Hallo folgender Fall.
Die enterbte Tochter fordert ihren Pflichtanteil ein.
Es gibt im Erbe nur eine immobilie die von gutachter zur Pflichtteilsberechnung bewertet wurde.
Die Immobilie wurde mit eine Auflage im Testament wie folgt beschwert.
Meine Erben beschwere ich für den Fall das die Immobilie nachlasszugehörig sein sollte mit der erbrechtlichen auflage Paragraf 2192 ff die Immobilie für die Dauer von 5 Jahren nach meinem Ableben nicht zu veräußern.
Meine Frage ist nun : der pflichtteil muss ja vor der Erben Auseinandersetzung gemeinschaftliche vom Erbe beglichen werden.
Da es nur die Immobilie gibt ist meine Frage ob man sie trotzdem verkaufen darf wenn beide Erben aus der Erbengemeinschaft damit einverstanden sind.
Bzw es ja ein muss ist da man ja den pflichtteil sofort auszahlen muss da ja keine geldbestände vorhanden sind.
Vielen dank für eine Rückmeldung
Pflichtteil Hausverkauf
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ja, wenn sonst dazu nichts im Testament steht und kein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde.ZitatDa es nur die Immobilie gibt ist meine Frage ob man sie trotzdem verkaufen darf wenn beide Erben aus der Erbengemeinschaft damit einverstanden sind. :
-- Editiert von User am 15. November 2023 12:02
Man könnte zur Auszahlung des Pflichtteils auch einen Kredit aufnehmen und als Sicherheit eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen.
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ZitatDa es nur die Immobilie gibt ist meine Frage ob man sie trotzdem verkaufen darf wenn beide Erben aus der Erbengemeinschaft damit einverstanden sind. :
Ja, da es niemanden gibt, der die Einhaltung der Auflage kontrolliert.
Nein ein Kredit aufs Haus aufnehmen ist nicht möglich
da das Haus mit einem Wohnrecht belastet ist und die Immobilie laut Immobiliengutachter nach Abzug des wohnrechts nur noch einen Wert von 18900 Euro hat.
Zitatda das Haus mit einem Wohnrecht belastet ist :
Wurde das Wohnrecht im Testament angeordnet oder bestand es bereits zu Lebzeiten des Erblassers?
Sind die Erben ebenfalls pflichtteilsberechtigt?
Es wurde mit dem Testament als vorrausvermächtnis vererbt
Mutter erbt laut Testament 1/4 vom Nachlass und Wohnrecht
Tochter 1 3/4 vom Nachlass
Tochter 2 wurde enterbt und bekommt pflichtteil
Zitatda das Haus mit einem Wohnrecht belastet ist und die Immobilie laut Immobiliengutachter nach Abzug des wohnrechts nur noch einen Wert von 18900 Euro hat. :
Warum mindert das Wohnrecht den Wert der Immobilie so stark?
Wenn das Haus verkauft wird, darf der Käufer selbstverständlich Miete verlangen. Wohnrecht heisst nicht kostenlos.
Oder wurde etwa ein kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit vererbt? Dann könnte man ggf. im Falle des Kreditausfalls auf dieses Wohnrecht bedingt verzichten um den Wert der Immobilie als Sicherheit hoch zu halten. Ist halt Verhandlungssache mit der Bank.
ZitatWarum mindert das Wohnrecht den Wert der Immobilie so stark? :
Das ist denkbar und hängt vom Alter der Mutter ab.
ZitatOder wurde etwa ein kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit vererbt? :
Davon würde ich ausgehen, weil man das üblicherweise unter dem Begriff Wohnrecht versteht.
ZitatWenn das Haus verkauft wird, darf der Käufer selbstverständlich Miete verlangen. :
Das darf er im Regelfall nicht.
ZitatWohnrecht heisst nicht kostenlos. :
Doch, im Regelfall schon.
ZitatMutter erbt laut Testament 1/4 vom Nachlass und Wohnrecht :
Tochter 1 3/4 vom Nachlass
Tochter 2 wurde enterbt und bekommt pflichtteil
Dann wird als Grundlage für den Pflichtteil der gesamte Hauswert genommen.
ZitatNein ein Kredit aufs Haus aufnehmen ist nicht möglich, da das Haus mit einem Wohnrecht belastet ist :
Es ist mit Zustimmung der Mutter auch die Eintragung einer Grundschuld vorrangig vor dem Wohnrecht möglich. Dann bekommt man auch ein Darlehen und da der Pflichtteil für Tochter 2 lediglich 1/8 beträgt, dürfte die Darlehensrate auch tragbar sein.
Ich habe noch eine Frage Und zwar wie schon öben erwähnt steht im Testament das das Haus 5 Jahre nicht veräußert werden darf. Darauf würde mir ja schon geantwortet wenn sich die Erben einig sind und es kein Testaments Vollstrecker gibt ja. Nun habe ich gelesen das es Personen gibt die es einklagen können wenn das Haus trotz Zustimmung beider Erben verkauft wird. Wer sind diese Personen die die Auflage einklagen können ? Gehörten da nur die Erben zu oder auch die enterbte Tochter die ihren Pflichtteil bekommt. Was würde passieren wenn diese Person Klage gegen die auflage an die beiden Erben einreichen?
