Hallo,
was bedeutet Pflichtteil und was Pflichtteilergänzungsanspruch?
Wann trifft was zu?
Viele Grüße
Pflichtteil - Pflichtteilergänzungsanspruch
7. Juli 2005
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Frage vom 7. Juli 2005 | 14:30
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteil - Pflichtteilergänzungsanspruch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2005 | 18:00
Von
Status: Unbeschreiblich (48966 Beiträge, 17240x hilfreich)
Ein Pflichtteil entsteht, wenn ein Pflichtteilsberechtigter (z.B. Kind, Ehegatte) enterbt wurde oder weniger als die Hälfte des gesetzlichen erbteils erhalten hat.
Ein Pflichtteilergänzungsanspruch entsteht, wenn ein pflichtteilsberechtigter dadurch nicht mehr als die Hälfte des gesetzlichen erbteils erhält, dass der verstorbene zu Lebzwiten sein Vermögen ganz oder teilweise verschenkt hat.
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