Hallo, bekomme ich ab dem Todesfall bis zur Auszahlung meines Pflichtteils die Zinsen oder bekommt die Zinsen der Erbe?
Pflichtteil - Zinsen ?
Die Zinsen erhöhen die Erbmasse und damit auch anteilig deinen Pflichtteil.
Es zählt der Nachlass zum zeitpunkt des Todes.
Einen Anspruch auf Zinsen hast Du daher nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo, na Danke!!! Welche Antwort ist denn die richtige?
Diese Thema würde mich auch einmal interessieren. Was ist, wenn der Erbe die Auszahlung immer wieder herauszögert. Stehen die Zinsen dann nicht auch anteilig dem Pflichtteil zu?
Kennt den niemand hier die richtige Antwort?
Ich sehe das etwas anders als hh.
Zwar tritt der Erbfall im Moment des Todes ein, aber eben genau aus diesem Grund hat man einen Zinsanspruch bis zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Um die Fälligkeit des Anspruchs zu erreichen, muß der Pflichtteils jedoch geltend gemacht werden. Mit Geltend machen des Pflichtteils wird der Anspruch fällig. Daher entsteht ein Zinsanspruch nicht im Zeitpunkt des Todes, sondern im Zeitpunkt des Geltendmachens des Pflichtteils.
Das heißt, wenn der Pflichtteil eingefordert wird, und der Erbe die Auszahlung herauszögert, entsteht ziwschen Einforderung und Auszahlung ein Zinsanspruch.
Gruß Justice
-----------------
"justice"
Meine Antwort bezog sich auf den Teil der Zinsen, der bei Guthaben auf Banken/Depots anfällt.
Ich vermute mal, dass keiner gezwungen werden kann, Geld des Vertorbenen so anzulegen, dass es viele Zinsen bringt, bis es verteilt wird.
Ich teile Eure Meinung nicht.
Auch die Dinge, die negativ zu Buche schlagen gehen nicht zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten.
Sonst könnte der Erbe eine Immobilie unter Wert verkaufen und den Pflichtteilsberechtigten darauf verweisen, dass das Vermögen leider in der Zeit zwischen Tod und Auszahlung des Pflichtteils geschrumpft ist.
Umgekehrt kann der Pflichtteilsberechtigte auch keine Erhöhung des Vermögens z.B. durch Zinsen für sich geltend machen.
Anders sieht es mit dem Thema Verzugszinsen aus. Dazu muss der Erbe mit der Zahlung aber erst einmal in Verzug sein.
Meine Frage war nicht nach dem Zinsertrag des Wertdepots sondern nach dem tatsächlich festgestellten Pflichtteil. Die Auszahlung zögert sich schon Monate hinaus. Hier sollte doch eine Einforderung von Verzugszinsen möglich sein, denn der festgelegte Pflichtteil ist doch klare Grundlage für eine Berechnung. Wie hoch ist dann der Zinsatz anzurechnen?
Die Berechnung von Verzugszinsen ist erst dann möglich, wenn der Verpflichtete auch formell mit der Zahlung des Pflichtteils in Verzug ist.
Soweit ich weiß, gilt dann wie bei anderen Geschäften auch ein Zinssatz von 5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank.
Der Basiszinssatz beträgt zur Zeit 1,37%.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten