Pflichtteil? Rücke ich an Stelle meines Vaters?

9. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
nicole5671
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteil? Rücke ich an Stelle meines Vaters?

Hallo

Ich brauch mal eure Hilfe

Mein opa ist seit 5 Jahren tot. Meine Omi ist vor 2 wochen gestorben. Mein Vater selber ist schon lange tot und mein Onkel lebt. Er selber sagt es gibt ein Taestament und er bekommt alles. Es gibt imobilien. Ist es nicht so das ich an stelle meines Vater rücke und auch was bekomme den Pflichtteil?? Ich hoffe ihr könnt mir helfen ich steige da nicht durch
Nicole

-- Editiert am 09.02.2011 14:08

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Du hast völlig recht. Du trittst an die Stelle Deines Vaters. Wenn es ein Testament gibt, dann kannst Du das beim Nachlassgericht erfragen. Gibt es kein Testament, dann erbst Du den Teil , der Deinem Vater zugestanden hätte. Das wären 50 % des gesamten Erbes. Gibt es ein Testament, das Deinen Onkel als Alleinerben vorsieht, dann bekommst Du den Pflichtteil, das wären 25 % des gesamten Erbes. Im Zweifelsfall schalte einen Fachanwalt für Erbrecht ein.

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#2
 Von 
nicole5671
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Ja das dachte ich mir schon. Mein onkle sagt das er alles erbt ob das stimmt weiß ich nicht. Ich habe nun vor an das amtsgericht zu schreiben um zu fragen ob es ein testament gibt.
Mein onkel sagte mir am telefon das es ein testament gibt und wollte mir ein ring und ne kette geben ich denke mal er will mich abspeisen.
Ich denke mal das kann nur ein anwalt klären für mich.

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#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Das sieht mir schon sehr nach Dummenfang aus. Wenn es ein Testament gibt, dann muss es beim Nachlassgericht vorgelegt werden, damit es formell eröffnet werden kann. Einfach behaupten , es gibt ein Testament, und ich bin Alleinerbe , ist nicht. Geh zum Fachanwalt kann ich Dir nur raten.

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#4
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Dir sollten 25 % zustehen - wenn nicht gar 50 % - daher solltest du schnellst möglich einen Anwalt der Erbrecht macht - also einen Fachanwalt dafür aufsuchen und ihn das regeln lassen.

Alles andere hat keinen Zweck.




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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Ich halte die Einschaltung eines Anwalts zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Zunächst solltest du dich beim NG erkundigen, ob ein Testament vorhanden ist. Falls es ein notarielles Testament gibt, kann es noch dauern, bis dieses eröffnet wird. Die Oma ist ja erst vor 2 Wochen verstorben.

Du solltest den Onkel auffordern, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Dazu brauchst du zunächst keinen RA.

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#6
 Von 
nicole5671
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank für die antworten ABER

mein kontakt mit meinem Onkel ist nicht gut und angeruft hab ich ihn ersagt es gibt ein testament und er sagt meine omi hat es so gemacht das immer der älteste alles bekmmt und er meint es liegt irgendwo da soll ich mich drauf verlassen????
wo er mich eine woche nach ihrem tot über ihren tot informiert hat und mir ein tag nach der beerdigung bescheid gesagt hat so das ich mich nicht verabschieden konnte!!!! Das war schon hart.
Ich trau ihm nun alles zu.

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#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn dein Onkel dich so behandelt, dann solltest du sofort einen Anwalt einschalten. Dein Onkel soll ruhig früh mitbekommen, das er dich nicht hintergehen kann!

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, genau das ist auch meine Meinung, geh zum Anwalt. Je länger Du wartest, um so mehr Zeit gibst Du ihm zu manipulieren. Wenn es ein Testament gibt, dann muss er es vorlegen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum beantragst Du nicht einfach einen Erbschein beim Amtsgericht? Du hast nichts Schriftliches, also warum nicht mal so anfangen?

wirdwerden

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#10
 Von 
nicole5671
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke danke für die antworten

Also beim amtsgericht habe ich schriftlich schon eine anfrage gestellt ob es ein testament gibt.

Erbschein?? wie bekomm ich den??? brauch ich da nicht die sterbeurkunde meiner Omi??? Die gibt mir mein onkel gewiß nicht.

Ja ich denke auch er versucht das ich nichts bekomme weil er sich sehr komisch verhält, egal wie es ausgeht mein pflichtteil will ich schon haben.


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#11
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Den kannst du beim Amtsgericht beantragen. evtl solltes du dich von einen Anwalt beraten lassen - die Beratung wird nicht die Welt kosten und er kann auch einen Erbschein für dich beantragen.

Sterbeurkunden bekommst du auf der Gemeinde für 12 EUR.

Sterbeurkunden
Sterbeurkunden werden aus dem Sterberegister am Sterbeort ausgestellt. Sie enthalten die Namen des Verstorbenen, Wohnort, Sterbetag, Sterbeort und Uhrzeit, Familienstand.

Internationale Urkunden
Sterbeurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunde), z.B. zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden.

Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden grundsätzlich am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren wurden -

Urkunden können Sie persönlich, telefonisch, per Email oder mit einem elektronischen Formular (s.u.) bestellen.

Kosten / Leistung
12,00 € Sterbeurkunde (auch international)


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#12
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Den kannst du beim Amtsgericht beantragen. evtl solltes du dich von einen Anwalt beraten lassen - die Beratung wird nicht die Welt kosten und er kann auch einen Erbschein für dich beantragen.

Sterbeurkunden bekommst du auf der Gemeinde für 12 EUR.

Sterbeurkunden
Sterbeurkunden werden aus dem Sterberegister am Sterbeort ausgestellt. Sie enthalten die Namen des Verstorbenen, Wohnort, Sterbetag, Sterbeort und Uhrzeit, Familienstand.

Internationale Urkunden
Sterbeurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunde), z.B. zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden.

Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden grundsätzlich am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren wurden -

Urkunden können Sie persönlich, telefonisch, per Email oder mit einem elektronischen Formular (s.u.) bestellen.

Kosten / Leistung
12,00 € Sterbeurkunde (auch international)


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nicole5671
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo

Ich brauche eure hilfe nochmal

Die angelegenheit ist nun soweit das ich laut aussage des gerichtes einen anspruch habe. und zwar 1/8 Pflichtteil von meinem Opi und 1/4 erbteil von meiner omi weil das Testament es so hergibt.
Wenn wir nun einen Vermögenswert von 200.000 € haben wie rechne ich das denn aus wenn ich meinem onkel einen Vorschlag machen möchte?

Er bekommt keinen alleinigen erbschein und wenn er den haben möchte dann muß er sich mit mir und meinem Bruder einigen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen


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