Pflichtteil Hausverkauf

15. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Hausverkauf

Hallo folgender Fall.
Die enterbte Tochter fordert ihren Pflichtanteil ein.
Es gibt im Erbe nur eine immobilie die von gutachter zur Pflichtteilsberechnung bewertet wurde.
Die Immobilie wurde mit eine Auflage im Testament wie folgt beschwert.
Meine Erben beschwere ich für den Fall das die Immobilie nachlasszugehörig sein sollte mit der erbrechtlichen auflage Paragraf 2192 ff die Immobilie für die Dauer von 5 Jahren nach meinem Ableben nicht zu veräußern.

Meine Frage ist nun : der pflichtteil muss ja vor der Erben Auseinandersetzung gemeinschaftliche vom Erbe beglichen werden.
Da es nur die Immobilie gibt ist meine Frage ob man sie trotzdem verkaufen darf wenn beide Erben aus der Erbengemeinschaft damit einverstanden sind.
Bzw es ja ein muss ist da man ja den pflichtteil sofort auszahlen muss da ja keine geldbestände vorhanden sind.
Vielen dank für eine Rückmeldung

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1438 Beiträge, 246x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
Da es nur die Immobilie gibt ist meine Frage ob man sie trotzdem verkaufen darf wenn beide Erben aus der Erbengemeinschaft damit einverstanden sind.
Ja, wenn sonst dazu nichts im Testament steht und kein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde.

-- Editiert von User am 15. November 2023 12:02

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8258 Beiträge, 4561x hilfreich)

Man könnte zur Auszahlung des Pflichtteils auch einen Kredit aufnehmen und als Sicherheit eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
Da es nur die Immobilie gibt ist meine Frage ob man sie trotzdem verkaufen darf wenn beide Erben aus der Erbengemeinschaft damit einverstanden sind.


Ja, da es niemanden gibt, der die Einhaltung der Auflage kontrolliert.

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#4
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ein Kredit aufs Haus aufnehmen ist nicht möglich
da das Haus mit einem Wohnrecht belastet ist und die Immobilie laut Immobiliengutachter nach Abzug des wohnrechts nur noch einen Wert von 18900 Euro hat.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
da das Haus mit einem Wohnrecht belastet ist


Wurde das Wohnrecht im Testament angeordnet oder bestand es bereits zu Lebzeiten des Erblassers?

Sind die Erben ebenfalls pflichtteilsberechtigt?

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#6
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde mit dem Testament als vorrausvermächtnis vererbt

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#7
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Mutter erbt laut Testament 1/4 vom Nachlass und Wohnrecht
Tochter 1 3/4 vom Nachlass
Tochter 2 wurde enterbt und bekommt pflichtteil

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2411 Beiträge, 372x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
da das Haus mit einem Wohnrecht belastet ist und die Immobilie laut Immobiliengutachter nach Abzug des wohnrechts nur noch einen Wert von 18900 Euro hat.


Warum mindert das Wohnrecht den Wert der Immobilie so stark?
Wenn das Haus verkauft wird, darf der Käufer selbstverständlich Miete verlangen. Wohnrecht heisst nicht kostenlos.
Oder wurde etwa ein kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit vererbt? Dann könnte man ggf. im Falle des Kreditausfalls auf dieses Wohnrecht bedingt verzichten um den Wert der Immobilie als Sicherheit hoch zu halten. Ist halt Verhandlungssache mit der Bank.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Warum mindert das Wohnrecht den Wert der Immobilie so stark?


Das ist denkbar und hängt vom Alter der Mutter ab.

Zitat (von Kalanndok):
Oder wurde etwa ein kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit vererbt?


Davon würde ich ausgehen, weil man das üblicherweise unter dem Begriff Wohnrecht versteht.

Zitat (von Kalanndok):
Wenn das Haus verkauft wird, darf der Käufer selbstverständlich Miete verlangen.


Das darf er im Regelfall nicht.

Zitat (von Kalanndok):
Wohnrecht heisst nicht kostenlos.


Doch, im Regelfall schon.
Zitat (von Panni123):
Mutter erbt laut Testament 1/4 vom Nachlass und Wohnrecht
Tochter 1 3/4 vom Nachlass
Tochter 2 wurde enterbt und bekommt pflichtteil


Dann wird als Grundlage für den Pflichtteil der gesamte Hauswert genommen.

Zitat (von Panni123):
Nein ein Kredit aufs Haus aufnehmen ist nicht möglich, da das Haus mit einem Wohnrecht belastet ist


Es ist mit Zustimmung der Mutter auch die Eintragung einer Grundschuld vorrangig vor dem Wohnrecht möglich. Dann bekommt man auch ein Darlehen und da der Pflichtteil für Tochter 2 lediglich 1/8 beträgt, dürfte die Darlehensrate auch tragbar sein.

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#10
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch eine Frage Und zwar wie schon öben erwähnt steht im Testament das das Haus 5 Jahre nicht veräußert werden darf. Darauf würde mir ja schon geantwortet wenn sich die Erben einig sind und es kein Testaments Vollstrecker gibt ja. Nun habe ich gelesen das es Personen gibt die es einklagen können wenn das Haus trotz Zustimmung beider Erben verkauft wird. Wer sind diese Personen die die Auflage einklagen können ? Gehörten da nur die Erben zu oder auch die enterbte Tochter die ihren Pflichtteil bekommt. Was würde passieren wenn diese Person Klage gegen die auflage an die beiden Erben einreichen?

