Pflichtteil - Vater hat mir nur ein Achtel vermacht?

3. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
jogi44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil - Vater hat mir nur ein Achtel vermacht?

Hallo erstmal
Es geht um ein Testament in dem mein Vater seine Lebensgefährtin
die hälfte vermacht hat und meine Schwester und mir sowie
6 weitere Freunde ein Achtel.
Ist dieses möglich in irgend einer Form..
Bin für jede Antwort dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Jogi,

grundsätzlich kommt es darauf an, wieviele Erbberechtigte es nach der gesetzlichen Erbfolge geben würde. Hiernach könnte man Deinen gesetzlichen Erbteil und daraus den Pflichtteil berechnen. Anspruch könntest Du dann ggf. auf den sogenannten "Rest-Pflichtteil" erheben (§2305 BGB ).

Gruß

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jogi44
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julia
Danke für die rasche Antwort.
Es gibt nur 2 gesetzliche Erben in der
ersten Erbfolge.
Nur meine Schweser und Ich .
Kann der Verstorbene seiner Lebensgefährtin
ein Pflichteil vererben .
jogi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Jogi,

für das nun folgende übernehme ich allerdings keine Gewähr. ;)

Einer Lebensgefährtin steht kein Pflichtteil zu. Allerdings kann ihr - wie bei Dir geschehen - per Testament ein Erbteil zuerkannt werden.

Nun zum Pflichtteil: Bei 2 gesetzl. Erben erbt nach gesetzl. Erbfolge jeder 1/2. Der Pflichtteil beträgt nun die Hälfte davon, also je 1/4 der gesamten Erbmasse für Dich und Deine Schwester. In Deinem Fall müsstest Du hiervon nun noch abziehen, was Du bereits per Testament erhalten hast; die Differenz wäre dann Dein Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter, Gruß

Julia

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