Pflichtteil - Wohnung auf meine Frau überschreiben um unehelichen Sohn vom Erbe auszuschließen

30. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)
Pflichtteil - Wohnung auf meine Frau überschreiben um unehelichen Sohn vom Erbe auszuschließen

sodele ...
hab meinen teil der eigentumswohnung wieder an meine frau übertragen, somit ist ausgeschlossen, dass mein unehelicher sohn anspruch auf eine erbe hat wenn ich das zeitliche segne ;) zumindest für den teil des hauses ... sonst gibts ja nicht viel ..

mfg
andi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dass die Maßnahme nichts bringt, hat Dir wahrscheinlich niemand gesagt, oder?

Der Anspruch Deines Sohnes ist dadurch nicht geringer geworden im Vergleich zu einer einfacheren und billigeren testamentarischen Enterbung.

Der Pflichtteil bezogen auf Deine Hälfte steht Deinem Sohn dennoch zu. Genau genommen ist es dann der Pflichtteilergänzungsanspruch (§ 2325 BGB ). Die 10-Jahresgrenze gilt für Schenkungen unter Ehegatten nicht.

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#2
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

laut meinem anwalt aber schon ...

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

es kommt in letzter Zeit häufiger vor, daß man den Fragestellern hier mitteilen muß, daß der Anwalt Käse erzählt hat.

Woran liegt das? Entweder die Anwälte erzählen wirklich Käse, oder aber die Mandanten hören nicht richtig zu. hmm...

bzgl dem vorliegenden Fall hat hh natürlich recht.

Aber das BGB kann ja der Fragesteller selber mal nachgoogeln. Da steht es klar und deutlich in § 2325 Abs 3

Gruß Justice

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Sollte ich mit meiner Antwort nicht Recht haben, was ich nicht zu 100% ausschließen möchte, dann würde mich jedoch brennend interessieren, warum die der § 2325 BGB hier nicht wirken sollte.

Vielleicht gibt es dafür ja Gründe, die ich nicht kenne.

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