Hallo,
angenommen die Eltern schenken dem Erben ihr Geldvermögen per Überweisung auf sein Konto. Neben dem Erben gibt es noch einen Pflichtteilsberechtigten, bekommt dieser von der Bank die Schenkung beim Ableben der Eltern mitgeteilt (die Schenkung erfolgt vor über einem Jahr), oder weißt die Bank lediglich den aktuellen Kontostand der Erblasser aus?
Danke ihnen / euch im Voraus für die Antwort.
Pflichtteil Geldschenkung Bankauskunft
Die Bank gibt darüber wohl keine Auskünfte, und schon mal gar nicht von allein. Der Pflichtteilsberechtigte muss sich vom Erben ein Nachlassverzeichnis erstellen lassen. Evtl. besteht ein Ergänzungsanspruch. Es kommt auch darauf an, wann die Schenkung stattgefunden hat.
Die Frage klingt so, als plane man, den Beschenkten zu einer Straftat (Betrug, falsche eidesstattliche Versicherung) anzustiften. Um nichts anderes handelt es sich nämlich, wenn der Beschenkte die Schenkung nach dem Ableben der Eltern die Schenkung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten verschweigt.
Anleitungen zu Straftaten werden in diesem Forum nicht gegeben.
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Zitat :Die Frage klingt so, als plane man, den Beschenkten zu einer Straftat (Betrug, falsche eidesstattliche Versicherung) anzustiften. Um nichts anderes handelt es sich nämlich, wenn der Beschenkte die Schenkung nach dem Ableben der Eltern die Schenkung gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten verschweigt.
Anleitungen zu Straftaten werden in diesem Forum nicht gegeben.
Finden Sie? Wie kommen Sie darauf?
Zitat:Wie kommen Sie darauf?
Es ist doch völlig uninteressant, ob die Bank den Pflichtteilsberechtigten über die Schenkung informiert, wenn dieser die Information sowieso vom Erben bekommt.
Zitat :Zitat:Wie kommen Sie darauf?
Es ist doch völlig uninteressant, ob die Bank den Pflichtteilsberechtigten über die Schenkung informiert, wenn dieser die Information sowieso vom Erben bekommt.
Ob das uninteressant ist, ist die eine Sache. Die Bank wird das auf keinen Fall, und schon gar nicht von alleine, tun. Aber was das mit einer Anstiftung zu tun hat erschließt sich mir nicht.
Zitat:Aber was das mit einer Anstiftung zu tun hat erschließt sich mir nicht.
Aus meiner Sicht gibt es nur einen logischen Grund, warum diese Frage gestellt wird.
Aber der Fragesteller kann mich gerne aufklären, sollte meine Einschätzung unzutreffend sein.
Guten Morgen,
vielen Dank für ihre Beiträge. Dass der Beerbte dem Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis aufzustellen hat war mir nicht bekannt. Daher entstand auch die Fragestellung der Bankauskunft.
VG
https://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html
Und jetzt?
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