Hallo,
wer kann mir helfen?
vor kurzem musste ich die erfahrung machen, dass meine eltern ohne mein wissen eine vorgezogene erbfolge vollzogen haben.
tochter2 und sohn3 haben jetzt schon ihr erbteil erhalten.
ich habe das gefühl das ich übergangen worden bin. habe ich die möglichkeit hiergegen etwas zu unternehmen? das elternhaus hat sohn3 erhalten, tochter2 hat als ausgleich einen geldbetrag erhalten für den erwerb einer immobilie. sohn1 hat sich nichts zu schulden kommen lassen! wie kann ich in erfahrung bringen wer der notar für diese aktion gewesen ist? was kann ich jetzt noch dagegen unternehmen? oder muss ich dieses so hinnehmen?
Pflichtteil / Pflichtteilergänzungsanspruch - wie weiß ich wer der Notar gewesen ist?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



habe ich die möglichkeit hiergegen etwas zu unternehmen?
Nein
wie kann ich in erfahrung bringen wer der notar für diese aktion gewesen ist?
Wozu willst Du das überhaupt wissen?
was kann ich jetzt noch dagegen unternehmen?
Nichts
oder muss ich dieses so hinnehmen?
Ja, das musst Du.
Grundsätzlich können Deine Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen. Sie können es also auch verschenken. Wenn sie innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung versterben, dann hast Du einen Pflichteilergänzungsanspruch.
Hier hilft wohl nur ein Gespräch mit Deinen Eltern, in dem Du klären solltest, was sie dazu bewogen hat, Dich zu übergehen.
Guten Tag,
neben den Regeln über die Pflichtteilsergänzung gibt es auch noch die Vorschriften über die Anrechnung von Ausstattungen auf die Erbteile der Geschwister. Derartige Berechnungen können nicht nur zu einer Verschiebung der Erb-, sondern auch der Pflichtteilsquote führen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Tao,
vielen dank für deine auskunft.
besteht der Anspruch auch dann wenn ein elternteil innerhalb der nächten 10 jahre versterben sollte. habe schon versucht mit den eltern zusprechen, aus unerklärlichen gründen sind sie zu keinem gespräch bereit!
auch das einbeziehen ihrer geschwister hat bis jetzt kein erfolg gebracht.mein vater hat schon zwei schlaganfälle vor dieser entscheidung gehabt. eltern haben aus unerklärlichen gründen jetz jeglichen kontakt zu mir abgebrochen nach dem ich dieses in erfahrung gebracht habe.
Hallo Henning Haarhaus,
bezüglich der info habe ich noch fragen.
hier:Vorschriften über die Anrechnung von Ausstattungen auf die Erbteile der Geschwister. Derartige Berechnungen können nicht nur zu einer Verschiebung der Erb-, sondern auch der Pflichtteilsquote führen.
welche bedeutung hat das?
Guten Morgen Tao,
ich habe noch einmal eine frage. neben dem übergabevertag der immobilie ist ein pflege-vertrag erstellt worden, welcher von sohn3 und seiner lebensgefährtin nur sporadisch erfüllt wird. haben die eltern ein rückgaberecht der immobilie auch wenn dieses nicht ausdrücklich im vertag geregelt ist. oder wird das als sitten-widerig eingestuft. es wurde erwartet das sohn3 mit ins haus einzieht und seinen eltern zur hand geht und jetzt in akuter krankheit (vater: zwei Schlaganfällen + mutter: zwei hüftoperationen)unterstützt. sohn3 zieht aber seid 4 jahren nicht in die leere whg im 1.og. ein. pflege des 900m² grundstück wird nicht von sohn3 vorgenommen sondern müssen die kranken eltern vornehmen.
ich nehme an, sohn3 zieht nicht ein, weil er gesehen hat, mit eltern und sohn1 ist kein zusammenleben im haus mehr möglich gewesen und geht deshalb einer möglichen konfrontation aus dem wege.zum besseren verstehen , eltern haben sohn1 mit familie + 2 kindern trotz umfangreich ausgeführter notwendiger Sanierungsmaßnahmen und langjähriger erfolgreicher Geschäftsführung ohne erkennbaren grund aus dem haus getrieben. ein möglicher grund für diese bewustseinsänderung könnten die auswirkungen der schlaganfälle es vaters sein.
vielen dank für eine rückantwort oder bewertung. smoky
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten