Guten Tag,
wer kann mir Information zukommen lassen.
Ich habe mit meiner Familie (Frau + 2 Kinder) im Elternhaus gewohnt.
Der elterliche Betrieb wurde von mir über Jahre ohne Beanstandungen geführt.
Durch Familienzuwachs wurde die Wohnung zu klein und ich bin ausgezogen in eigenen Haus (2002) .
Jetzt muß ich erfahren, dass meine Eltern -beide eingetragene Eigt.- ihr Haus 2003 umgehend stillschweigend an den jüngsten Bruder übergeben haben und meiner jüngeren Schwester die Finanzierung ihrer eigenen Immobilie -2004-
unter die Armen gegriffen haben.
Zu dieser Zeit 2002/2003 erlitt der Vater zwei Schlaganfälle/ Hirnschläge mit anschliessender fortschreitender Amnesie.
Meine Fragen:
Ist der Vater unkundenfähig bei Übergabevertrag? Muß ein Ra/Notar prüfen ob die Geschäftsfähigkeit gegeben ist? Prüft ein RA/Notar die Anzahl der vorhanden Kinder? Kann ich nach dieser Zeit noch einen Anspruch erheben?
Zur Erklärung, ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.
Zum Thema angesprochen wollen beide Elterteine keine Kommentierung abgeben. Wie ich dieses Vorgehen beurteile, behalte ich für mich.
Vielen Dank für Informationen.
smoky
Pflichtteil / Pflichtteilergänzungsanspruch - Übergabevertrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Der Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod eines Elternteils und dann auch nur für den diesem Elternteil gehörenden Anteil. Sollte der Sterbefall innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung des Hauses bzw. der Schenkung des Geldes eintreten, werden beide Schenkungen wertmäßig in die Berechnung des Pflichtteils einbezogen (Pflichtteilsergänzungsanspruch). Verstirbt der Erblasser erst nach Ablauf der 10-Jahres-Frist gehen diese Schenkungen nicht mehr in das Erbe ein. Solange die Eltern leben, können sie mit ihrem Eigentum tun und lassen, was sie wollen. Auch, wenn das nicht allen Kindern gegenüber gerecht sein sollte.
#Ist der Vater unkundenfähig bei Übergabevertrag? Muß ein Ra/Notar prüfen ob die Geschäftsfähigkeit gegeben ist?#
Das "prüft" der Notar durch die Unterhaltung mit den Beteiligten. Eine Beurkundung kann immer nur dann stattfinden, wenn alle Parteien geschäftsfähig sind.
#Prüft ein RA/Notar die Anzahl der vorhanden Kinder?#
Nein, weshalb auch?
#Kann ich nach dieser Zeit noch einen Anspruch erheben? #
Welchen Anspruch? Die Eltern können mit ihrem Vermögen machen sie wollen.
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Im Übergabevertrag steht, die Erwerberin hat keinerlei Auszahlung an dritte zuleisten.
Muß ich nun, doch den Pflichtteil an meine Schwester zshlen.
Im Übergabevertag habe ich alles alleine geerbt, meine Schwester wurde nicht mit dem Namen genannt.
Testament wurde in 1991 geschrieben.
Übergabevertrag 1993
Was zählt nun,
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