Die was einklagen können? Den Verkauf rückgängig zu machen? Den Verkauf zu verhindern? Die Verkäufer könnten schadenersatzpflichtig werden wenn das Haus für weniger als den Wert ohne Wohnrecht verkauft werden würde.ZitatNun habe ich gelesen das es Personen gibt die es einklagen können wenn das Haus trotz Zustimmung beider Erben verkauft wird. :
Nur zur Klarstellung für den Fragesteller: Damit ist der Hauswert gemeint den das Haus ohne das eingetragene Wohnrecht hätte.ZitatDann wird als Grundlage für den Pflichtteil der gesamte Hauswert genommen. :
Klage gegen das nicht einhalten der Auflage. Das die Erben durch den Verkauf enterbt werden und das Geld vom Verkauf des hause an der Kläger zahlen muss....
Klage gegen das nicht einhalten der Auflage. Das die Erben durch den Verkauf enterbt werden und das Geld vom Verkauf des hause an der Kläger zahlen muss....
Also Schadenersatz. Ja, das ist möglich, habe ich ja bereits geschrieben.
Schadensersatz für die nicht Einhaltung der Auflage? Wieviel ist das und wer bekommt das?
Meine Frage war eigentlich ob eine Pflichtteilsberechtige bei Gericht Klage einreichen kann wenn die Erben die Auflage das Haus 5 Jahre nicht zu veräußern nicht einhalten da sie es ja verkaufen müssen um ihren Pflichtanteil zu zahlen
Schadenersatz für den evtl. zu geringen Erlös.ZitatSchadensersatz für die nicht Einhaltung der Auflage? :
ZitatMeine Frage war eigentlich ob eine Pflichtteilsberechtige bei Gericht Klage einreichen kann wenn die Erben die Auflage das Haus 5 Jahre nicht zu veräußern nicht einhalten da sie es ja verkaufen müssen um ihren Pflichtanteil zu zahlen :
Nein, aber wenn man es richtig anstellt, dann müssen die Erben Verzugszinsen bezahlen und die betragen aktuell 8,12% pro Jahr
Ok das verstehe ich aber könnte mir jemand meine Frage beantworten?
Zitataber wenn man es richtig anstellt, dann müssen die Erben Verzugszinsen bezahlen und die betragen aktuell 8,12% pro Jahr :
Was bedeutet das ? Das man Verzugszinsen zahlen muss für die 5 Jahre die man nicht hätte verkaufen dürfen?? Wer bekommt diese Verzugszinsen und wer kann die veranlassen?
Warum macht ihr das alles so kompliziert?
Vor dem Verkauf schließen die Erben mit dem Enterbten einen Vertrag, dass alle Beteiligten mit dem Verkauf des Hauses einverstanden sind und keine Schadensersatzansprüche gestellen. Alle Beteiligten sind damit einverstanden, dass ein bei Gericht zugelassener Sachverständiger das Haus schätzt und diese Schätzung Grundlage des Pflichtteiles ist.
ZitatAlle Beteiligten sind damit einverstanden, dass ein bei Gericht zugelassener Sachverständiger das Haus schätzt und diese Schätzung Grundlage des Pflichtteiles ist. :
Ein immobiliengutachten gut es ja schon . Mir stellt sich nur immer noch die Frage ob es Personen gibt und wenn welche die wegen der nicht Einhaltung der Auflage klagen einreichen können.
ZitatDas man Verzugszinsen zahlen muss für die 5 Jahre die man nicht hätte verkaufen dürfen?? :
Den Pflichtteilsberechtigten muss es nicht interessieren, ob das Verkaufsverbot besteht. Der Pflichtteilsanspruch besteht unabhängig davon, ob die Immobilie verkauft wird und auch unabhängig davon, ob ein Verkaufsverbot besteht.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt auch 3 Jahre nach dem Tod des Erblassers unabhängig von Verkauf und Verkaufsverbot.
ZitatWer bekommt diese Verzugszinsen und wer kann die veranlassen? :
Der Pflichtteilsberechtigte muss die Erben nachweisbar mit Fristsetzung zur Zahlung des Pflichtteils auffordern, damit die Erben mit der Zahlung in Verzug geraten. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs stehen dem Pflichtteilsberechtigten Verzugszinsen zu.
Auf das Verkaufsverbot oder Schwierigkeiten beim Verkauf muss der Pflichtteilsberechtigte nicht Rücksicht nehmen.
ZitatDer Pflichtteilsberechtigte muss die Erben nachweisbar mit Fristsetzung zur Zahlung des Pflichtteils auffordern, damit die Erben mit der Zahlung in Verzug geraten. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs stehen dem Pflichtteilsberechtigten Verzugszinsen zu :
Das hat der Anwalt von der Pflichtteilsberechtigten schon angegeben ! Wir bekommen Aufschub bis das Haus verkauft ist aber nur bis Mitte nächsten Jahres natürlich mit Verzugszinsen....
Die Pflichtteilsberechtigte weiß leider von dem veräußerungs Verbot daher wollte ich wissen ob sie damit vor Gericht Klage einreichen kann ob sie dazu befugt ist oder ob das nur Erben machen können.
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