Pflichtteil Erbfolge Enkelkind

21. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
kleinod
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Erbfolge Enkelkind

Hallo und guten Tag liebe Forummitglieder,

ich habe mich mit meiner Familie seit längerer Zeit verstritten. Nun ist meine Oma gestorben.

Sie hatte nur meinen Vater (2.Ehefrau-meine Stiefmutter) als einzigsten Sohn und mich als ihr einzigstes Engel als Nachkommen.

Steht dem Enkelkind auch ein Pflichtteil zu? Oder geht das gesamte Erbe an meinen Vater?

Über eine informative Antwort würde ich mich sehr freuen!

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wenn Dein Vater noch lebt, dann hast Du keine Ansprüche. Dein Vater ist dann Alleinerbe.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kleinod
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein herzliches Hallo und vielen Dank für deine Antwort!

Angenommen mein Vater stirbt irgendwann.... Würde das ganze Vermögen (u.a. a. Möbel, Einrichtungsgegenstände, Schmuck usw.) dann seiner 2. Ehefrau gehören?

Ich meine, da ist viel persönliches dabei, das mir sehr viel bedeutet!

-- Editiert von kleinod am 21.01.2009 13:47

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#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

"Angenommen mein Vater stirbt irgendwann"

Dass das irgendwann mal so kommt, wird man kaum vermeiden können. Aber das geht jedem so.

"Würde das ganze Vermögen (u.a. a. Möbel, Einrichtungsgegenstände, Schmuck usw.) dann seiner 2. Ehefrau gehören?"

Es gehört dann den Erben. Wer das ist, hängt davon ab, ob es ein Testament gibt oder ob die gesetzliche Erbfolge eintritt. Bei letzterem bekommt die Ehefrau die eine Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.

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#4
 Von 
kleinod
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ DerRaecher,

aber es besteht trotz Testament Pflichtteil ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16803x hilfreich)

Ja, ein Kind hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Wenn Du das einzige Kind Deines Vaters bist, dann hast Du einen Pflichtteilsanspruch von 25%, sofern Dein Vater verheiratet ist zum Zeitpunkt zu dem er stirbt.

Der Pflichtteilsanspruch muss in einer Geldzahlung abgegolten werden. Anspruch auf bestimmte Gegenstände hast Du nicht, wenn Dein Vater Dich enterbt hat. Die gegenstände gehören alle der 2. Ehefrau, sofern er diese als Alleinerbin eingesetzt hat.

0x Hilfreiche Antwort

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