Hallo zusammen!
Habe gerade schon versucht eine Antwort auf meine Frage zu finden, aber leider nichts gefunden.
Ich habe aus einer früheren Beziehung meine Tochter per Vaterschaft anerkannt. Die Kindsmutter hatte mir versichert (wie naiv), dass ich definitiv der leibliche Vater bin. Durch die Anerkennung der Vaterschaft bin ich nun der rechtliche Vater, aber nach ein paar Jahren habe ich herausgefunden, dass ich nicht der leibliche Vater bin.
Ich zahle also mein Unterhalt und sehe meine Tochter regelmäßig.
Da ich es gerichtlich nicht geschafft habe von meinen Unterhaltszahlungen wegzukommen, möchten meine jetzige Frau und ich meine nicht leibliche Tochter enterben, damit meine 2 leiblichen Kinder ( sind danach geboren mit meiner jetzigen Frau) je 25% erhalten. Kann ich durch ein Testament
den Pflichtanteil meiner nicht leiblichen Tochter streichen? Was kann ich machen, dass meine nicht leibliche Tochter nichts von mir erbt?
Vielen Dank schon mal!
VG,
Dennis33
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Pflichtteil Kind entziehen?
7. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 7. August 2014 | 21:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Kind entziehen?
#1
Antwort vom 8. August 2014 | 11:37
Von
Status: Legende (18744 Beiträge, 10143x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>aber nach ein paar Jahren habe ich herausgefunden, dass ich nicht der leibliche Vater bin. <hr size=1 noshade>
Wurde die Vaterschft angefochten?
Wenn nein, warum nicht?
Wie lange ist das "habe ich herausgefunden" her?
quote:<hr size=1 noshade>Da ich es gerichtlich nicht geschafft habe von meinen Unterhaltszahlungen wegzukommen, <hr size=1 noshade>
Wenn die Vaterschaft nicht angefochten wurde, war das ja auch quasi aussichtslos.
Oder wurde sie doch angefochten, aber vergeblich?
Wenn man mehr Details wüsste, könnte man mehr sagen.
Aber: Solange die Vaterschaft nicht erfolgreich angefochten ist, handelt es sich rechtlich um ein leibliches Kind. Da ist ein Pflichtteilsentzug praktisch kaum möglich.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
#2
Antwort vom 8. August 2014 | 12:46
Von
Status: Richter (8579 Beiträge, 4662x hilfreich)
Du kannst "Deine" Tochter zwar enterben, den Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) kann sie innerhalb von drei Jahren gegenüber dem/den Erben geltend machen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html
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