Pflichtteil Haus einfordern

28. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hakki77
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 44x hilfreich)
Pflichtteil Haus einfordern

Hallo,

kann mich jemand aufklären wie man in folgenden Fall vorgehen kannn/könnte.

- 2 Brüder A+B und 1 Schwester erben ein Haus
- Die Schwester will das Haus nicht und läßt sich auszahlen(Betrag X + mon.Raten).
- Nach mehreren Jahren will Bruder A das Haus auch nicht mehr und möchte auch ausgezahlt werden.
- Bruder B kann aber nicht auszahlen und möchte das Haus trotzdem behalten

Welche Rechte bzw. Möglichkeiten hat Bruder A an sein Geld zu kommen?
Hat Bruder A Anrecht auf den Betrag des Schätzwertes von vor ein paar Jahren oder nur auf das Drittel des Verkaufswertes?
Hat die Schwester ebenfalls nur noch Anrecht auf Drittel des Verkaufswertes und ist eine Rückforderung möglich falls Verkaufswert unter Schätzwert von damals liegt?

Ziemlich knifflige Sache, wer kann mir weiterhelfen








4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Die Erbengemeinschaft bestitzt das Haus. Wenn sich einer auszahlen lässt, gilt der mit ihm ausgemachte Betrag und der ist raus. Die restlichen besitzen dann das Haus. Will nun einer die Gemeinschaft auflösen muss das Haus eben versteigert werden und der Erlös geteilt. Oder man einigt sich eben.

Wenn B kein Geld hat kann er das Haus eben nicht behalten.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 80x hilfreich)

Nach mehreren Jahren will Bruder A das Haus auch nicht mehr und möchte auch ausgezahlt werden.

Indem Sinne kann er nicht was ändern ohne Zustimmung Bruder B. Aber als Miteigentümer er kann immer seine Anteil verkaufen/versteigern. Sollte Bruder B von Bruder A seine Anteil abkaufen möchte, dann gelten die aktuelle Marktpreise und alles ist verhandelbar.

Die Schwester hat das alle nichts zu tun,d.h. die Ratenzahlungen müssen wie vereinbart weiter bezahlt werden.


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#3
 Von 
guest123-2339
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50141 Beiträge, 17563x hilfreich)

quote:
Welche Rechte bzw. Möglichkeiten hat Bruder A an sein Geld zu kommen?


Gegen den Willen von Bruder B nur durch beantragung der Zwangsversteigerung.

quote:
Hat Bruder A Anrecht auf den Betrag des Schätzwertes von vor ein paar Jahren oder nur auf das Drittel des Verkaufswertes?


Da die Schwester schon außen vor ist und unabhängig davon, wie sich A und B einigen weiterhin Anspruch auf die vereinbarten Raten hat, teilen sich A und B den Erlös aus dem Verkauf oder der Zwangsversteigerung hälftig.

quote:
Hat die Schwester ebenfalls nur noch Anrecht auf Drittel des Verkaufswertes und ist eine Rückforderung möglich falls Verkaufswert unter Schätzwert von damals liegt?


Für die Schwester gilt die getroffene Vereinbarung weiter unabhängig vom tatsächlichen Verkaufserlös. Dabei gehe ich davon aus, dass es sich um einen notariellen Vertrag handelt, da die Vereinbarung ansonsten unwirksam wäre.

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