Guten Tag,
es gilt den Pflichtteil für die Stiefmutter zu berechnen bei folgenden Randbedingungen:
Die Eheleute hatten ein Berliner Testament vereinbart, wobei nach Tod der Ehepartner erben soll und nach Tod des zunächst Überlebenden die beiden Töchter alles zur Hälfte erben sollen.
Zunächst stirbt die Mutter. Der Vater heiratet wieder. Es wird ein Ehevertrag in der zweiten Ehe abgeschlossen mit Gütertrennung.
Nun stirbt der Vater und das Testament wird erneut geöffnet. Die beiden Töchter erben das Vermächtnis des Vaters je zur Hälfte.
A) Wie berechnet sich der Pflichtteil der Stiefmutter?
B) Wie sähe die Sache ohne Ehevertrag der 2. Ehe (Zugewinngemeinschaft) aus?
Pflichtteil Stiefmutter, Gütertrennung, Berliner Testament
6. Juni 2016
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Frage vom 6. Juni 2016 | 14:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Stiefmutter, Gütertrennung, Berliner Testament
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#1
Antwort vom 6. Juni 2016 | 20:15
Von
Status: Schlichter (7994 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:) Wie berechnet sich der Pflichtteil der Stiefmutter?
Die Stiefmutter hat einen Pflichteilsanspruch von 1/6 in bar.
Zitat:Wie sähe die Sache ohne Ehevertrag der 2. Ehe (Zugewinngemeinschaft) aus?
Hier wäre der Pflichtteil 1/4 in bar.
-- Editiert von cruncc1 am 06.06.2016 20:16
#2
Antwort vom 7. Juni 2016 | 23:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Die Antwort von cruncc1 möchte ich wie folgt korrigieren:
Bei der Zugewinngemeinschaft wäre der Pflichtteil 1/8 in bar zzgl. Zugewinnausgleich.
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#3
Antwort vom 8. Juni 2016 | 08:08
Von
Status: Master (4241 Beiträge, 2420x hilfreich)
@hh das gilt aber nur, wenn die Stiefmutter aktiv den Zugewinnausgleich fordert, oder?
#4
Antwort vom 9. Juni 2016 | 10:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kann man erfahren, was in dem Ehevertrag steht, sollte die Stiefmutter diesen nicht zeigen und darauf beharren, dass es eine Zugewinngemeinschaft war?
#5
Antwort vom 9. Juni 2016 | 12:49
Von
Status: Schlichter (7994 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Wie kann man erfahren, was in dem Ehevertrag steht, sollte die Stiefmutter diesen nicht zeigen und darauf beharren, dass es eine Zugewinngemeinschaft war?
Das Nachlassgericht erhält eine Mitteilung, wenn ein Ehevertrag errichtet wurde und darin der Güterstand geändert wurde.
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