Hallo Forum,
Ich habe eine Frage zum Erbrecht. Vorweg ist zu sagen das es sich nicht um einen persönlichen Fall handelt sondern um den Fall einer befreundeten Familie.
Es geht um ein Ehepaar, und 2 Kinder vom Mann. Nun liegt der Mann im Krankenhaus und wird nicht mehr lange bei uns weilen.
Deshalb frage ich hier auch nach.
Das Ehepaar hat mit den beiden Kindern keinerlei Kontakt mehr (zerstritten). Nun würde der Ehemann natürlich gerna alles seiner frau hinterlassen.
Nun gibt es natürlich den Pflichtteil (1/4 des Gesamtvermögens). Wenn die Frau nach dem Tod des Mannes die beiden Kinder nun ausbezahlen müsste wäre es ihr finanzieller Ruin.
Deshalb habe ich die Frage ob man den Pflichtteil irgendwie abwägen kann?
Und zweitens: zählen angeheiratete Kinder (2 Kinder von der Frau) genauso in den "Pflichtteil"? Weil dann würde sich der Pflichtteil (1/4) ja auf 4 kinder aufteilen. Mit den 2 Kindern der Frau gibt es keinerlei Probleme. Wie gesagt würde sich die Summe die an die 2 Kinder des Mannes ausbezahlt werden müsste verringern?
Ich hoffe und bedanke mich schonmal für eure Antworten.
Mfg
Rene
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Pflichtteil - Wenn die Frau nach Tod des Mannes die Kinder ausbezahlen müsste wäre es ihr Ruin?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Wenn der Mann kein Testament zugunsten seiner Frau macht, erhalten seine Kinder den gesetzlichen Erbteil, das ist mehr als der Pflichtanspruch.
Die Kinder der Frau sind keine Nachkommen des Mannes und haben daher keine Ansprüche.
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--- editiert vom Admin
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Hinterlässt der Vater denn ein Testament? Wie ist das denn im Genauen geregelt?
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Und wenn es noch kein Testament gibt, dann sollte er schnell noch eins machen.
Und die Frau wäre ruiniert - aus was besteht denn das Erbe? Wenn sie etwas erbt, dann kann sie ja bei der Teilung dieses Erbes eigentlich nicht ruiniert sein, denn vorher hat sie ja nichts besessen.
Vorstellbar wäre ja nur ein gemeinsames Haus wo sie dann für die Auszahlung an die Kinder (dazu müssten sie den Pflichtteil ja auch erst einmal einfordern)zur Not ein Darlehen aufnehmen müsste oder ggf. die Immobilie verkaufen müsste.
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