Pflichtteil - Gutachten verschwunden.....

8. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Herbert111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil - Gutachten verschwunden.....

Hallo,
folgender fiktiver Fall.
Zur Abrechnung des Pflichtteilsanspruchs wird von der Seite des Erben dem Pflichtteilsberechtigten die Verwendung eines Ortsgerichtlichen Gutachtens, das 4 Jahr alt ist vorgeschlagen.
Problem ist, das ortsgerichtliche Gutachten laut Makler nicht die Angaben für einen angebrachten Marktwert hergeben und hinken der Entwicklung hinterher.
Der Verstorbene hatte nach dem Ortsgerichtlichen Gutachten noch ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, das den wirklichen Marktwert mit 50000 Euro über dem Ortsgerichtlichen Gutachten angab.
Dieses Gutachten, das im Besitz des Erben sein müßte, ist plötzlich verschwunden und sollte vom Pflichtteilsberechtigten, da er dieses kannte, für die Abrechnung verwendet werden. Nun ist es weg.
Wie läuft das in der Praxis ab? - Die Erbenseite möchte das wesentliche niedrigere OG verwenden.
Wird es in der Praxis anerkannt, wenn der Pflichtteilberechtigte entsprechende Zuschläge auf das OG macht, wie dies in der alltäglichen Praxis der Makler getan wird?
Was würdet Ihr raten?
Danke
Herbert111

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Was würdet Ihr raten?


Dann muss der Erbe wohl ein neues Gutachten erstellen lassen.

Zitat:
Wird es in der Praxis anerkannt, wenn der Pflichtteilberechtigte entsprechende Zuschläge auf das OG macht, wie dies in der alltäglichen Praxis der Makler getan wird?


Wenn Erbe und Pflichtteilberechtigter mit so einem Vorgehen einverstanden sind, dann kann man das so machen.

Geht die Sache vor Gericht, dann lässt das Gericht ein neues Gutachten erstellen und dann zählt der Wert aus diesem gerichtlichen Gutachten ohne Aufschläge.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herbert111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Wie setzt sich das gerichtliche Gutachten zusammen. Ist darin die gleiche Höhe, wie in einem Ortsgerichtlichen Gutachten (Hessen) zu erwarten oder werden hier marktgerechte Faktoren, die auch durch Makler angesetzt werden, genommen?
Der Makler sieht eine den Standard übersteigende besondere Lage von 20% innerhalb eines Jahres zum Vorjahr. Dazu kämen noch die Wertsteigerungen der Vorjahre.

Wie stehen ferner die jährlichen Wertsteigerungen beim Ortsgerichtlichen Gutachten dem jeweiligen Wertverlust des Objektes gegenüber. Gibt es für die jährlichen Wertsteigerungen dazu Tabellen bzw. %-Sätze für die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Ist darin die gleiche Höhe, wie in einem Ortsgerichtlichen Gutachten (Hessen) zu erwarten


Gutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen beruhen immer auf der Auswertung von tatsächlichen Verkäufen. Dafür wird als Basis für jede Region jedes Jahr ein Grundstücksmarktbericht erstellt. So ein Vorgehen führt allerdings auch dazu, dass die Grundlage für die Wertermittlung etwa ein Jahr alt ist. Eine aktuelle Bewertung würde also auf dem Grundstücksmarktbericht 2019 beruhen.

1x Hilfreiche Antwort

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