Vater verstorben, hatte kg . aufgelöst verkauft vor dem Tod. Bekam seitdem monatlich eine Summe für mehrere Jahre überwiesen. geerbt haben die Anteile seine Freundin, den Rest seine leiblichen und nicht leiblichen Enkel . Wir beiden Kinder den Pflichtteil. Zählt die monatliche Auszahlung der kommandit Anteile zum Pflichtteil ?
-- Editiert von Mamafee am 22.06.2021 21:10
Pflichtteil Kommanditgesellschaft
22. Juni 2021
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2021 | 21:10
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 10x hilfreich)
Pflichtteil Kommanditgesellschaft
#1
Antwort vom 22. Juni 2021 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (50110 Beiträge, 17558x hilfreich)
Zitat :Zählt die monatliche Auszahlung der kommandit Anteile zum Pflichtteil ?
Ja
#2
Antwort vom 22. Juni 2021 | 22:57
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 10x hilfreich)
gibt's dazu nen Paragraphen ? wo könnte ich das nachlesen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juni 2021 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (50110 Beiträge, 17558x hilfreich)
Zitat :gibt's dazu nen Paragraphen ?
§ 2303 Abs. 1 BGB.
Es gehören sämtliche Ansprüche zum Nachlass. Daher gibt es keinen Grund, warum ratenweise ausgezahlte Ansprüche nicht dazu gehören sollten.
#4
Antwort vom 24. Juni 2021 | 08:18
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 10x hilfreich)
weil eigentlich Renten , Pensionen etc nicht in den Pflichtteil rein gerechnet werden
#5
Antwort vom 24. Juni 2021 | 08:21
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 10x hilfreich)
weil eigentlich Renten , Pensionen etc nicht in den Pflichtteil rein gerechnet werden. Zumal der Paragraph nicht reicht . Es gibt es etliche Ausnahmen .
#6
Antwort vom 24. Juni 2021 | 09:36
Von
Status: Student (2283 Beiträge, 1268x hilfreich)
Wenn Sie es besser wissen, frage ich mich, warum Sie zwei Foren bemühen (und erstaunlicherweise in beiden nicht die Wunschantwort bekommen).Zitat :Zumal der Paragraph nicht reicht . Es gibt es etliche Ausnahmen .
#7
Antwort vom 24. Juni 2021 | 09:59
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 10x hilfreich)
ich brauche keine Wunschantwort sondern eine korrekte und zu sagen es fällt alles rein ,stimmt halt nicht.
#8
Antwort vom 24. Juni 2021 | 10:02
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 305x hilfreich)
Zitat :sondern eine korrekte
Dann frag doch nicht in einem Laienforum sondern besser hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/
#9
Antwort vom 24. Juni 2021 | 14:13
Von
Status: Philosoph (13289 Beiträge, 4754x hilfreich)
Zitat :ich brauche keine Wunschantwort sondern eine korrekte
Zitat :Dann frag doch nicht in einem Laienforum sondern besser hier: https://www.frag-einen-anwalt.de/
Für eine korrekte Antwort benötigt auch ein Anwalt vorab erstmal mal eine genaue Beschreibung des Falls.
Man sollte also seine "Fallschilderung" gegebenenfalls etwas präzisieren.
Angefangen damit als was diese monatlichen Zahlungen deklariert waren und warum sie gezahlt wurden.
#10
Antwort vom 24. Juni 2021 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (50110 Beiträge, 17558x hilfreich)
Zitat :weil eigentlich Renten , Pensionen etc nicht in den Pflichtteil rein gerechnet werden.
Renten und Pensionen erbt man aber auch nicht vom Verstorbenen und zwar auch dann nicht, wenn es sich um eine Witwenrente oder eine Witwenpension handelt.
Zitat :Zumal der Paragraph nicht reicht . Es gibt es etliche Ausnahmen .
Welche Ausnahmen meinst Du denn? Mir sind keine bekannt.
Zitat :ich brauche keine Wunschantwort sondern eine korrekte
Die hast Du bekommen.
Zitat :und zu sagen es fällt alles rein ,stimmt halt nicht.
Also möchtest Du doch eine Wunschantwort und nicht die korrekte Antwort.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.003
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten