Beitrag von A.C. vom 22.02.2005 - 17:54:02
Pflichtteil Fristen
Hallo,
ich würde gerne wissen, was es für Fristen bei der Pflichtteilsauszahlung gibt.
Zum Sachverhalt:
Meine Frau ist Alleinerbin und muss an ihre beiden Geschwister den Pflichtteil zahlen.
Nach ewigen Verhandlungen;Telefonaten pp. wurde ein Sachverständiger mit der Bewertung des Hauses/Grundstückes beauftragt.
Nach dem der Wert ermittelt wurde, wurde der Pflichtteil errechnet und den Geschwistern mitgeteilt.
Da wir jetzt den Wert des Pflichtteiles hatten, fingen wir an verschiedene Dahrlehensangebote einzuholen, um damit den Pflichtteil auszuzahlen.
Ein verbindliches Angebot bekomme ich diese Woche.
Ich denke, das wenn alles normal abläuft( Notartermin zwecks Grundschuldeintragung pp.) das wir das Darlehen in den nächsten 4 Wochen haben.
Soweit so gut, nur jetzt haben wir von den beiden Schwestern einen Brief( per Einschreiben) bekommen.
Inhalt: Wir erkennen den von euch errechneten Pflichtteil in Höhe von..... an und bitten euch diesen umgehend, bzw. bis spätestens zum 02.03.05 auf ff. Kto. zu überweisen!
Dieses ist für uns unmöglich, da wir das Geld noch nicht haben und das wussten die beiden auch....
Nun unsere Fragen:
1.) Können Sie uns so eine Frist setzen?
2.) Wenn ja, was passiert, wenn ich es bis dahin nicht schaffe?
Fallen dann Verzugszinsen an?
Wie kann ich diese Frist umgehen?
3.) Ich hatte einen Pflichtteilsvertrag ausgearbeitet, den ich den beiden Schwestern vorlegen wollte.
Dieser sollte beim Notar beglaubigt werden, damit anschliessend nicht noch andere Ansprüche entstehen. Müssen Sie den unterzeichnen, oder wie reicht dieses "Schreiben" als Willenserklärung aus, wo sie sich mit dem Pflichtteil zufrieden geben.
Da wir leider sehr unter Zeitdruck stehen, wäre ich über eine schnelle Antwort sehr dankbar.....
Pflichtteil /Fristen/Auszahlung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
hallo Schabo,
wie lange läuft denn die Sache schon ??
Gruss Vienna
Der Erbfall ist im August 2004 eingetreten.
Da es aber sehr unterschiedliche Ansíchten gab, bzlg. des Verkehrswertes des Grundstückes und Hauses wurde ein Gutachter mit der Wertermittlung beauftragt.
Der Wert steht seit Mitte Januar 2005 fest, wobei der grösste Schwerpunkt in der Beurteilung des Dachgeschosses lag.
Dieser wurde nämlich von uns nachweisbar komplett selbst finanziert.
Nur leider wurde das natürlich nicht im Testament mit angeführt:-(
-----------------
" "
-- Editiert von schabo am 23.02.2005 20:44:32
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Meines Erachtens ist eine Frist mur in angemessenem Zeitraum zu setzen.
Wenn es sich um eine Größere Summe handelt, die finanziert werden muss, muss ihnen hierfür auf jeden Fall der entsprechende Zeitraum gewährt werden.
Ich würde ebenfalls per Einschreiben Antworten, dass Sie sich ebenfalls mit der Zahlung des errechneten Pflichtteils einverstanden erklären. Die gesetzte Frist kann jedoch wegen der Finanzierungsmodalitäten nicht eingehalten werden. Die übliche Bearbeitungszeit würde x betragen. Sie erklären also die Zahlungsbereitschaft mit schnellstmöglicher Durchführung.
Der Form halber würde ich entsprechend der Frist wiedersprechen, da sie zu kurz gesetzt ist.
Das sehe ich genauso, wie silo51.
Ich würde auch annehmen, dass für den Fall, dass Du ein genaues Zahlungsdatum nennst, dieses von Deinen Schwestern akzeptiert wird oder seid Ihr über den Erbfall bereits total zerstritten?
Ein notarieller Vertrag ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Das Schreiben reicht aus.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten