch mit Mietvertrag). Alle 3 Parteien haben monatl. Darlehnzahlungen geleistet, also Miete gezahlt.

Jetzt, 2009 ist die Frau verstorben. Nun verlangt der Sohn seinen Pflichtteil! Es existiert kein Testament und kein Vermögen, lediglich die Wohnungseinrichtung. Im Grundbuch ist sie nicht eingetragen. Das Haus wurde 2008 von dem Schwiegersohn auf die Tochter bzw. auf seine Ehefrau umgeschrieben.

Der Bruder schuldet, (der Tochter der Verstorbenen), also der Eigentümerin 3500.- Euro Miete/NK . Nach mündl. Absprache mit Bruder u. Schwester sollten diese Mietschulden durch die Übernahme der Beerdigungskosten ausgeglichen werden. Da die Tochter die Frau gepflegt hat und nicht berufstätig war / ist hat sie kein Einkommen lediglich ein kleines ALG.

1). Wie sieht es mit dem Pflichtteil für den Sohn (wegen dem Haus) aus, hat er trotzdem ein Anrecht auf ein Erbe und bei einem evtl. Verkauf, obwohl das Haus noch mit ca. 170.000 Euro belastet ist?
2). Beerdigungskosten sind doch zu gleichen Teilen zu zahlen und das Minus Konto zu gleichen Teilen auszugleichen. Bzw. bei der gezahlte Rente müssten doch auch beide Erben zu gleichen Teilen zurück zahlen?
3). Wenn kein sonstiges Vermögen vorhanden ist sondern nur die Wohnungseinrichtung wird diese je zur Hälfte geteilt?

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen erklären und bin gespannt auf Eure Meinungen.

Vielen Dank und Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Ehefrau hatte 501/100.000 Miteigentum, die Tochter 17/100.00.#
??? Hier kann was nicht stimmen.

#1). Wie sieht es mit dem Pflichtteil für den Sohn (wegen dem Haus) aus, hat er trotzdem ein Anrecht auf ein Erbe und bei einem evtl. Verkauf, obwohl das Haus noch mit ca. 170.000 Euro belastet ist?#
Da es kein Testament gab, gilt die gesetzliche Erbfolge und der Sohn ist Miterben.
Er hat keinen Pflichtteilsanspruch.

Das Haus gehört nicht zum Nachlass.
Bzgl. der Schenkung an den Schwiegersohn könnten ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden.

Die Kinder erben je zur Hälfte. Das gilt für Guthaben ebenso wie für Schulden.

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