Pflichtteil Geldschenkung Bankauskunft

7. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487084-55
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Geldschenkung Bankauskunft

Hallo,

angenommen die Eltern schenken dem Erben ihr Geldvermögen per Überweisung auf sein Konto. Neben dem Erben gibt es noch einen Pflichtteilsberechtigten, bekommt dieser von der Bank die Schenkung beim Ableben der Eltern mitgeteilt (die Schenkung erfolgt vor über einem Jahr), oder weißt die Bank lediglich den aktuellen Kontostand der Erblasser aus?

Danke ihnen / euch im Voraus für die Antwort.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Die Bank gibt darüber wohl keine Auskünfte, und schon mal gar nicht von allein. Der Pflichtteilsberechtigte muss sich vom Erben ein Nachlassverzeichnis erstellen lassen. Evtl. besteht ein Ergänzungsanspruch. Es kommt auch darauf an, wann die Schenkung stattgefunden hat.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49856 Beiträge, 17475x hilfreich)

Die Frage klingt so, als plane man, den Beschenkten zu einer Straftat (Betrug, falsche eidesstattliche Versicherung) anzustiften. Um nichts anderes handelt es sich nämlich, wenn der Beschenkte die Schenkung nach dem Ableben der Eltern die Schenkung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten verschweigt.

Anleitungen zu Straftaten werden in diesem Forum nicht gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Frage klingt so, als plane man, den Beschenkten zu einer Straftat (Betrug, falsche eidesstattliche Versicherung) anzustiften. Um nichts anderes handelt es sich nämlich, wenn der Beschenkte die Schenkung nach dem Ableben der Eltern die Schenkung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten verschweigt.

Anleitungen zu Straftaten werden in diesem Forum nicht gegeben.

Finden Sie? Wie kommen Sie darauf?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49856 Beiträge, 17475x hilfreich)

Zitat:
Wie kommen Sie darauf?


Es ist doch völlig uninteressant, ob die Bank den Pflichtteilsberechtigten über die Schenkung informiert, wenn dieser die Information sowieso vom Erben bekommt.

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#5
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wie kommen Sie darauf?


Es ist doch völlig uninteressant, ob die Bank den Pflichtteilsberechtigten über die Schenkung informiert, wenn dieser die Information sowieso vom Erben bekommt.

Ob das uninteressant ist, ist die eine Sache. Die Bank wird das auf keinen Fall, und schon gar nicht von alleine, tun. Aber was das mit einer Anstiftung zu tun hat erschließt sich mir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49856 Beiträge, 17475x hilfreich)

Zitat:
Aber was das mit einer Anstiftung zu tun hat erschließt sich mir nicht.


Aus meiner Sicht gibt es nur einen logischen Grund, warum diese Frage gestellt wird.

Aber der Fragesteller kann mich gerne aufklären, sollte meine Einschätzung unzutreffend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go487084-55
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
vielen Dank für ihre Beiträge. Dass der Beerbte dem Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis aufzustellen hat war mir nicht bekannt. Daher entstand auch die Fragestellung der Bankauskunft.

VG

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8584 Beiträge, 4664x hilfreich)

https://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html

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