Pflichtteil Kommanditgesellschaft

22. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)
Pflichtteil Kommanditgesellschaft

Vater verstorben, hatte kg . aufgelöst verkauft vor dem Tod. Bekam seitdem monatlich eine Summe für mehrere Jahre überwiesen. geerbt haben die Anteile seine Freundin, den Rest seine leiblichen und nicht leiblichen Enkel . Wir beiden Kinder den Pflichtteil. Zählt die monatliche Auszahlung der kommandit Anteile zum Pflichtteil ?

-- Editiert von Mamafee am 22.06.2021 21:10




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50110 Beiträge, 17558x hilfreich)

Zitat (von Mamafee ):
Zählt die monatliche Auszahlung der kommandit Anteile zum Pflichtteil ?


Ja

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#2
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

gibt's dazu nen Paragraphen ? wo könnte ich das nachlesen?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50110 Beiträge, 17558x hilfreich)

Zitat (von Mamafee ):
gibt's dazu nen Paragraphen ?


§ 2303 Abs. 1 BGB.

Es gehören sämtliche Ansprüche zum Nachlass. Daher gibt es keinen Grund, warum ratenweise ausgezahlte Ansprüche nicht dazu gehören sollten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

weil eigentlich Renten , Pensionen etc nicht in den Pflichtteil rein gerechnet werden

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#5
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

weil eigentlich Renten , Pensionen etc nicht in den Pflichtteil rein gerechnet werden. Zumal der Paragraph nicht reicht . Es gibt es etliche Ausnahmen .

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#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2283 Beiträge, 1268x hilfreich)

Zitat (von Mamafee ):
Zumal der Paragraph nicht reicht . Es gibt es etliche Ausnahmen .
Wenn Sie es besser wissen, frage ich mich, warum Sie zwei Foren bemühen (und erstaunlicherweise in beiden nicht die Wunschantwort bekommen).

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#7
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

ich brauche keine Wunschantwort sondern eine korrekte und zu sagen es fällt alles rein ,stimmt halt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 305x hilfreich)
Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13289 Beiträge, 4754x hilfreich)

Zitat (von Mamafee ):
ich brauche keine Wunschantwort sondern eine korrekte

Zitat (von Ballivus):
Dann frag doch nicht in einem Laienforum sondern besser hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/

Für eine korrekte Antwort benötigt auch ein Anwalt vorab erstmal mal eine genaue Beschreibung des Falls.
Man sollte also seine "Fallschilderung" gegebenenfalls etwas präzisieren.

Angefangen damit als was diese monatlichen Zahlungen deklariert waren und warum sie gezahlt wurden.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50110 Beiträge, 17558x hilfreich)

Zitat (von Mamafee ):
weil eigentlich Renten , Pensionen etc nicht in den Pflichtteil rein gerechnet werden.


Renten und Pensionen erbt man aber auch nicht vom Verstorbenen und zwar auch dann nicht, wenn es sich um eine Witwenrente oder eine Witwenpension handelt.

Zitat (von Mamafee ):
Zumal der Paragraph nicht reicht . Es gibt es etliche Ausnahmen .


Welche Ausnahmen meinst Du denn? Mir sind keine bekannt.

Zitat (von Mamafee ):
ich brauche keine Wunschantwort sondern eine korrekte


Die hast Du bekommen.

Zitat (von Mamafee ):
und zu sagen es fällt alles rein ,stimmt halt nicht.


Also möchtest Du doch eine Wunschantwort und nicht die korrekte Antwort.

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