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17399 Beiträge, 5951x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
Nun habe ich gelesen das es Personen gibt die es einklagen können wenn das Haus trotz Zustimmung beider Erben verkauft wird.
Die was einklagen können? Den Verkauf rückgängig zu machen? Den Verkauf zu verhindern? Die Verkäufer könnten schadenersatzpflichtig werden wenn das Haus für weniger als den Wert ohne Wohnrecht verkauft werden würde.

Zitat (von hh):
Dann wird als Grundlage für den Pflichtteil der gesamte Hauswert genommen.
Nur zur Klarstellung für den Fragesteller: Damit ist der Hauswert gemeint den das Haus ohne das eingetragene Wohnrecht hätte.

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#12
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Klage gegen das nicht einhalten der Auflage. Das die Erben durch den Verkauf enterbt werden und das Geld vom Verkauf des hause an der Kläger zahlen muss....

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#13
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Klage gegen das nicht einhalten der Auflage. Das die Erben durch den Verkauf enterbt werden und das Geld vom Verkauf des hause an der Kläger zahlen muss....

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17399 Beiträge, 5951x hilfreich)

Also Schadenersatz. Ja, das ist möglich, habe ich ja bereits geschrieben.

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#15
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Schadensersatz für die nicht Einhaltung der Auflage? Wieviel ist das und wer bekommt das?
Meine Frage war eigentlich ob eine Pflichtteilsberechtige bei Gericht Klage einreichen kann wenn die Erben die Auflage das Haus 5 Jahre nicht zu veräußern nicht einhalten da sie es ja verkaufen müssen um ihren Pflichtanteil zu zahlen

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17399 Beiträge, 5951x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
Schadensersatz für die nicht Einhaltung der Auflage?
Schadenersatz für den evtl. zu geringen Erlös.

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#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
Meine Frage war eigentlich ob eine Pflichtteilsberechtige bei Gericht Klage einreichen kann wenn die Erben die Auflage das Haus 5 Jahre nicht zu veräußern nicht einhalten da sie es ja verkaufen müssen um ihren Pflichtanteil zu zahlen


Nein, aber wenn man es richtig anstellt, dann müssen die Erben Verzugszinsen bezahlen und die betragen aktuell 8,12% pro Jahr

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#18
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok das verstehe ich aber könnte mir jemand meine Frage beantworten?

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#19
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
aber wenn man es richtig anstellt, dann müssen die Erben Verzugszinsen bezahlen und die betragen aktuell 8,12% pro Jahr

Was bedeutet das ? Das man Verzugszinsen zahlen muss für die 5 Jahre die man nicht hätte verkaufen dürfen?? Wer bekommt diese Verzugszinsen und wer kann die veranlassen?

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#20
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Warum macht ihr das alles so kompliziert?

Vor dem Verkauf schließen die Erben mit dem Enterbten einen Vertrag, dass alle Beteiligten mit dem Verkauf des Hauses einverstanden sind und keine Schadensersatzansprüche gestellen. Alle Beteiligten sind damit einverstanden, dass ein bei Gericht zugelassener Sachverständiger das Haus schätzt und diese Schätzung Grundlage des Pflichtteiles ist.

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#21
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Alle Beteiligten sind damit einverstanden, dass ein bei Gericht zugelassener Sachverständiger das Haus schätzt und diese Schätzung Grundlage des Pflichtteiles ist.

Ein immobiliengutachten gut es ja schon . Mir stellt sich nur immer noch die Frage ob es Personen gibt und wenn welche die wegen der nicht Einhaltung der Auflage klagen einreichen können.

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#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
Das man Verzugszinsen zahlen muss für die 5 Jahre die man nicht hätte verkaufen dürfen??


Den Pflichtteilsberechtigten muss es nicht interessieren, ob das Verkaufsverbot besteht. Der Pflichtteilsanspruch besteht unabhängig davon, ob die Immobilie verkauft wird und auch unabhängig davon, ob ein Verkaufsverbot besteht.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt auch 3 Jahre nach dem Tod des Erblassers unabhängig von Verkauf und Verkaufsverbot.

Zitat (von Panni123):
Wer bekommt diese Verzugszinsen und wer kann die veranlassen?


Der Pflichtteilsberechtigte muss die Erben nachweisbar mit Fristsetzung zur Zahlung des Pflichtteils auffordern, damit die Erben mit der Zahlung in Verzug geraten. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs stehen dem Pflichtteilsberechtigten Verzugszinsen zu.

Auf das Verkaufsverbot oder Schwierigkeiten beim Verkauf muss der Pflichtteilsberechtigte nicht Rücksicht nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Lanni123
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Pflichtteilsberechtigte muss die Erben nachweisbar mit Fristsetzung zur Zahlung des Pflichtteils auffordern, damit die Erben mit der Zahlung in Verzug geraten. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs stehen dem Pflichtteilsberechtigten Verzugszinsen zu

Das hat der Anwalt von der Pflichtteilsberechtigten schon angegeben ! Wir bekommen Aufschub bis das Haus verkauft ist aber nur bis Mitte nächsten Jahres natürlich mit Verzugszinsen....
Die Pflichtteilsberechtigte weiß leider von dem veräußerungs Verbot daher wollte ich wissen ob sie damit vor Gericht Klage einreichen kann ob sie dazu befugt ist oder ob das nur Erben machen können.

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